Diskussion:Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

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Wikibuch[Quelltext bearbeiten]

Das Wikibuch ist noch in der Entstehung, daher der Link hier:

84.173.230.195 22:39, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Außerkrafttreten[Quelltext bearbeiten]

Hi, dann also hier: Das OWiG wurde nicht aufgehoben, sondern lediglich das Einführungsgesetz dazu. Das OWiG war zwar dessen Artikel 1 hat aber eine eigene FNA, müsste also separat aufgehoben werden - wenn es denn gewünscht wäre. In "gewissen" Kreisen wünscht man sich noch ganz andere Sachen zurück und versucht seit einiger Zeit - sicher nicht nur hier - seine Sicht der Dinge in die wiki zu pressen. --217.83.16.204 23:09, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich denke, der Unfug muss erst gar nicht diskutiert werden, solange es nicht in juristischer Fachliteratur auftaucht. Die Website, die als "Beleg" verlinkt wurde, sagt ja schon alles. --Eike 23:29, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

enn das Einführungsgesetz aufgehoben ist, dann fehlt die Einführung und damit ist es unheilbar nichtig.JW --Johann Weiss (Diskussion) 22:08, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

-) --217.94.29.228 04
08, 11. Aug. 2014 (CEST)

Räumlicher Geltungsbereich des OWiG[Quelltext bearbeiten]

§ 5 Räumliche Geltung:

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Dieses Gesetz gilt also Räumlich gesehen nur in sich selbst, also nirgendwo, und ausser nirgendwo gilt es noch ausserhalb von nirgendwo, nämlich auf Schiffen und Flugzeugen die berechtigt sind die Flagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der BRD zu führen. Warum? Weil dieses Gesetz, der § 5, mit seinen 45 Wörtern, nunmal nichts anderes bestimmt. --zwoologe 23:01, 27. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Faszinierende Theorie. Sobald sich diese vor den deutschen Gerichten durchgesetzt hat (oder zumindest von irgendjemandem mit Fachkenntnis vertreten wird), sollten wir sie umgehend im Artikel festhalten. --JDavis 08:45, 28. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Also das könnte dann aber eine ewigkeit dauern, denn siehe mal § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) alte fassung: "Alle Gerichte sind Staatsgerichte" und siehe die neue fassung § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)"(weggefallen)". Demnach haben wir gar keine deutschen Gerichte, sprich Staatsgerichte mehr. Wir haben sogenannte Gerichte die aber Unternehmen mit einer eigenen Umsatzsteuernummer sind. Die BRD (bis 1990 nur Staatsfragment) ist nicht Staatlich und war es so gesehen auch nie wirklich und aus diesen grunde gibt es auch keine echten Staatsgerichte. Ich mein das alles nicht böse. zwoologe--89.247.114.145 16:12, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Du meinst es sicher nicht böse, aber es stimmt halt einfach alles nicht. Nur, weil es § 15 GVG nicht mehr gibt, bedeutet das nicht, daß die Gerichte keine Staatsgerichte gibt. Eine USt-ID haben nicht nur Unternehmen. Und die Bundesrepublik ist ein Staat. Wer all das bestreitet, hat offensichtlich noch nie ein Fachbuch gelesen. --JDavis 21:49, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wenn die BRD also ein Staat ist, warum wird er dann nicht auch als solches bei den United Nations gelistet? Bis 1990 wurden wir als BRD/FRG und GDR/DDR gelistet. Aktuell steht da heute Germany. Wir bekommen aber Ausweisdokumente einer BRD. Steht Österreich nur als Österreich dort oder als Republik Austria? Steht dort einfach nur China oder Volks Republik China? Wenn die BRD ein Völkerrechtlicher Staat wäre, so würden wir bei der UN.ORG auch als solches gelistet. UND wenn die BRD ein Staat ist, wo kann ich dann die Gründungsurkunde von der Staatsgründung BRD einsehen? Es existiert keine solche Urkunde. Im übrigen gibt es keine Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland. Für 25€ bekommst du eine Staatsbürgerschaftsurkunde die aussagt das du Deutscher Staatsbürger bist und nur so besitzt du überhaupt eine Staatszugehörigkeit und vor allem den nachweis darüber.. Nach einem Urteil eines Oberlandesgericht beweist nämlich der besitz eines Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland NICHT den besitz der Deutsche Staatsbürgerschaft. Er, der Reisepass, läßt nur anlass zur vermutung zu das es sich bei dem Inhaber um einen besitzer der Deutschen Staatsbürgerschaft handeln könnte. Siehe dazu http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ zwoologe--89.247.110.161 15:48, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Das ist hier nicht der richtige Ort für derartige Diskussionen, aber ganz unbeantwortet kann ich das auch nicht stehen lassen...
Unter [1] findet man "Germany", "Austria" und "China". Ich sehe da keinerlei Unterschied.
Woraus geht hervor, daß ein Staat eine Gründungsurkunde haben muß? Wer soll da was beurkunden? Wie viele Staaten haben soetwas?
Der Personalausweis begründet eine Vermutung bzgl. der Staatsbürgerschaft, der Staatsangehörigkeitsausweis einen urkundlichen Beweis. Was ist da jetzt das Problem?
Wie gesagt, gehört nicht hierher, wen stört, der soll es löschen. --JDavis 14:46, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
"Im übrigen gibt es keine Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland. Für 25€ bekommst du eine Staatsbürgerschaftsurkunde die aussagt das du Deutscher Staatsbürger bist und nur so besitzt du überhaupt eine Staatszugehörigkeit" - Es ist korrekt, dass es keine Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" gibt, denn die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland sind Deutsche, weshalb sich im Ausweis das Adjektiv "deutsch" findet. Staatsangehörige besitzen die Staatsangehörigkeit auch ohne Staatsbürgerschaftsurkunde, eine solche Urkunde ist lediglich eine explizite Bestätigung. Dies wird in anderen europäischen Ländern ebenso gehandhabt, z. B. in Frankreich - auch dort kennt man keine Staatsangehörigkeit "République française" (Französische Republik) sondern "française" (französisch).
Deutschland hat ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Regierung, die die faktische Staatsgewalt ausübt, ist also nach der Drei-Elemente-Lehre ein Staat. Es ist Mitglied der UNO, sitzt mitunter sogar im Sicherheitsrat, und hat mit den meisten anderen Staaten dieser Welt Botschafter ausgetauscht, mit regulären Diplomaten, wie es unter Staaten üblich ist.
Die "Nicht-Staatlichkeit" der Bundesrepublik Deutschland ist ein Massenwahn, der zurzeit von Usern in Blog, Foren und bei YouTube forciert wird. Gegenargumente gibt es im Sachbuch "Vorwärts in die Vergangenheit" von Gerhard Schumacher, das als kostenlose PDF erhältlich ist (einfach danach googeln) Interessant ist auch der Wiki-Artikel "Kommissarische Reichsregierungen": http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissarische_Reichsregierung
--79.141.173.80 09:17, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Genau der Geltungsbereich ist der springende Punkt. Ich konnte keinen Geltungsbereich z.B für die neue StVO seit 1.4.2013 finden, der eindeutig die BRD als Geltungsbereich bzw. Anwendungsbereich definiert. Auch im Bundesgesetzblatt mit dem die StVo veröffentlicht wurde, steht nicht etwas wie "gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland".

--Johann Weiss (Diskussion) 21:57, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Das ist schon eine "lustige" Diskussion. Wo soll denn ein Gesetz oder Verordnung gelten, wenn nicht in den festgelegten Grenzen des Staatsgebiets (von den möglichen Ausnahmen wie Flugzeuge und Schiffe mal abgesehen (siehe oben)). Wenn ich die Grenze zu den Niederlanden überschritten habe und dort auf das Gaspedal trete, kann ich aufgrund des OWiG nicht mehr verfolgt werden. Ich muß dann halt nur aufpassen, dass micht nicht die niederländische Staatsmacht bei meiner Raserei erwischt. So einfach ist es. --Pelz (Diskussion) 23:17, 29. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Der Personalausweis begründet eine Vermutung bzgl. der Staatsbürgerschaft[Quelltext bearbeiten]

Richtig, vermutlich bist Du und ich Personal der BRD wo auch immer die liegt..

Beachte § 5 Räumliche Geltung

1 Vorschrift zitiert § 5 OWiG

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Ja wo denn nu??? --Johann Weiss (Diskussion) 22:02, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Bundesbereinigungsgesetz 2 Art 57 Grundgesetz Art 23 seit Februar 1990 aufgehoben und somit gibt es keine Definition mehr für den territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Deutschland hat keinen Friedensvertrag und steht weiterhin unter der Feindstaatenklausel. (nicht signierter Beitrag von 217.94.29.228 (Diskussion) 04:13, 11. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Yeah, mehr Schwachsinn von der Kommissarischen Reichsregierung bitte und Co., bitte! Man will ja auch was zu lachen haben hier! --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 23:05, 15. Aug. 2014 (CEST)Beantworten