Diskussion:Gewaltdarstellung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die QS-Diskussion findet sich hier und kann als Anregung für Um- oder Ausbau dienen. --Svens Welt 21:57, 12. Okt. 2006 (CEST) Dieser Artikel ist falsch verlinkt. Er wurde als ersatz zu einem anderen Artikel an diese Stelle gesetzt. Er hat nichts mit Medienpsychologie zu tun. Er ist ein Rechtswissenschaftlicher Artikel. Wer macht denn sowas?--JF-Star 22:53, 10. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Gewaltverherrlichung[Quelltext bearbeiten]

Die Löschdikussion zu dem Artikel Gewaltverherrlichung fand hier statt. Redirect nach Gewaltdarstellung! --S.Didam 18:16, 6. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Tippfehler / dead link: weblinks -> "Uni Erlagen" muss natürlich "Uni Erlangen" heißen. Leider ist der link tot (internal server error)

Der einleitende Satz "Die Gewaltdarstellung ist in Deutschland gemäß § 131 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird" ist nicht korrekt sondern irreführend. Gewaltdarstellung ist in der BRD nicht strafbar (so gut wie jeder Actionfilm oder Kriegsfilm enthält Gewaltdarstellungen). Erst Recht gibt es in der BRD keinen Zwang, daß, wer Gewalt darstellt, diese in einer verherrlichenden oder verharmlosenden Form darstellen muss. Vielmehr sind ganz im Gegenteil Gewaltverherrlichungen und Gewaltverharmlosungen verboten und strafbar. Strafbar ist in Deutschland also nicht Gewaltdarstellung, sondern lediglich Gewaltverherrlichung und Gewaltverharmlosung.--87.155.50.114 05:33, 4. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Wenn ein großes Filmstudio mit viel Geld einen Film produziert hat, wird der Film, selbst wenn er gewaltverherrlichende oder gewaltverharmlosende Abschnitte enthält, praktisch so gut wie nie als unerlaubte Gewaltdarstellung bewertet, sondern fast immer als legal behandelt (wobei eine FSK-18-Vergabe als Indiz für die Legalität gilt). Die Verbote stehen zwar im Gesetzbüchern, werden aber anscheiend bloß dann durchgesetzt, wenn es wirtschaftlich oder politisch opportun erscheint. Die Entscheidungen, einen Film zu verbieten oder als legal zu behandeln, scheinen recht intransparent getroffen zu werden, selten verglichen zu werden, und selten in höheren Instanzen überprüft zu werden. Die gesamte Praxis der Einstufung wirkt oft willkürlich, oft nicht nachvollziehbar und oft nicht überzeugend. Die Serie "A-Team", in der selbsternannte Helden Handgranatwn werfen und aus fahrenden Autos heraus weitgehend ungezielt wild mit Maschienenpistolen herumballern, ohne daß irgendjemand zu Schaden kommt, verharmlost eindeutig den Gebrauch von Handgranaten und Schusswaffen. Ebenso verharmlosen die Bud-Spencer-Prügel-Filme kräftige heftige Schläge gegen die Köpfe anderer Menschen als vermeintlich harmlosen Spaß oder geeignetes erzieherisches Mittel. Zahlreiche Kriegsfilme ästhetisieren und feiern das Töten von Menschen als vermeintlich gut und vermeintlich gerecht und vermeintlich glohrreich und vermeintlich triumphal, und wollen die Zuschauer an den beim Töten ausgelösten Triumphgefühlen teilhaben lassen, und bertreiben Propaganda für das Töten von Menschen. Andere Filme, wie etwa "ein Mann sieht rot", betreiben Propaganda für mörderische Selbstjustiz. Aber gegen all solche Gewaltverherrlichung wird fast nie eingeschritten, und zwar wahrscheinlich aus wirtschaftlichem Opportunismus oder aus politischem Opportunismus. Es gibt zwar Gesetze dagegen, aber die Gesetze werden offenbar sehr oft nicht angewendet.--87.155.51.157 03:29, 5. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Herstellung von Gewaltdarstellungen[Quelltext bearbeiten]

Eine Frage nur:

Wie ist der Gesetzestext bitte genau zu verstehen? Ist schon die bloße Herstellung von Gewaltdarstellungen verboten, auch, wenn man sie nicht verbreitet, sondern nur für sich behält?

Oder ist erst das Veröffentlichen und Verbreiten strafbar?

Und was ist zum Beispiel mit selbstgeknipsten Fotos auf dem Foto-Handy?

Könnte man das bitte mal irgendwo erklären?--89.247.129.18 14:02, 9. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

  • Der Paragraph 131 ist ziemlich eindeutig formuliert: "...herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie .... im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen..." (nicht signierter Beitrag von 84.56.213.70 (Diskussion | Beiträge) 20:45, 22. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Mehr visuelle Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Der Text wirkt etwas trocken und würde durch visuelle Beispiele Bereicherung finden. (nicht signierter Beitrag von 78.51.126.62 (Diskussion | Beiträge) 17:39, 3. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Visuelle Beispiele für Straftaten könnten aber ihrerseits selbst illegal sein.--87.155.50.114 05:47, 4. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

doppelte moral[Quelltext bearbeiten]

