Diskussion:Gewaltmonopol des Staates/Archiv/2007

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 91.52.215.159 in Abschnitt Gewaltmonopol und Amerika
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Häusliche Gewalt und feministische Staatstheorie ?

Die Staatlichkeit selbst als geschlechtsspezifisches Gewaltverhältnis (siehe feministische Staatstheorie) ist dabei nicht infrage gestellt worden, die Trennung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit beschränkt weiterhin weitestgehend das staatliche Gewaltmonopol auf die öffentliche Sphäre. - Der Ansatz ist ja ganz interessant, wenn aufgezeigt wird, dass das staatliche Gewaltmonopol durch das Gewaltschutzgesetz (wieso wird das eigentlich nicht beim Namen genannt) auf einen bisher nur über allgemeine Regeln erfassten Bereich explizit ausgedehnt wurde. Ich habe dennoch meine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage:

  • Es war bereits vor Erlass des Gewaltschutzgesetzes möglich und auch gang und gäbe, einstweilige Anordnungen gegen Gewalt anwendende Ehegatten zu erwirken.
  • Wieso ist Staatlichkeit ein geschlechtsspezifisches Gewaltverhältnis, vor allem heute - wie es der Beitrag behauptet? Wegen der Akteure? Das ist schon möglich, denn ob man nun auf die Familiengerichte oder auf die Familienpolitiker schaut - es sind ganz überwiegend Frauen. Daher könnte man der Behauptung, in diesem Bereich sei die Staatlichkeit nicht nur grammatikalisch weiblich, durchaus etwas abgewinnen. Aber was mich dann irritiert, ist die Aussage, das sei "feministische" Theorie. Feministische Theoretikerinnen wären wohl nie der Auffassung, irgendetwas sei zu weiblich dominiert.
  • Was soll das Zitat "Sauer 2003"? Eine Angabe von Werk, Seite, vollem Namen des Autors über die Referenzfunktion wäre schon wünschenswert. Und - gibt es Gegenansichten, oder ist "Sauer 2003" unangefochten? Man kann nicht davon ausgehen, dass es einen Mangel an Allgemeinbildung darstellt, wenn jemandem "Sauer 2003" kein Begriff ist.

DanSchultz 20:25, 21. Mai 2007 (CEST)

Hab den Murks mal rausgenommen. --C.Löser Diskussion 20:29, 21. Mai 2007 (CEST)

Gewaltmonopol und Amerika

Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten ... - Die Vereinigten Staaten von Amerika scheinen dieses aber recht lasch auszulegen. Ist das in den USA in der Verfassung so verankert? --Weissmann 09:21, 12. Jun. 2007 (CEST)

US-amerikanische Spielfilme aus Hollywood suggerieren zwar zuweilen ein Recht von Bürgern auf Selbstjustiz, sowie zuweilen auch ein Recht von Soldaten, Polizisten und Agenten zu nicht vom Notwehrrecht gedeckten Tötungen, aber die US-Verfassung sieht so etwas nicht vor. Nach der US-Verfassung sind die USA ein Rechtsstaat mit einem Gewaltmonopol des Staates. Das in Deutschland und besonders in Österreich kleinliche Notwehrrecht wird dort allerdings großzügiger gehandhabt. In der Praxis haben die Geschworenen in den USA wohl insbesondere dann häufig großes Verständnis, wenn eine Frau auf einen Mann geschossen hat. (nicht signierter Beitrag von 91.52.215.159 (Diskussion) 21:21, 1. Jan. 2009 (CET))