Diskussion:Gewohnheitsverbrechergesetz

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Kruwi in Abschnitt Ergänzungen
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Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Schön, dass dieser Artikel erstellt wurde! Mögliche Ergänzungen:

  • Die sonstigen Maßregeln im GewohnheitsverbrecherG, insb. die Entmannung
  • Das Schicksal des Gesetzes nach 1945 ("rechtstaatliche Bereinigung")
  • Die Bedeutung des GewohnheitsverbrecherG für die Entwicklung des NS-Strafrechts (erste Schritte in Richtung einer "Hinwendung von der Tat zum Täter")
  • Die Einführung der "Reinigungstodesstrafe" für "gefährliche Gewohnheitsverbrecher" durch das Gesetz zur Änderung des RStGB v. 4. September 1941

... --Erzer 12:11, 9. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Interessant wäre auch eine Darstellung der unterschiedlichen Interpretationen des Gesetzes: Während Exner das Gewohnheitsverbrechergesetz ganz nüchtern als Siegeszug der Reformideen der "modernen Strafrechtsschule" feierte, sah Georg Dahm in ihm das Prinzip der "TäterSühne" verwirklicht (!). -- Kruwi 22:50, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten