Diskussion:Gewaltmonopol des Staates/Archiv/2005

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Jj2006 in Abschnitt Huch?
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Huch?

Aus dem Artikel:
"wenn Gewalt in der negativen Konnotation des Zwanges gebraucht und einem positiven Begriff wie Macht gegenübergestellt wird, ist Gewalt gerade nicht dasjenige, worauf der Staat ein Monopol geltend machen will und darf. Das ist allerdings mit dem Gewaltmonopol des Staates auch nicht gemeint."

  • Negative Konnotation des Zwanges? Das ist relativ.
  • Der Staat darf und will auf Zwang kein Monopol haben?? Das ist damit auch nicht gemeint?! Natürlich behält sich der Staat bzw. die Exekutivorgane wie die Polizei das Gewaltmonopol bzgl. der physischen Gewalt vor, siehe Unmittelbarer Zwang.-- C.Löser (Diskussion) 13:34, 1. Mai 2005 (CEST)

Ganz oben findet sich diese Perle:
"Das staatliche Gewaltmonopol ist eine absolutistische Herrschaftsfiktion aller Beamten"

Soll das wirklich so stehen bleiben? Stammt von 109.47.3.226, 13:30, 26. Dez. 2014‎ (nicht signierter Beitrag von Jj2006 (Diskussion | Beiträge) 15:25, 30. Mai 2016 (CEST))