Diskussion:Gewährleistungsbürgschaft

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 95.222.164.53 in Abschnitt Akzessorität
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Akzessorität[Quelltext bearbeiten]

Eine Gewährleistungsbürgschaft ist in der Bankenpraxis rechtlich gesehen in der Regel eine Garantie und damit eine abstrakte Sicherheit. Der Passus sollte noch einmal überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 95.222.164.53 (Diskussion) 06:55, 12. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten