Diskussion:Gesellschafterdarlehen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Juristische Genauigkeit
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Juristische Genauigkeit[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Stephan Klage: Durch den Blaulink wird auf Personengesellschaften verwiesen, wo die OHG erwähnt ist. Es gibt auch weitere Personengesellschaften, die außer der OHG nicht erwähnt sind (BGB-Gesellschaft usw.). Die Erwähnung der KG stellt deren Besonderheiten beim Gesellschafterdarlehen heraus, weil es hier einen Kommanditisten gibt, der auch Gesellschafterdarlehen gewähren darf. Wieder ein Fehltreffer von Dir.--Wowo2008 (Diskussion) 10:58, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Gut ich unterstütze Dich. Du hattest geschrieben: vollhaftenden Gesellschaftern in dem Zusammenhang. Achte auf Deine Verlinkung und setze das bitte in den Kontext. Dämmert was, oder bleibst Du bei Deinem Fehltreffer? --Stephan Klage (Diskussion) 18:56, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten