Diskussion:Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Zivilprozessordnung versus Zivilprozeßordnung
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Zivilprozessordnung versus Zivilprozeßordnung[Quelltext bearbeiten]

@Aktenstapel: Du schreibst in deiner Fußnote, das Gesetz werde seit 1998 in der Schreibweise „Zivilprozessordnung“ referenziert. Allerdings steht auch in dem verlinkten BGBl. wieder nur 5-mal „Zivilprozeßordnung“ mit ß und keinmal wird es mit ss referenziert, also genauso wie es bei juris auch geschrieben wird. Insofern gehe ich davon aus, dass sich nichts daran geändert hat, dass es offiziell immer noch mit ß geschrieben und auch referenziert wird. Das Einzige, das sich geändert hat, ist, dass es nicht mehr wie am Anfang mit C am Anfang geschrieben wird. Wenn du also keine Quelle findest, die tatsächlich das belegt, was in der Fußnote steht, müsste der Artikel wieder auf die offizielle Schreibweise mit ß zurückgeschoben werden. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 13:22, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Siehe S. 2597 (PDF-Seite 13 von 15): „Artikel 6 – Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung“. Da wird ein § 25 angefügt, der so lautet:

  • „Der in die Rechtsanwaltskammer gemäß § 209 der Bundesrechtsanwaltsordnung aufgenommene Erlaubnisinhaber steht im Sinne der § […] der Zivilprozeßordnung einem Rechtsanwalt gleich.“

Also auch dort beim ergänzten Paragraphen wieder mit ß geschrieben. Und direkt danach heißt es:

  • „Artikel 7 – Änderung der Zivilprozeßordnung“
  • „In § 157 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozeßordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2489) geändert worden ist, werden die Wörter „Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer“ jeweils durch das Wort „Rechtsanwälte“ ersetzt.“

Da wurde also nichts diesbezüglich geändert. Dass das Gesetz erst ab 1998 mit Z statt mit C geschrieben wurde, ist auch unwahrscheinlich. Eigentlich belegt der Beleg nichts, außer dass zu dem Zeitpunkt die Schreibweise schon mit Z war, aber das wurde ja nicht angezweifelt, denn es wird auch bei Juris mit Z geschrieben. Insofern könnte man den Beleg auch ganz entfernen, denn es wird nur noch einmal mehr die Schreibweise „Zivilprozeßordnung“ gleich 5-mal belegt, was aber nicht extra belegt werden muss und offenbar auch keine Änderung zu dem Zeitpunkt darstellte. Und im Weblink http://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/ZPOEG_!_40 steht es auch weiterhin mit ß. Offenbar mahlen die Mühlen der Anpassung alter Gesetze eben langsam und man lässt die Texte und Gesetze erst mal jahrzehntelang so, wie sie sind, in der alten Rechtschreibung. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 13:42, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

In der angegebenen Fundstelle taucht die Schreibweise (erstmals? zumindest soweit ich blicken kann) mit Doppel-s auf. Der FNA führt es ebenfalls mit Doppel-s und ohne Komma. Gibt es für die Schreibweise mit Z statt mit C eine konstitutive Änderung? Warum sollte das das einzige sein? Aktenstapel (Diskussion) 14:08, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich muss um Entschuldigung bitten, ich hatte versehentlich die letzte Fundstelle ohne ss angegeben, ab 1999 taucht das ss auf; ich habe es im Text korrigiert. Ist es so besser? Aktenstapel (Diskussion) 14:18, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, so ist es besser. :-) Dann hat die Anpassung also doch diesmal keine Jahrzehnte gedauert und Juris ist auf einem sehr alten Stand oder was immer da los ist.
Da nun auch das vorherige Komma entfernt wurde, über das ich mich schon gewundert hatte, stellt sich nun noch die Frage, ob das Gesetz tatsächlich auch einmal „Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung“ hieß, also mit heute falschem Komma, aber schon mit Doppel-s. Wenn es dafür keinen Beleg gibt, wäre diese Schreibweise eine Falschschreibung und entsprechend zu löschen. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 15:10, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Noch mal zum vorherigen Beleg von 1998: BGBl. 1998 I S. 2585). Dort steht ja, wie oben zitiert die Schreibweise „Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung“ und auch „Dem Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung […]“, das heißt, es wurde zu dem Zeitpunkt schon ohne das Komma, aber noch mit ß referenziert. Damit wäre das Komma also eher weggefallen als das ß und es würde eine WL Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung fehlen (die ich nun anlegen werde), dafür wäre aber die WL Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung falsch, da sie nicht der neuen Rechtschreibung entspricht und eben zuvor die Schreibweise auch anders war. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 15:22, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe gerade auf einigen Seiten die Indirektion über diese Schreibweise begradigt. Nun bleiben nur noch einige Diskussions- und Archivseiten, auf denen ich nichts ändern will. Es kann zwar eine Zeit zwischen Schreibweise mit C und Schreibweise ohne Komma gegeben haben, in der es schon mal schick war, ohne ß zu schreiben, aber ich halte ebenfalls eine Falschschreibung für möglich. Ich tendiere dazu, die Weiterleitung zu lassen, vermutlich braucht sie weniger Platz als diese Diskussion, aber mein Herz hängt nicht dran. Aktenstapel (Diskussion) 15:42, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten