Diskussion:Gesetz über die Religionsgemeinschaften

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 217.234.231.12 in Abschnitt Geldstrafe von bis zu 500 Yen???
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Geldstrafe von bis zu 500 Yen???[Quelltext bearbeiten]

Also wenn man Yen in Euro umrechnet kommt man bei gut 4 euro raus... erscheint mir wenig im vergleich zu der gefängnisstrafe wären da 500.000 oder 5.000.000 (in japanischer schreibweise 500.0000) logischer oder? (nicht signierter Beitrag von 217.234.231.12 (Diskussion | Beiträge) 20:59, 13. Nov. 2009 (CET)) Beantworten