Diskussion:Gesinnungsstrafrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2001:638:504:D80B:6D73:5447:BEA3:F0A8 in Abschnitt "Nullum crimen sine lege"
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Sollte dieser Artikel der Löschung entgehen und in die notwendige Überarbeitung gehen, würde mich interessieren, ob von Gesinnungsstrafrecht wirklich erst seit den Nazis gesprochen wird. Das Phänomen ist ja mit Sicherheit älter. Mir fallen zuum Beispiel einige Essays von Polgar oder Kerr ein, die über entsprechende Prozesse Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts berichten. --amodorrado 13:35, 18. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die Thematik, also die Gewichtung von unbenannten und benannten (subj./obj.) Tatbestandsmerkmalen - obwohl es diese Begriffe damals nicht gab - war bereits in der Gesetzessammlung des Hamurabi ca. 1500 v. Chr. bekannt. Man kann auf verschiedenen Ebenen differenzieren: Gesinnungs- und Erfolgsunrecht. In meinem Studium wurde die Thematik ferner in den Nomoi mehrfach angerissen. Sobald ich mehr Zeit habe, werde ich Quellen suchen und den Artikel erweitern. Alphaomega 12:55, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"In der politischen Diskussion wird diese Auffassung primär von rechtsextremistische Gruppen vertreten"???[Quelltext bearbeiten]

Steht so im Artikel, stimmt doch aber gar nicht. Ich halte den Artikel daher im derzeitigen Zustand für tendenziös.

Grammatik[Quelltext bearbeiten]

Jemanden das Leben kosten verlangt den doppelten Akkusativ. Im österreichischen Deutsch kommt der Dativ häufiger vor, darum geht es hier jedoch nicht. Viele Grüße --Jelizawjeta 16:11, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Mangelnde Grammatikkenntnisse kann ich nicht heilen, und weil auch eine administrative Ansprache nichts genützt hat, möchte ich einen Vorschlag machen, der die umstrittene Formulierung umgeht, damit ich die Seite von meiner Beobachtungsgabe nehmen kann:

Aus der falschen Version

  • In einem Fall einverständlicher sado-masochistischer Praktiken, die der Partnerin des Angeklagten das Leben kosteten, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei der (...)

werde

  • In einem Fall einverständlicher sado-masochistischer Praktiken, durch die die Partnerin des Angeklagten ums Leben kam, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei der (...)

Das Leben ist zu kurz, um es mit Streit zu vergeuden. Viele Grüße --Jelizawjeta 18:00, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Mir wäre es zwar lieber, dein "Gegner" würde sich nochmal schlau machen, aber da er das offenbar verweigert und "die die" zwar richtig ist, aber nicht wirklich toll aussieht, finde ich das auch einen sinnvollen Vorschlag. --Xocolatl (Diskussion) 18:03, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Das Leben kosten mit Dativ ist vom Duden erst sehr viel später als zusätzliche Möglichkeit zugelassen worden. Wer schon etwas älter ist, dem müsste sich dabei dennoch eigentlich der Sprachbürzel sträuben, aber Stil kann man nicht von jedem erwarten. --Wwwurm 18:16, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Du hast mir einen BK beschert, ich wollte da grade Jelizawjetas Kompromissvorschlag einsetzen, aber dennoch danke fürs Zurücksetzen. Jetzt können wir ja unsere gesträubten Bürzel glätten. --Xocolatl (Diskussion) 18:18, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Solange Dir der BKonfl nicht das Leben gekostet hat ... ;-) --Wwwurm 18:20, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Aaaaaaaaaaaaaaaaaaarrrrrrrgggggrrrrrrrr!!! --Xocolatl (Diskussion) 18:22, 9. Nov. 2014 (CET) Beantworten

Zitat Benutzer Diskussion:Xocolatl , 21:39, 11. Nov. 2014 (CET)

Nö, du hattest ja recht, Geschwister kommen (sprachlich) eigentlich nur im Plural vor. Genau deswegen kann man aber eigentlich weder "der" noch "die" noch "das" "jüngste von sieben Geschwistern" sagen ("das" aber noch am ehesten, weil Neutrum). Bei "Kindern" hat man dieses Problem nicht, deshalb würde ich das vorziehen. Deinen Nachtrag glaube ich nicht so ganz, aber er würde auch für "Kinder" sprechen.
Ist ja wohl ein Scherz, oder? Und Sie (Xocolatl) wollen anderen Leute Grammatik erklären?!

Hier noch mal meine sachliche Argumentation. Wenn jemand darauf sachlich eingeht und auch diese nachvollziehbar widerlegen kann, wäre ich sehr erfreut. Ansonsten werde ich die Bearbeitung wieder auf die ursprüngliche Version zurücksetzen.
(Zitat von meiner Diskseite):

Bei höchstpersönlichen Umständen ist Akkusativ eben gerade nicht das "Normale".
Es ging schlicht um die Frage, ob es wen oder wem kostet es das Leben heißt, richtig? Darauf bin ich oben (am 9.11., 18:46 h) bereits eingegangen und muss das nicht wiederholen.
Davor, dass ein einzelner beschließt, was er als sachliche, nachvollziehbare Argumente akzeptiert und was nicht, und das mit Basta-Aussagen à la „ansonsten werde ich“ garniert, kann ich nur warnen. --Wwwurm 22:05, 12. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Also gut, ich fasse deine Aussagen zusammen:

Das Leben kosten mit Dativ ist vom Duden erst sehr viel später als zusätzliche Möglichkeit zugelassen worden.
(Ok, welche Implikation deiner Meinung nach hat dies nun in der Gegenwart? Was soll daraus geschlossen werden?)

und

Wer schon etwas älter ist, dem müsste sich dabei dennoch eigentlich der Sprachbürzel sträuben, aber Stil kann man nicht von jedem erwarten.
(Sicherlich kaum sachlich, sondern erste Beleidigung in dieser Diskussion. Falls die Frage auftauchen sollte, wer eigentlich mit den "unfreundlichen" Stil angefangen hat. Im Übrigen ist für mich "klanglich" der Akkusativ hier falsch.)

und folgende Drohung (für mich subjektiv zumindest so aufzufassen)

Davor, dass ein einzelner beschließt, was er als sachliche, nachvollziehbare Argumente akzeptiert und was nicht, und das mit Basta-Aussagen à la „ansonsten werde ich“ garniert, kann ich nur warnen.

Respekt wird du damit kaum erzielen. Respekt bekommst du in der Gegenwart insbesondere du nur durch Leistung.
--Philipp1977 (Diskussion) 06:52, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Das ist genau Dein Problem, vor dessen Konsequenzen ich gewarnt hatte (und was Dich neulich bereits den zeitweisen Verlust der Schreibrechte gekostet hat); aber wer außer Dir selbst möchte DEINE subjektive Wahrnehmung und DEINE Bewertung zum alleinigen Maß aller Dinge machen? Gleiches gilt für Dein belehrendes Respekt-Gedröhne, um das es im Kontext überhaupt nicht geht. Empfehlung: Ich mische mich nicht in juristische Fragen ein (weil ich davon wenig Ahnung habe), und Du hältst Dich von Grammatik- und Sprachstildebatten fern. --Wwwurm 09:25, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Vielleicht sollten wir uns darauf einigen, dass es regionale Unterschiede im sprachlichen Gebrauch gibt und wohl beide Versionen richtig sein können. Anscheinend ist das scheinbar ewige Problem der deutsche (hier sprachlichen) Vereinigung noch nicht ganz abgeschlossen. Daher sollte die Version des Originalautors (geistiges Eigentum) wiederhergestellt werden....(oder von mir aus umformuliert werden, dieser Seelenstriptease/Autoritätsmist ist mir zu blöd)--Philipp1977 (Diskussion) 12:21, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Philipp, jeder ältere Leser wird beim Dativ denken, dass „die bei Wikipedia“ falsches Deutsch schreiben, weil er gelernt hat, dass nichts als der Akkusativ richtig ist. Der Duden hat den Dativ zwar mit aufgenommen, aber dass diese Form ausschließlich richtig ist, trifft nicht zu. Sprache entwickelt und verändert sich; möglicherweise stehen Dativ und Akkusativ in 20 Jahren gleichberechtigt nebeneinander. Bis dahin musst du damit rechnen, dass ein weiterer Revert von dir früher oder später von einem anderen Benutzer geändert wird. Was du aus dem Artikel Deutsche Grammatik anführst, trifft auf diesen Fall nicht zu. Viele Grüße --Jelizawjeta 14:21, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Okay, seh ich letztich anders und bisher hab ich kein Argument gehört, welche meine Ansicht zu wiederlegen versucht, außer "GÜLDET NICHT"...Im Übrigen hab ich nie behauptet, dass dies immer so richtig ist...Aber das kannst du ja nochmal nachlesen...Warum setzt du deine neutrale Version nicht ein, wahrscheinlich ist dies die beste Idee...--Philipp1977 (Diskussion) 16:19, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

"In der politischen Diskussion wird diese Auffassung primär von rechtsextremistische Gruppen vertreten."[Quelltext bearbeiten]

- logisch(sic.) beweisbar (so viel zum Thema "Quelle") eine glatte propagandistische Falschbehauptung, die in einer Enzyklopädie nichts zu suchen hat. Das Gegenteil ist richtig: Nur wer eine grundsätzlich rechtsradikale/faschistische Gesinnung hat, kann FÜR ein Gesinnungsstrafrecht sein, wer für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eintritt, muß Gesinnungsstrafrecht (selbst in den scheinbar harmlosesten Anfängen!) zwangsläufig kritsisieren und ablehnen - nämlich in Erinnerung und mit Hinweis auf die fürchterlichen Erfahrungen des NS-"Rechtes". Interessant an diesem Satze ist also vor allem: Er beweist, daß das gesamte Wertesystem der westlichen Welt auf dem Kopfe steht: Die wahren Faschisten werden als Demokraten bezeichnet, demokratisch gesinnte Bürger als "rechtsextremistisch". Daraus folgt: Der Westen ist weder von Demokratie, noch von Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet und kann eher als mafiös und kriminell bezeichnet werden - was sich auch in allen(sic.) Gebieten des gesellschaftlichen Lebens anhand der fatalen Folgen statistisch beweisen läßt - Grund zu ernsthafter Besorgnis für jeden echten Demokraten. Eine Enzyklopädie aber sollte sich niemals zum Handlanger des Zeitgeistes machen! Ich schlage deshalb vor, den Artikel grundlegend(sic.) zu überarbeiten. Hella

..." muß Gesinnungsstrafrecht (selbst in den scheinbar harmlosesten Anfängen!) zwangsläufig kritsisieren und ablehnen - ..."[Quelltext bearbeiten]

Übrigens: Daraus folgt - ebenfalls wieder logisch: Wer Gesinnungsstrafrecht kritisiert, KANN kein Rechtsradikaler sein, denn es ist das Wesen des Rechtsradikalismus, nicht aber das Wesen von Demokraten und Rechtsstaats-Befürwortern, Andersdenkende mittels Gesinnungsstrafrecht mundtot zu machen und zu verfolgen. Hella

Grundlegend überarbeiten![Quelltext bearbeiten]

Ein ganz schlechter Artikel. Statt mit einem historischen Abriss zu beginnen, sollte eine grundsätzliche Begriffsklärung erfolgen. Dabei ist der Begriff des Gesinnungsstrafrechts abzugrenzen von Kategorien wie Tat/Täterstrafrecht und in ein Verhältnis zu Rechtsgüterschutz und Schulprinzip zu setzen. In der jetzigen historischen Abhandlung werden missverständlich verkürzte oder gar falsche Verknüpfungen gezogen. Sodann bräuchte es für das geltende Recht eine systematische Übersicht, statt dieser eher willkürlichen bis wirren Folge von Beispielen, wobei der Absatz Beispiele und der nachfolgende nicht erkennbar sinnvoll getrennt sind.

Für den Teil zum geltenden Recht böte sich an:

1. Mordmerkmale 2. Terrorismusdelikte (insb. 89a) 3. der neue §46 4. grob unverständiger Versuch

Vorwurf ... Volksverhetzung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einen Abschnitt herausgenommen, der sich auf Entscheidungen zur Volksverhetzung und zur Wunsiedelentscheidung bezieht: Denn hierzu gibt es keine Literatur, die dies in Zusammenhang mit Gesinnungsstrafrecht bringt.--Pacogo7 (Diskussion) 21:34, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Weder ist der Ansatz von Rieger als Partei in dem Streit genannt, noch ist Rieger eine angemessene Quelle im Sinne von WP:Q.--Pacogo7 (Diskussion) 22:59, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Habe dieses Thema mal in dem Portal Recht zur Diskussion gestellt siehe hier.--Pacogo7 (Diskussion) 23:11, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Riegers Argumentation in der Verfassungsgbeschwerde ist symptomatisch für die Nazi-Szene und andere interessierte Kreise, die ihre nationalsozialistische Weltanschauung möglichst verharmlosend und ungehindert verbreiten und die Gesellschaft damit aggressiv polarisieren wollen. Mir scheint, diese Hintergründe sind Dir nicht hinreichend bekannt. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist per se nicht "irrelevant". Lies mal bitte die Randnummern in der Entscheidung, die sich mit der Abgrenzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung von der NS-Gewaltherrschaft beschäftigen. Riegers "Argumente" werde ich hier bestimmt nicht verbreiten. Dazu gibt es rechte Foren noch und noch. Ich werde den Abschnitt noch genauer belegen, lasse ihn aufgrund derart unkundiger Einwände aber bestimmt nicht "herausnehmen". Grüße, R2Dine (Diskussion) 23:46, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Dann ziehen wir am selben Strang. - Wenn Gesinnungsstrafrecht als Ausdruck auf die Rechtssprechung in der Bundesrepublik angewendet werden soll, dann muss es darüber wissenschaftliche Literatur geben. Es reicht nicht aus, dass das vielleicht Rieger mal behauptet hat.--Pacogo7 (Diskussion) 23:50, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten
OK VM wegen Editwar.--Pacogo7 (Diskussion) 23:52, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Lies vielleicht mal den Artikel im Zusammenhang. Niemand behauptet, dass das BVerfG "Gesinnungsstrafrecht" betreibt. Es setzt sich aber dezidiert damit auseinander. Das muss in der WP zum entsprechenden Lemma auch dargestellt werden. Und der "Vandale" bist Du, da zum Thema erschreckend unkundig. R2Dine (Diskussion) 23:57, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Der Zusammenhang ist nicht wissenschaftlich bequellt. Das Bverfg diskutiert nicht "Gesinnungsstrafrecht". Dies ist unbequellt.--Pacogo7 (Diskussion) 00:00, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Nur im Parteiverbotsverfahren NPD erwähnt das Bverfg mal das Gesinnungsstrafrecht am Rande, um sich davon zu distanzieren.--Pacogo7 (Diskussion) 00:06, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Unabhängig vom konkreten Inhalt und dem durchaus hehren Ziel, rechtsextreme Strataktiken offenzulegen, ist meines Erachtens der strittige Abschnitt trotz der Verweise auf verschiedene Urteile nicht in einem enzyklopädischen Stil geschrieben, statt dessen argumentiert er selbst und kommt zu einer Konklusio. Das muss alles noch nicht einmal inhaltlich unkorrekt sein, sollte aber zumindest mehr auf eine Wiedergabe der Quellen setzen. --131Platypi (Diskussion) 16:28, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Unchristliches Verhalten als Anfang des Gesinnungsstrafbezuges.[Quelltext bearbeiten]

Schon in der Tora wurden die Ungläubigen oder frevelhafte Gedankenwelt ausserhalb eines sozialen Zwangsnormengebäudes, als rechtmässig straferhöhend dargestellt.

Die Bewohner Sodoms waren nicht bloss freizügig, und provokant, viel schlimmer, sie waren gotteslästerlich, weil sie sexuelle Übergriffigkeit mit der Rettichstrafe belegten, das muss natürlich mit Auslöschung bestraft werden.

Ein ähnliches Bild gibt Christdeutschland bei der Strafverfolgung der Volksverhetzung ab, diese sieht es als lässlich und billig, wenn jemand den Iran als Schurkenstaat rassistisch stigmatisiert, um Israel zu gefallen, jemand würde aber demgegenüber als antisemitisch volksverhetzend verurteilt, wenn er gegen Dimona protestiert würde, und seinerseits den rassistischen Hintergrund der Nuklear-Anschlagsforschungsanlage Dimona beleuchtet.

Man sieht also, Gesinnungsrecht ist das wesentlichste aller Rechtssystem, das des politisch motivierter, gedanklich korrigierenden und terminalselektierenden Strafrecht echter Herrnvölker aus der Tora und Bibel, es zu verbieten, ist ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Inzestvölker, in ihrem Bestreben durch Endogamie Selbstmord zu begehen, bei der Suche nach der gottgefälligsten IdiotenRasse.

Vergehen gegen Senat und Volk Roms, sind ebenfalls ein solches sinnvoller und notwendig Praeterstrafrecht.

Satire muss ebenfalls als Straftat angesehen werden, und mit Generalzensur oder Exekution geahndet! Für ein sauberes Steriles seuchenfreies Deutschistanien! (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E705:203D:6CF3:CBDB:F355:3168 (Diskussion) 01:22, 6. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

"Nullum crimen sine lege"[Quelltext bearbeiten]

Ich hab keine Ahnung wie Wikipedia funktioniert, aber als Jurastudent und ehemaliger Latein-LKler weiß ich, dass Nullum crimen sine lege keine Straftat ohne Gesetz heißt. Wenn eine Handlung nicht vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt ist, ist sie erlaubt. Egal wie moralisch verwerflich sie ist. Das hat mit dem Rechtstaatlichkeitsprinzip zu tun - nachträglich etwas unter Strafe stellen ist auch unfair, no? Aaaaber bevor ihr euch wundert, es gibt genauso auch den Satz Nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz. Zu diesem Satz passt die Übersetzung und es bedeutet im Wesentlichen das Gleiche. Also entweder tauscht eine freundliche Seele im lateinischen Satz crimen gegen poena oder passt die Übersetzung an, aber so ists halt nicht richtig.

Liebe Grüße

Lena --2001:638:504:D80B:6D73:5447:BEA3:F0A8 12:38, 5. Sep. 2023 (CEST)Beantworten