Was ist eigendlich mit den Jesus Kreuz ?? - es wird ein Mensch gekreuzigt ( bis zum genickbruch ) - es wird einen Menschen eine Dornenkrone aufgetan - es wird ein Mensch ausgepeitscht - es wird einen Mensch Nägel in die Hände und Beine geschlagen - es wird Blut in zene gesetzt und wen das nicht pervers genug ist werden generation für generation Kinder in Kirchen psichisch mishandelt mit dieser in der geselschaft algemein axeptierte (gemeingut) Gewaltverhärlichung und deren zu schau stellung für minderjärigen sei es in Raligionuntericht ( Kirchen ) und TV so viel zum Thema Gutmenschen warum ist die Bibel eigendlich nicht auf den index ( und das allein nur wegen der gewaltverhärlichung ) ist mir einretsel (nicht signierter Beitrag von 85.178.11.85 (Diskussion) 11:29, 8. Jul 2010 (CEST))

Zumindest hier bei uns in Deutschland wird die Kreuzigung Jesu normalerweise nicht verharmlost und verherrlicht. Es wird den Kommunionkindern auch nicht etwa gesagt, daß es "cool" oder nachahmenswert wäre Menschen zu kreuzigen, und es wird keine Sympathie für die Tat und die Täter geweckt, sondern es wird vielmehr normalerweise ganz im Gegenteil Empathie für das Opfer geweckt (außer wenn mal - was aber selten vorkommt - bei der Gewaltdarstellung Satanisten oder Sadisten am Werk sind).--87.155.50.114 05:54, 4. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]


Ein weiteres Beispiel wäre noch die bis fur kurzem existierende Wehrpflicht, wo man gezwungen wird im Falle des Falles selbst gewalt auszuüben.

Warum das nicht auch verboten wird kann man den Gesetzestext enntnehmen. Da heißt es : Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.Im übrigen geht der Index auf die römischen Inquisition (Kirche) zurück. Siehe hier -> http://de.wikipedia.org/wiki/Index_Librorum_Prohibitorum

Anonsten erfüllt die Bibel und die Kreuzigung Jesus Christus nicht die Kreterien, die zu einer Indizierung führen würden. Unter http://dejure.org/gesetze/GG/5.html finden wir noch Schranken zum Artikel 5, welche zur Zensur führen. Hier ein Link der dich interessieren dürfte - > http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/spruchpraxis,did=33018,render=renderPrint.html Unter der Rubrik Gewaltdarstellungen findest du die Begründung für eine Indizierung unter diesem Gesichtspunkt. (nicht signierter Beitrag von 87.186.6.110 (Diskussion) 03:59, 4. Mär. 2012 (CET)) [Beantworten]

Persönlich finde ich eine Indizierung nur bedingt fragwürdig. Eine Altersfreigabe +18 (keine Jugendfreigabe)ist in meinen Augen völlig ausreichend. Diese Restriktionen müssste man nur richtig umsetzen. Eine Indizierung bedeutet eigentlich auch immer eine Beeinflussung mündiger Menschen und der Wirtschaft. Die Zensur oder ein Verbot, ist mit einer Bevormundung mündiger Menschen gleich zu setzen. Bei Gewaltdarstellung etc.pp kann ich dies selbst auch nicht ganz nachvollziehen, bei Dingen die Dritte Schaden könnten weil eine fragwürdige Ideologie etc. pp verbreitet wird, ist das schon was anderes. Demokratie ist demnach auch nicht eine völlig freie Selbstbestimmung, sondern auch eine Form der Diktatur. Aber all das gehört hier eigentlich gar nicht hin und wirdsicher auch zu recht gelöscht. Aber ich hoffe die Links erreichen dich und können dir weiterhelfen es zu verstehen. (nicht signierter Beitrag von 87.186.8.181 (Diskussion) 04:11, 4. Mär. 2012 (CET)) [Beantworten]

Auf Deine persönliche Meinung kommt es hier nicht an, sondern vielmehr auf die Meinung des Gesetzgebers und der Gerichte.--87.155.50.114 05:58, 4. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Wer die derzeit geltende Gesetzeslage nicht versteht, der kann im Archiv des Bundestages (in den im Gesetzgebungsverfahren aufgezeichneten Protokollen) die Motive des Gesetzgebers nachlesen. Umfangreiche wissenschaftlich-juristische Fachkommentare (wie z.B. der im C.H.Beck-Verlag erschienene "Münchener Kommentar") enthalten oft auch kurze Zusammenfassungen der Motive des Gesetzgebers. Wikipedia ist jedenfalls kein Platz dafür, sich darüber zu äußern, ob man die Motive des Gesetzgebers billigen oder nicht billigen will. Die Gesetze haben Gültigkeit, unabhängig davon, ob man sie gut findet oder nicht gut findet. Auch wer die Gesetze nicht gut findet, muß sich trotzdem dran halten. Eine Diskussion darüber, ob man das Gesetz gut finden soll, ist also müßig.--87.155.50.114 06:04, 4. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Habe den Artikel wieder als deutschlandlastig markiert. Gewaltdarstellungen gibt es auch ausserhalb von Deutschland. Ansonsten müsste der Artikel auf ein Lemma wie bspw. "§ 131 des deutschen StGB" oder ähnlich verschoben werden. --Aph 14:15, 10. Sep. 2015 (CEST)

Richtig es gibt in der Schweiz den Art. 135 StGB (Gewaltdarstellungen) [1]. Die Markierung habe ich trotzdem erneut zurückgesetzt. Grund siehe Diskussionsverlauf Fiktionale Gewalt. --S.Didam (Diskussion) 19:22, 10. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]