Diskussion:Gewährleistungsverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Pass3456 in Abschnitt funktionale und materielle Privatisierung
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funktionale und materielle Privatisierung[Quelltext bearbeiten]

Moin, funktionale Privatisierung betrifft Fälle wie z.B. den Verwaltungshelfer. Hier ist keine Regulierung erforderlich, weil die Staatsverwaltung umfassende zivilrechtliche Weisungsbefugnis im Rahmen des Auftragsverhältnisses hat. Seite 111 ff Gewährleistungsverwaltung entsteht nur im Falle der materiellen Privatisierung Seite 100 ff. --Pass3456 01:21, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Lieber Pass, hab es noch mal nachgelesen (Erbguth: Allg VerwR, §29 Rn. 24) und Du hast recht. Gewährleistungsverwaltung betrifft den Bereich der materiellen Privatisierung, wenn der Staat trotz Übertragnung der Aufgaben an Private eine residuale Verantwortung für die Effektivität der privaten Aufgabenerfüllung behält.--olag 11:29, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten
Nö, Pass3456 hat nicht recht. Auf Seite 111 der von ihm verlinkten Quelle steht: „Anders als bei der Aufgabenprivatisierung, bei der die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung auf einen Privaten mit übertragen wird, ist unter „funktioneller Privatisierung“ die Heranziehung Privater als bloße Erfüllungsgehilfen bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben zu verstehen“ [1]. Bei der materiellen Privatisierung wird die Aufgabe komplett aufgegeben und ist somit keine öffentliche Aufgabe mehr. Der Staat hat somit auch keine Gewährleistungsverantwortung mehr ob und in welchem Maß diese Aufgabe vom Markt bereitgestellt wird. Bei der funktionalen Privatisierung bleibt die Aufgabe weiterhin öffentliche Aufgabe und somit ergibt sich für den Staat eine Gewährleistungsverantwortung.--Mr. Mustard 11:30, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten
Hier gibt es einen guten Überblick. --Mr. Mustard 11:34, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten
Von mir aus kann das jetzt aber so bleiben. --Mr. Mustard 11:42, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten
Ja, ich verstehe Franzius so, dass die Gewährleistungsverwaltung auch in Bereichen stattfindet, in denen nicht materiell privatisiert ist. Dann wäre es besser das offenzulassen. Dass Aufgaben vollständig und ohne Gewährleistungsverantwortung privatisiert sind, ist wohl vor allem im Bereich der Vermögensprivatisierung (und nicht in allen Bereichen der Aufgabenprivatisierung) der Fall, so geht das jdf auch aus Hartmut Maurer hervor. Aber seis drum.--olag 12:04, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten
Von mir aus kann das auch so bleiben. Gerwährleistungsverwaltung wird aber im Abschnitt materielle Privatisierung (Aufgabenprivatisierung) besprochen (siehe Seite 101), nicht im Abschnitt funktionale Privatisierung. Das sollte hinreichend deutlich machen, dass ein Zusammenhang richtig und einer falsch ist Mr. Mustard. --Pass3456 14:49, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten