Diskussion:Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rentenantrag in Abschnitt Lemma-Name
Zur Navigation springen Zur Suche springen

überarbeiten aus qs[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz wird als Vehikel für einen Grundsatzartikel benutzt igel+- 19:52, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe den Artikel ein wenig der Realität angepasst, aber es scheint den Autoren nicht um Vermittlung von Informationen über die französische Gesetzesinitiative zu gehen, sondern um die Verbreitung türkischer Leugner-Propaganda. Offensichtlich ist es ihr Problem, dass sie an den Artikel "Völkermord an den Armeniern" wegen der Editiersperre nicht rankommen und deswegen dies hier als Vehikel benutzen. reinhard

türkische Nationalisten[Quelltext bearbeiten]

Deutschenfreund besteht darauf, türkische Kritiker des Armeniengesetzes und des Faktums, dass sich Frankreich in die inneren Angelegenheiten der souveränen Nation Türkei einmischt, als "Nationalisten" einzustufen. Warum sollte nur das Motiv des Nationalismus in Frage kommen? Die bisherige Begründung, das steckt schon apriori drin, Gemäßigte leugnen den Völkemord nicht, nur die Nationalisten leugnen ihn in dieser vehementen Form ist lediglich seine Meinung. Ich hätte gerne einen Beleg dafür, vielleicht ein Umfrage-Ergebnis (was anderes fällt mir nicht ein). Sonst werde ich reverten. WTT 15:33, 2. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


ÜA gerechtfertigt ??[Quelltext bearbeiten]

ist das ÜA noch gerechtfertigt? nicht so recht zu sehen, SO schlecht ist der ARtikel nicht. der Name des Lemmas ist allerdings nicht ideal. grüße Plehn 18:00, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ist wohl inzwischen wieder gerechtfertigt. Hat der französische Staatspräsident mittlerweile zugestimmt? Die Ausarbeitung zu "ähnlichen Gesetzes" sind, nun etwas unreflektiert. Das gegenteilige Gesetz in der Türkei müsste dringend erläutert werden (ist man da verpflichtet täglich zu predigen, dass keine Armenier ermordet wurden? Handelt es sich womöglich um den allgemeinen Straftatbestand der Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates?). Insgesamt immernoch überarbeitungsbedürftig.--Kriddl Disk... 14:10, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Und es geht natürlich auch nicht, dass der Artikel anscheinend auf dem Stand von 2006 stehen geblieben ist. Haben der Senat und der Präsident zugestimmt, wenn ja, wann usw., ich kann leider kaum Französisch, sonst würde ich mich selber dranmachen. Also auf alle Fälle ÜA. Grüße -- Kpisimon 19:55, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten
In der französischen Wikipedia hat der Gesetzentwurf keinen eigenen Artikel. Die Gesetzesinitiative wird aber im Artikel http://fr.wikipedia.org/wiki/Négation_du_génocide_arménien erwähnt. Falls dieser Artikel aktuell ist – was ich nicht beurteilen kann –, dann gibt es bis heute kein Gesetz. Insofern ist das Lemma Armenier-Gesetz (Frankreich) unpassend und sollte geändert werden. --Forevermore 09:21, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Gesetzentwurf am 04.05.11 vom Senat abgelehnt[Quelltext bearbeiten]

French Senate Rejects Armenian-Genocide-Denial Bill. --Max Shakhray 22:57, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten


Schreibfehler, schlechtes Deutsch und unnötige Information[Quelltext bearbeiten]

Die Ansicht der Türkei ist in diesem Artikel nicht von Interesse. Ich schlage vor den folgenden Text zu löschen:

Inwieweit die Bezeichnung Völkermord für die damaligen Ereignisse angemessen ist bestreitet die offizielle Türkei. In der Türkei werden die ereignisse als Ereignisse im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen eingestuft. Wenigstens

-- Emil456 18:38, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Debatte um den Völkermord an den Armeniern in der Knesset im Dezember 2011[Quelltext bearbeiten]

Diese Debatte steht nicht im Zusammenhang mit den französischen Gesetzen von 2006 und 2011, gehört also nicht in diesen Artikel. --DocNöck 14:49, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Unverständliches[Quelltext bearbeiten]

Gleich zu Anfang bei "Geschichtlicher Hitnergrund" heißt es: Der Völkermord an den Armeniern (im Armenischen Aghet, Metz Jeghern, Jeghern, Darakrutiun, Aksor, Tschart, (Haya-)tseghaspanutiun) ereignete sich am Anfang des 20. Jahrhunderts, in den Jahren von 1915 bis 1917, als im Zusammenhang mit den Bestrebungen, einen homogenen türkischen Nationalstaat zu schaffen, eine große Zahl von Armeniern auf dem Gebiet der heutigen Türkei durch das Osmanische Reich, den Vorgängerstaat der Türkei, systematisch ermordet wurden.
Es wird nicht klar, was die Aufzählung in Klammern erläutern soll - sind das unterschiedliche Bezeichnungen für den Völkermord an sich, oder sind das Orte/Gegenden in Armenien? "am Anfang des 20. Jahrhunderts", "in den Jahren 1915-1917" habe ich gekürzt.
Das "Osmanische Reich" (dazu gehörte seinerzeit wohl auch die Armenier!) hat niemanden ermordet. Das muss korrigiert werden.--Mideal 11:05, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Weiter: Welches Kriegsgeschehen (vor Ort) genau? Allein "1. Weltkrieg" reicht da nicht.
"Wenigstens seit dem Jahr 2005" etc. gehört nicht in den Abschnitt "geschichtlicher Hintergrund".
Erst heißt es "durch das Osmanische Reich ermordet", dann "das o.R. ...unternahm nichts gegen das Morden".
Was für ein Wirrwarr schon zu Beginn!--Mideal 12:14, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Name des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Warum wird der Name des Gesetzes im Artikel nicht genannt? Und warum fehlt der Interwiki-Link zur französischen Wikipedia? Oder haben die Franzosen keinen Artikel zu diesem Gesetz? --88.70.123.35 07:24, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Unsere französischen Kollegen haben zu dem Gesetz wohl keinen eigenen Artikel, behandeln es aber im Artikel fr:Loi mémorielle. --Forevermore (Diskussion) 08:34, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten

"Armenier-Gesetz" ?[Quelltext bearbeiten]

Hört sich für mich so an wie die "Döner-Morde", daher die sicherlich angebrachte Bitte, einen ausgeklügerteren Titel zu finden. Gruß, --193.17.232.3 09:56, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich meine, dass der französische Titel loi sur la « Répression de la contestation de l'existence des génocides reconnus par la loi » lautet (habe ich von hier). Leider bin ich des Französischen nicht mächtig, ich vermute deshalb lediglich, dass das Gesetz auf deutsch etwa „Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung des von Gesetzes wegen anerkannten Völkermordes“ heißen könnte. --88.70.123.35 00:11, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Das Gesetz heißt Loi visant à réprimer la contestation de l'existence des génocides reconnus par la loi (siehe Urteil des Conseil Constitutionnel), auf Deutsch Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde (eigene Übersetzung, eine andere habe ich nicht gefunden). Ich verschiebe den Artikel mal dahin, weil meine möglicherweise schlechte Übersetzung sicherlich besser ist als der aktuelle Titel. --Gnom (Diskussion) 02:14, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Danke Gnom! Eine Frage noch: Sehen die Namenskonventionen nicht vor, dass das Herkunftsland in Klammern genannt wird (Beispiel: Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat (Frankreich))? --Forevermore (Diskussion) 08:32, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Meines Wissens bekommen Gesetze einen solchen Zusatz nur, wenn es in mehreren Ländern gleichnamige Gesetze gibt. --Gnom (Diskussion) 11:12, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Geschichtlicher Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

"Das Osmanische Reich war während des Weltkrieges Verbündeter des Deutschen Kaiserreichs und letzteres unternahm nichts gegen das Morden und die Vertreibung der Armenier aus ihren überkommenen Siedlungsgebieten in der Osttürkei." Dies tut 1. in diesem Kontext nichts zur Sache, und ist 2. sachlich auch nicht korrekt, es gab sehr wohl deutsche Offiziere des Levante-Korps, die sich den türkischen Soldaten teilweise mit gezogener Waffe entgegengestellt haben, ich verweise hier auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Liman_von_Sanders --Kinraven (Diskussion) 02:42, 4. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die türkische Gemeinschaft in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Wer oder was ist "die türkische Gemeinschaft in Deutschland" und inwiefern hat sie eine Beziehung zu dem Gesetz in Frankreich? --House1630 (Diskussion) 17:15, 19. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Vermutlich soll es sich um die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD)[1]handeln. Natürlich kann auch diese Gemeinde eine Meinung zu Armeniervölkermord und französischen Gesetzen haben.--MfG Kriddl Posteingangskörbchen 13:38, 20. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Lemma-Name[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz lautet

Das Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde (Loi visant à réprimer la contestation de l’existence des génocides reconnus par la loi) war ein französischer Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Negationismus.

Sollte das Lemma dann nicht besser Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde heißen ?

Suggeriert nicht der bisherige Lemmaname, es gäbe ein solches Gesetz ?

--Neun-x (Diskussion) 23:36, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Stimmt. Muss Gesetzesentwurf heißen, da es nie geltendes Recht wurde. --Rentenantrag (Diskussion) 12:54, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten