Diskussion:Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Lemma ist nicht ganz richtig, sondern folgt m.E. der Kurzbezeichnung des Beck-Verlags. Die offizielle Abkürzung kann nicht Familienverfahrensgesetz sein. Da auch das Aufgebotsverfahren und die Registersachen sowie die Freiheitsentziehungssachen über das FamFG entschieden werden, wäre eine Reduktion auf diese Begrifflichkeit viel zu kurz gegriffen. --AHK 18:35, 25. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

  • Die Kurzfassung Familienverfahrensgesetz sollte aus dem Artikel vielleicht ganz gestrichen werden, da sie nicht amtlicher Natur ist. Mich wundert allerdings, dass hier noch niemand gefragt hat, wofür FamFG eigentlich stehen soll. Etwa FamilienFerfahrensGesetz? Oder doch Familien und Freiwillige Gerichtsbarkeit? Letzteres würde jedenfalls nicht der sonst üblichen Bildung von Abkürzungen entsprechen, da ein G für Gesetz fehlte. Und ersteres? Nun ja... Alles sehr undurchsichtig. Henning Blatt 17:38, 16. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Mich würde die Abkürzung FamFG auch mal interessieren? Ich denke die Wikipedia ist so schlau?! 77.181.255.187 23:27, 29. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ist doch ganz einfach: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei das G von Gesetz an den Schluss gerückt ist. --2003:C2:EF39:D000:80A2:6B57:2190:492F 23:50, 5. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]