Diskussion:Getrennte Bestattung

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Rechtliche und praktische Aspekte[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt eine kurze Erörterung in welchen Staaten eine derartige Praxis überhaupt legal ist, wer dieses vornimmt (Ärzte? Bestatter?) und ob dieses für jeden "nicht-adligen" Bürger ohne Probleme machbar ist. (nicht signierter Beitrag von 84.131.66.80 (Diskussion) 05:02, 14. Okt. 2013 (CEST))[Beantworten]

Zumindest in Österreich geht es, siehe Zita. Der Adel ist und war dort bereits abgeschafft.

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:20, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Friedrich I. etc.[Quelltext bearbeiten]

Vermutlich durch Nachträge ist nicht mehr zu erkennen, ob nur die Herzbestattung oder das ganze Ausweiden hier gemacht wurde. (bezieht sich das Verfahren auf Löwenherz oder den drüber? --Hachinger62 (Diskussion) 12:29, 9. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]