Diskussion:Gesundheitssystem in Österreich

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Grundlagen[Quelltext bearbeiten]

"In Österreich besteht die Pflichtversicherung, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich."

das stimmt so nicht. die gebietskrankenkassen ist pflichtversicherer der angestellten und arbeiter - selbstständige haben eine wahlmöglichkeit, d.h. sie müssen sich nicht bei der kammer der gewerblichen wirtschaft versichern, sondern können das auch bei den regulären versicherungen (um weniger geld) machen. die änderung in tabellen war von mir, übrigens -- Snotty 06:49, 7. Okt 2005 (CEST)


'Selbständige' in dem Sinn der Umgangssprache gibt es nicht. 'Selbständige' können einerseits Gewerbetreibende oder andererseits Freiberufler sein:
Zitate aus der Homepage der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft):
Gewerbetreibende sind als Mitglieder der Wirtschaftskammer in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert. Außerdem besteht Pflichtversicherung in der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Freiberufler: Der Gesetzgeber ist mit der 1997 beschlossenen Sozialnovelle vom Prinzip abgewichen, wonach nur bestimmte Berufsgruppen sozialversichert sind. Seit 1998 gehören alle Menschen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" erzielen, zur gewerblichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, sofern sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits pflichtversichert sind.
Eine Alternative zur Pflichtversicherung erkenne ich hieraus nicht.
Danke für die Änderungen in den Tabellen. --Marvin 01:07, 8. Okt 2005 (CEST)

deshalb ja die italics - es ging um die wahl des versicherungsträgers, nicht die pflichtversicherung an sich (genauer genommen zb um ärzte - die können sich auch bei einer kassa ihrer wahl versichern lassen, nicht zwangsweise bei einer bestimmten) -- Snotty 06:16, 8. Okt 2005 (CEST)

Das ist m.E. der Unterschied zwischen Versicherungspflicht und Pflichtversicherung: Nur bei der Versicherungspflicht ist die Wahl möglich, bei der Pflichtversicherung nicht. Können Ärzte (ich nehme an, Ärzte mit eigener Ordination, nicht jene, die z.B. in einem Krankenhaus angestellt sind) sich wirklich den Versicherungsträger aus allen verfügbaren aussuchen? Oder ist es von ihrer Rechtsform abhängig? Könnten auch andere Freiberufler, etc. wählen? Diese Details kenne ich zugegeben nicht. Aber es steht jedem frei, sein Wissen in den Text einzubringen. --Marvin 21:54, 8. Okt 2005 (CEST)
Ich habe mich etwas durch die Gesetzesblätter gearbeitet: Es scheint so, dass bei einigen Kammerzugehörigkeiten für selbständig Erwerbstätige eine Wahl des Versicherungsträgers möglich ist. Das muss anscheinend die einzelne Kammer beantragen (dass es für Mitglieder dieser Kammer möglich ist). --Marvin 05:36, 13. Okt 2005 (CEST)
Das mit den Feiberuflichen ist eine ziemliche Ausnahmesituation. Für einzelne Berufsgruppen gibt es eine Optionsmöglichkeit (jedoch für die gesamte Berufsgruppe auf einen Schlag afaik - zB Notariat) Grundsätzlich ist von einer Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG auszugehen, wobei für Neue selbstständige auch wieder Ausnahmen bis zu bestimmten Beträgen existieren. --Xweeper 14:23, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Finanzierung[Quelltext bearbeiten]

Was noch fehlt: Überblick, was woraus finanziert wird:

  • Ärzte: Teilweise aus Versicherungsanstalten + Selbstbehalten
  • Krankenanstalten: Bund, Länder, Gemeinden, Fond??? --Marvin 05:49, 13. Okt 2005 (CEST)
  • Krankenanstalten ist m.E. mittlerweile ok.
  • Finanzierung der Ärzte - zu banal, lass ich weg. --Marvin 00:12, 11. Nov 2005 (CEST)

Gesetzliche Grundlagen[Quelltext bearbeiten]

Hier noch ev. die Grundlagen der Sozialversicherungen im Überblick. --Marvin 00:12, 11. Nov 2005 (CEST)


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

  1. Wiedergegeben in:Ch. Herber; J. Weidenholzer (Hrsg.): Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005. Linz 2007, S. 133 (PDF, ooegkk.at, abgerufen am 20. Juli 2014) – dort „Ziniel (2005)“ ohne nähere Angabe.
  2. Österreichische Apothekerkammer: Apotheke in Zahlen 2014, Kapitel 6.1 Krankenkassenausgaben, Tabelle Aufgliederung der Ausgaben S. 41 (pdf, 2,1 MB, apotheker.or.at).

GiftBot (Diskussion) 04:15, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten