Diskussion:Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Giraldillo in Abschnitt (englisches) Lemma?
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(englisches) Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht ganz klar, warum das Lemma als "Nazis and Nazi Collaborators (Punishment) Law" bezeichnet wird: ich gehe davon aus, dass das Gesetz inkl. seines Titels im Original in hebräischer Sprache abgefasst ist. Sofern es also keine (isrealische) "amtliche" Fassung in englischer Sprache geben sollte (Quelle/Link?), wäre auch das englischsprachige Lemma für die deutsch(-sprachige) WP m.E. nicht zutreffend. --gdo 13:02, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Zumindest zur Zeit der Gesetzesabfassung und Verabschiedung (1950) war auch Englisch (noch) Amtssprache in Israel. Insofern ist das englische Lemma rechtshistorisch zu rechtfertigen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Israel#Amtssprachen. Das Gesetz ist bis heute auf der Homepage des israelischen Außenministeriums auf englisch veröffentlicht (siehe Weblinks im Artikel). Du willst doch nicht im Ernst ein hebräisches Lemma anlegen, das im deutschsprachigen Raum kein Mensch versteht ;-) Man könnte allerdings noch eine hebräische Übersetzung hinzufügen. Ich beherrsche allerdings kein Hebräisch. R2Dine (Diskussion) 13:20, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten
wenn damals Englisch noch Amtssprache war, dann ist das m.E. (noch) in Ordnung, auch wenn eine spätere Einfügung des aktuellen hebräischen Titels sicherlich sinnvoll wäre. Nur zum Vergleich: das deutsche Aufenthaltsgesetz gibt's auch in einer englischen Übersetzung ([1] und wurde zumindest in der Vergangenheit vom Auswärtigen Amt auch auf den Webseiten veröffentlicht - nur ist das damit eben trotzdem noch nicht der "Act on the Residence, Economic Activity and Integration of Foreigners in the Federal Territory" und in einer französischen WP würde man sicherlich nicht das entsprechende englischsprachige Lemma anlegen. Vielmehr ist, wenn es im Entstehungsland mangels entsprechender Amtssprache kein englische Bezeichnung gibt, eine sinngemäße Übersetzung des originalsprachlichen Titels in die deutsche Sprache vorzunehmen und im Artikel ggf. auf anderssprachige Bezeichnungen zu verweisen. In diesem Sinne auch Artikel Schalom (Hebräisch) und lediglich eine Weiterleitung auf der Seite Shalom (sehr verbreitete englische Schreibweise). Kein großes Ding, aber ich störe mich in einer deutschsprachigen WP halt an Lemmata, die lediglich eine im deutschen Sprachraum gar nicht verbreitete englische Übersetzung eines Begriffes aus einer Drittsprache sind - dann bitte ins Deutsche übersetzen und gut ist's. --gdo 13:39, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Verstehe. Mal sehen, ob es so etwas wie eine im Rechtsverkehr anerkannte oder in der Wissenschaft gebräuchliche deutsche Übersetzung gibt. R2Dine (Diskussion) 14:35, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Im Eichmann-Prozess hat der deutsche Verteidiger Robert Servatius die Übersetzung "Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern" gebraucht. Das sollte doch dann als Lemma ok sein. Ansonsten hat das Gesetz offenbar keinen Eingang in die deutsche Sprache gefunden. R2Dine (Diskussion) 17:27, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten

eine einheitlich verwendete deutsche Übersetzung sehe ich auch nirgendwo, insofern passt's doch. ("Gesetzes gegen Nazis und Nazi-Helfer" nach [2] scheint eine inhaltliche Verkürzung zu sein; "Gesetz gegen Nationalsozialisten und Kollaborateure" von [3] ebenso. --gdo 19:57, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten