Diskussion:Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

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Erweiterung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Das geplante Gesetz soll verschiedene Sachverhalte regeln, zu denen es bereits Wikipedia-Artikel gibt, nämlich

Es wäre schön, wenn der Artikel entsprechend erweitert werden könnte. Wichtig wäre es, nicht nur die einzelnen Regelungsgegenstände zu nennen, sondern auch die Änderungen darzustellen, die sich durch das Gesetz ergeben werden. (Gäbe es keine Änderungen, wäre das Gesetz ja überflüssig.) --Haschen nach Wind 08:42, 5. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich halte diesen Artikel für sehr voreilig, schon weil es sich nicht um eine echte Rechtsquelle, sondern um ein Artikelgesetz handeln wird. Der Regelungsgegenstand steht auch in einer Interessengemengelage, die - vorsichtig formuliert - jedenfalls dieses Gesetz nicht so durch gehen lassen wird, wie es geplant ist... --AHK 19:41, 6. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
So wie ich das sehe, wurde der Artikel angelegt, um in einem anderen Artikel einen roten Link zu beseitigen. Nichtsdestotrotz hat der Artikel seinen eigenen Wert. Schließlich wird das Gesetz die Rechtslage bzgl. der Mitarbeiterüberwachung teilweise gravierend neu gestalten. Welche Änderungen sich ergeben, sollte in diesem Artikel dargestellt werden. Im Artikel Beschäftigtendatenschutz kann dann die aktuelle/neue Rechtslage beschrieben werden. --84.130.6.61 08:52, 7. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]