Diskussion:Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Björn Hagemann in Abschnitt Unzutreffende Überschrift (falsches Lemma)
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Qualität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist ziemlich gut, Kleinigkeiten habe ich noch gefunden und gleich weggemacht, eine große Sache ist noch übrig, die Geschichte. Ich würde sie richtigrum schreiben, habe im auskommentierten Text schon begonnen, muss aber ersma weg. Gruß, TJ.MD 13:39, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ist der neue Geschichtsabschnitt ok? - dann nämlich würde ich den alten abschnitt rausnehmen und einige Sätze aus dem unteren Teil nach oben umstellen. Gruß, TJ.MD 17:50, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Herzlichen Dank für alle Korrekturen und Überarbeitungen. Ich habe den neuen Teil noch geringfügig modifiziert, z.B. das Zitat des § 218 in einen Einzelnachweis ausgelagert und ein paar Absatzumbrüche anders gestaltet, und die alte Fassung dann gleichmal gelöscht. --Uwe 18:14, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
OK, ich mache dann noch mal weiter.. TJ.MD 18:32, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Kurze Nachfrage: zum Zitat aus Stoeckels Lehrbuch der Geburtshilfe wäre noch die Seitenangabe wünschenswert. Und nur aus Neugier: worauf bezieht sich "nicht zensierte Auflage"? --Uwe 18:16, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Die Seite kann ich in den nächsten Tagen noch mal hersuchen.. Und Deine Frage: JA, es ist schon "lustig": 1945 noch erschien in Jena (SBZ) eine unveränderte Auflage des Buches von 1943, lediglich das Vorwort war anders. Ich habe 2 Exemplare dieses Buches, das zweite ist auch als 8., unveränderte Auflage gekennzeichnet - allerdings ist es zensiert: Während im ersten Stoeckel noch im Vorwort von den "Hemmnissen des Krieges und der Nachkriegszeit" schreibt, steht in der zensierten Version nur noch was von "Hemmnissen des Krieges". Ein ganzes Kapitel fehlt, kleinere Textpassagen sind überklebt. Vgl. hierzu meinen Artikel Ludwig Seitz (Arzt). Gruß, TJ.MD 18:32, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Danke auch für diese informative Antwort! Ich grüble ehrlich gesagt über das Wort "unzensiert" im Kontext des Artikels, weil es eventuell Fragen beim Leser aufwirft, die über das Thema des Artikels hinausgehen. Könnte man das irgendwie anders formulieren? In vielen Fachbüchern gibts doch in den bibliografischen Angaben, die vorn stehen, Angaben zu Druckserien innerhalb der gleichen Auflage (1 bis 15.000, 16.000 bis 30.000 und so weiter). Gibts da vielleicht Unterschiede zwischen beiden Ausgaben? --Uwe 18:45, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Hm. Ich kann mal schauen, ob die Passage in beiden Büchern gleich ist, dann isses (unzensiert) nämlich hinfällig. Wenn nicht, schreiben wir einfach 7. Auflage 1943, die ich zwar nicht habe, aber die 8. behauptet ja, unverändert zu sein :-). Für den "historischen Kontext" überlege Dir bitte noch was anderes.. das hört sich so dicke an, vgl. Patellafraktur#Die_Fraktur_der_Kniescheibe_im_historischen_Kontext, was ich da absolut lächerlich fand, aber - nun ja.. TJ.MD 19:33, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Scheiße, da gab's jetzt nen fetten BK. wenn ich dabei was gelöscht haben sollte, wars aus versehen, wir müssen noch mal kucken, was wovon besser ist oder war. Gruß, TJ.MD 20:38, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ja, ich hatte danach auch einen :). Kommt vor im Eifer des Gefechts. Ich habe die Struktur geändert, indem ich die Zahl der Ebene-2-Überschriften reduziert habe. Zuviele davon finde ich sowohl optisch als auch hinsichtlich der gedanklichen Logik und des Leseflusses nicht optimal. Ebene-2-Überschriften sollten meiner Meinung nach einen Artikel in die wirklich grundlegenden Teilaspekte gliedern. Für "Historischer Kontext" habe ich mal was anderes genommen, wobei ich den Eindruck habe, dass das Wort "Abtreibung" tendenziell eher negativ besetzt ist (zumindestens bei Ärzten). Ich finde "Geschichte" nur zu umfassend vom Anspruch, dort erwarten einige dann möglicherweise einen Abriß zur Geschichte des Rechts und der Debatte um dieses Thema. Kontext sollte das dahingehend einschränken, dass es um die Einbettung in das konkrete Davor und Danach geht. --Uwe 20:47, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Was übrigens noch interessant wäre: Eine Angabe zur Zahl der Abtreibungen aus der Zeit zwischen der kleinen Reform von 1965 und der Einführung der Fristenlösung. Momentan sieht der Kontrast aus 860 im Jahr 1962 und 119.000 im Jahr 1972 doch ziemlich dramatisch aus. Ich vermute aber mal, dass nach der 1965 erfolgten Ausweitung der Indikationen die Zahl schon deutlich gestiegen war und unmittelbar vor Einführung der Fristenlösung bereits im hohen vier- oder sogar im fünfstelligen Bereich lag. --Uwe 20:52, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Abtreibungen waren illegal. SS-abbrüche nicht. TJ.MD 21:16, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

In meiner 14. Auflage des Stoeckel von 1967 hat das Kapitel Forensische Fragen in der Geburtshilfe Otto Prokop geschrieben und das alte Gesetz rausgenommen. Er geht auf die Regelungen in der „Deutschen Bundesrepublik“ und der DDR, sowie auch die Himmlersche Polizeiverordnung vom 21. Januar 1941, mit der alle empfängnisverhütenden Mittel (außer Kondome) verboten wurden, ein. Die §§ 218-220 gibt es aber auch noch hier.--Hic et nunc disk WP:RM 17:27, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Nochwas[Quelltext bearbeiten]

http://www.focus.de/politik/deutschland/abtreibungen-normalste-sache-der-welt_aid_263590.html TJ.MD 18:56, 20. Mär. 2011 (CET)Beantworten

KALP-Diskussion vom 22. Mai - 11. Juni 2011 (Exzellent)[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft war ein von der Volkskammer, dem Parlament der DDR, am 9. März 1972 beschlossenes Gesetz zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde in der DDR für den Schwangerschaftsabbruch eine Fristenlösung eingeführt. Bis zur Wende von 1989 war die Beschlussfassung über das Gesetz die einzige Abstimmung in der Geschichte der Volkskammer, die nicht einstimmig ausfiel. Die mit dem Gesetz geschaffene Rechtslage, mit der erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine Fristenregelung in Kraft trat, beeinflusste in der Folgezeit auch die Debatte über den § 218 StGB in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Neuregelung des § 218 StGB nach der deutschen Wiedervereinigung.

Das Gesetz war, wie aus diesen Zeilen hervorgeht, sowohl politisch als auch rechtshistorisch ein durchaus interessantes Stück DDR-Geschichte mit Nachwirkungen bis nach 1990. Der Artikel hat im letzten Schreibwettbewerb ein durchaus positives Review von Benutzer:Southpark und einige Stimmen bei der Publikumsbewertung erhalten, weswegen ich ihn jetzt nach einigem Überlegen hier kandidieren lassen möchte. Als Hauptautor neutral. --Uwe 20:26, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Exzellent. Klare Sache das. Besonders gelungen ist die Mischung aus relativer Kürze bei gleichzeitiger Tiefe der Darstellung. Sehr verdichtet und trotzdem gut zu lesen. Obendrein noch ein interessantes und wichtiges Thema. Gratuliere. Stullkowski 13:53, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Exzellent. Mir gefällt der Artikel sehr gut. Insbesondere gelungen finde ich die vom Vorredner bereits erwähnte Dichte des Textes, die trotzdem nicht zulasten der Lesbarkeit geht. Auch die Bebilderung ist toll und bei einem derartigen Thema besonders erwähnenswert. Eine kleine Änderung habe ich vorgenommen und zwei Anmerkungen hätte ich. Erstens fehlt mir im Abschnitt Rezeption in der Bundesrepublik Deutschland eine etwas direktere Bequellung. Du verweist lediglich auf Sekundärliteratur, wo meines Erachtens auch z.B. die Fundstellen der Urteile des BVerfG und der verabschiedeten Gesetze (BGBl.) angebracht wären. Zweitens bin ich ein wenig über den zweiten Absatz im Abschnitt Reaktionen in der DDR gestolpert. Für mich stellt das noch den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar und damit die Entstehung des Gesetzes, anstatt eine Reaktion darauf, wie sie in den übrigen Abschnitten des Kapitels Wahrnehmung dargestellt werden. Diese beiden Anmerkungen sollen dem Votum für Exzellent keinen Abbruch tun, insbesondere da die erstere leicht abzuarbeiten und die zweite vermutlich Geschmackssache ist. -- Athenchen speech 17:01, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Die juristischen Fundstellen habe ich jetzt ergänzt, vielen Dank für die Anregung. Der Abschnitt zu den Reaktionen in der DDR ist strukturell in der Tat etwas schwierig. Dass die Abgrenzung zwischen den einzelnen Abschnitten manchmal etwas unscharf ist und auch andere Lösungen denkbar wären, hat auch Benutzer:Southpark im SW-Review angemerkt. Der für mich ausschlaggebende Aspekt für die Gestaltung, wie sie jetzt vorliegt, war die Tatsache, dass die Gegenstimmen als Verhalten der betreffenden Abgeordneten auch eine wichtige, wenn nicht die bedeutendste, Reaktion auf das Gesetz waren. Als Teil des Gesetzgebungsverfahrens waren sie hingegen unspektakulär, selbiges war rein numerisch so unspannend wie alle anderen Beschlüsse in der Volkskammer. --Uwe 22:04, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Eine nachvollziehbare Argumentation. Zu den juristischen Fundstellen: Ich weiß, dass es nicht das Kernstück des Artikels ist, ;) aber im letzten Satz ist von einer "Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht" die Rede. Meine Recherche ergibt dazu eine einstweilige Anordnung vom 4. August 1992 (2 BvQ 16/92, 2 BvQ 17/92, BVerfGE 86, 390), eine Wiederholung dieser Anordnung vom 25. Januar 1993 (2 BvQ 16/92, 2 BvQ 17/92, BVerfGE 88, 83-86), sowie ein Urteil vom 28. Mai 1993 (2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, BVerfGE 88, 203-366). Stimmt das mit deinen Erkenntnissen überein? Vielleicht kann das noch aufgenommen werden. Dann wäre der Absatz meines Erachtens komplett. Gruß, Athenchen speech 22:46, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Auch dieser Wunsch von Dir war mir... ein hilfreicher Hinweis, den ich gerne umgesetzt habe :). --Uwe 20:46, 26. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Exzellent. Wirklich hervorragend: Präzise, nicht ausufernd. Einzig und dem Abschnitt Auswirkungen würde ich mir eine Grafik wünschen, die die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, der Abtreibungen über die Zeit darstellt. Momentan erschlagen einen die über 100.000 Abtreibungen nach Einführung des Gesetzes erst einmal. Grüße, --Mirko Junge 13:19, 26. Mai 2011 (CEST)Beantworten

An sich eine gute Idee, allerdings denke ich, dass für eine sinnvolle und aussagekräftige Grafik durchgehende Zahlen für den gesamten relevanten Zeitraum, also von 1950 (§11 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau) über 1965 (Erweiterung der Anwendung des § 11) über 1972 (Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft) bis 1990/1992 notwendig wären. Und die habe ich leider nicht. --Uwe 20:46, 26. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Exzellent - Informativ, vom Umfang her ideal, gut strukturiert, handwerklich perfekt.--Cactus26 15:15, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Excellent. Ein hervorragender Artikel zu einem nicht einfachen Thema, insbesondere die Abschnitte über die Rezeption im Westen und über die Auswirkungen gefallen mir ausnehmend gut, weil mir manche Zusammenhänge vorher noch nicht so klar waren. Aber einen klitzekleinen Punkt habe ich doch: Im Text heißt es "Wie in der Volkskammer üblich, wurde der Beschluss nicht durch geheime Abstimmung, sondern offen durch Handzeichen gefasst." Es ist nicht nur in der Volkskammer sondern in den meisten Parlamenten (auch im Bundestag und allen Landtagen z.B.) üblich, daß über Gesetzesvorhaben per Handzeichen abgestimmt wird (wenn nicht Namentliche Abstimmung beantragt wird oder der Hammelsprung notwendig ist). Eine geheime Abstimmung ist im Regelfall nur bei Wahlen vorgesehen, nicht aber bei Gesetzesbeschlüssen, da der Wähler ja Wissen soll, wie sein Abgeordneter sich in Sachfragen verhält. --Mogelzahn 12:34, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Mea culpa, das ist natürlich alles vollkommen richtig, was Du schreibst. Ich hatte aus irgendeinem unklaren Grund falsch in Erinnerung, dass die Abstimmung 1992 über die gesamtdeutsche Neuregelung geheim durchgeführt worden wäre. Sie erfolgte vielmehr in namentlicher Abstimmung. Ich habe die Aussage zur Abstimmung per Handzeichen jetzt mal in verkürzter Form als Teilsatz etwas weiter vorn untergebracht. Herzlichen Dank für den Hinweis! --Uwe 00:00, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Danke Dir. Das war auch nicht als Verteidigung der Volkskammer gemeint (würde ich nie tun ...), sondern sollte nur späterer Kritik wegen eventueller Tendentiosität vorbeugen. --Mogelzahn 01:51, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Exzellent Sehr hohe Informationsdichte in einem kompakten Text, das gefällt mir. Der Artikel erfüllt alle Anforderungen mit Bravour. --Bomzibar 18:02, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Der Artikel in dieser Version ist Exzellent. --Vux 00:27, 11. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel des Tages[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel als "Artikel des Tages" für den 9. März 2017 vorgeschlagen (Gesetz wurde vor 45 Jahren beschlossen). --L. aus W. (Diskussion) 12:16, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Unzutreffende Überschrift (falsches Lemma)[Quelltext bearbeiten]

"Gesetz über die UNTERBRECHUNG (?) der Schwangerschaft" Heißt das Gesetz wirklich so?, habe ich mich gefragt und im Text die Antwort gefunden, dass es um einen ABBRUCH der Schwnagerschaft geht.

Wer auch immer diesen irreführenden Titel abgenickt hat - vermutlich hatte niemand die Absicht, diese "unterbrochene" Schwangerschaft zu passenderen Zeiten fortzusetzen. "Sozial freezing" war unter diesen Umständen auch noch nicht angedacht.

Ich rege hiermit an, das Lemma zu verändern, denn so ist es POV und gleichzeitig so euphemistisch wie medizinisch inkorrekt. --BlaueWunder 21:58, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Es hat nie jemand geantwortet, und ich hab auch nicht das Gesetz zur Hand. Aber ich erinnere mich, dass tatsächlich überall von Schwangerschaftsunterbrechung die Rede war. Außerdem gehe ich davon aus, dass jemand, der einen Artikel darüber schreibt, das Gesetz wohl in der Hand gehabt haben wird und den Titel daher korrekt wiedergibt. eryakaas • D 23:10, 6. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Auf die Schnelle hab ich das hier gefunden. Das Gesetz hieß also tatsächlich so und damit steht der Artikel unter dem korrekten Lemma, das wir nicht ändern werden, weil es uns heute unangemessen erscheint. Wir bilden die Wirklichkeit ab. --Björn 15:55, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten