Diskussion:Gewerkschaftssekretär

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Fehlerhafte Info über Voraussetzungen[Quelltext bearbeiten]

Die derzeitige Version spricht davon, dass meistens ein Studium des Arbeits- und Sozialrechts Voraussetzung zur Einstellung als Gewerkschaftssekretär sei. Das ist falsch. Fast kein Trainee/neu eingestellter Gewerkschaftssekretär hat eben dieses, die meisten haben (aus nachvollziehbaren Gründen) auch kein Hochschulstudium, sondern eine Ausbildung nach BBiG. Daher ist in den Traineeprogrammen viel Zeit für das EInarbeiten in das Arbeitsrecht vorgesehen.

Ich habe das sowohl geändert, als auch den Artikel erweitert.

--PowderPlot (Diskussion) 23:48, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Europäische Akademie der Arbeit als Zugangsvoraussetzung[Quelltext bearbeiten]

Der Abschluss an der Europäischen Akademie der Arbeit ist eine weitere wichtige Zugangsvoraussetzung für u. a. die Trainee-Programme der IG Metall und IG Bau. In der IG Bau ist der 11-monatige Lehrgang an der EAdA sogar teil der 2,5 jährigen Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär. Siehe hierzu die Einzelnachweise.

Die Zugangsvoraussetzung sind ODER verknüpft; ein ODER kann ein Schulabschluss nach der 9. oder 10. Klasse sein.[Quelltext bearbeiten]

...somit gibt es keine "generellen Voraussetzungen". Der folgende Satz muss ziemlich sicher falsch sein:

Da es keine Ausbildung im traditionellen Sinne gibt, sind die Zugänge zu diesem Beruf unterschiedlich. Eine vorherige Ausbildung nach BBiG, ein abgeschlossenes Hochschulstudium und/oder der Studienabschluss an der Europäischen Akademie der Arbeit sind generelle Voraussetzungen.

"Gewerkschaftssekretär" ist eine interne Bezeichnung von Organisationen, die diese selbst festlegen können. Die internen Ausbildungsinhalte und internenen Voraussetzungen werden jeweils von jeder Gewerkschaft in jedem Nationalstaat selbst bestimmt. Es gibt nichts Generelles...

Bitte mal als Beispiel in das Profil von Martin Kröber schauen. Herr Kröber gibt als berufliche Qualifikation "Gewerkschaftssekretär" an und ich gehe zumindest davon aus, dass er sich auch so nennen darf - siehe: https://web.archive.org/web/20220505131038/https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martin-kroeber/fragen-antworten/was-ist-deine-berufliche-qualifikation-ps-gewerkschafter-ist-fuer-mich-keine

Jedem Abgeordneten steht es frei zu beschäftigen wen man will. Ein Abgeordneternbüro ist aber kein "Ausbildungsbetrieb". Angestellte eines Bundestagsbüros machen (während der Arbeit) keine Ausbildung nach BBIG, besuchen parallel keine Schule und haben somit auch keinen höheren Schulabschluss.

Herr Kröber hat (nach Besuch irgendeiner mir und der Wikipedia aktuell unbekannter Schulform) seit seinem 17. Lebensjahr in Bundestagsbüro (für Abgeordnete) gearbeitet und seitdem keine der oben (oder im Artikel) erwähnten Voraussetzungen erworben. Das heißt, er hat weder eine Berufsschule noch eine andere Schulform seit der 9. oder 10. Klasse besucht.

Nach ein paar Jahren in der Politik/Gewerkschaft geht/kommt der "Titel" oder die (angeblichen) Voraussetzungen ja häufig von ganz alleine... --Eneliting (Diskussion) 16:21, 5. Mai 2022 (CEST)Beantworten