Diskussion:Gesetzblatt

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Universalamateur in Abschnitt DDR
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"Fassung"[Quelltext bearbeiten]

Ich bin über die BKS zum Lemma "Fassung": "der aktuell gültige Text eines Gesetzes, siehe Gesetzblatt" hier gelandet. Meine Frage ist: Hier wird überlegt, ob es für Versionvergleiche eine wissenschaftliche Notation bzw. ein anerkanntes Verfahren gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke. --Jackentasche (Diskussion) 11:51, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Damit das nicht völlig offen bleibt: Eine wissenschaftliche Notation gibt es zumindest in Österreich nicht (welche Wissenschaft: Legistik, Linguistik, Germanistik usw.?), es gibt für die Legistik Textgegenüberstellungen. Und im Übrigen gibt es die WORD-Textvergleiche, die (vielleicht nicht wissenschaftlich aber wenigstens einigermaßen) schnell funktionieren, z. B. hier, bei einem Paragrafentext zweites Icon von rechts, Fassungsvergleich --Josef Zauner (Diskussion) 14:26, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten

DDR[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die folgenden Sätze entfernt. Sie sind unbelegt und inhaltlich zweifelhaft.

Kein Gesetz war gültig, wenn es nicht im Gesetzblatt verkündet worden war (Art. 85 Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 und Art. 65 Verfassung der DDR vom 6. April 1968).

Nur weil in der Verfassung der DDR etwas stand, musste es noch lange nicht stimmen.

Dann war im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich.

Die DDR war kein Rechtsstaat. --Universalamateur (Diskussion) 11:57, 20. Jun. 2019 (CEST)Beantworten