Diskussion:Giuseppe Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto (Rechtswissenschaftler)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Excolis in Abschnitt Kategorie:Richter (Oberstes Gericht)
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Namenskürzung im Lemma[Quelltext bearbeiten]

Was soll das den nun, dem Grabesritter den Namen im Lemma verstümmeln aber dem Malteserritter nicht? Wurde diese Verschiebung irgendwo besprochen und beschlossen? -- Dadophorus Ψ 15:32, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Vgl. WP:NK, den Artikel selbst und die Formulierungen in den verlinkenden Artikeln: Außer in Mitteilungen aus Ritterkreisen scheint er (als Wissenschaftler und vatikanischer Richter) nur Della Torre zu heissen, vgl. auch die Vorzugsbenennungen der diversen bibliothekarischen Normdateien bei VIAF. -- Thomas Berger (Diskussion) 15:42, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Es ist nur eigenartig, dass dieser Italiener in der it.WP unverstümmelt ist. Die Antwort fehlt noch wo diese Aktion denn nun besprochen und beschlossen wurde. -- Dadophorus Ψ 15:57, 10. Jan. 2013 (CET) PS: Im Artikeltext wird i. d. R. immer der Name verkürzt, besonders bei langen Namen. Dies ist also ein Nichtargumnt.Beantworten
Man sollte das bei beiden Brüdern einheitlich behandeln. Kurzform Giuseppe Dalla Torre scheint i.o., siehe Giuseppe Dalla Torre (LUMSA).--5.56.195.36 21:05, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Da bin ich mir nicht so sicher: zu Giacomos zahlreichen Publikationen habe ich noch keine Nachweise gefunden und auch die PUU kennt ihn auf ihren Webseiten nicht mehr. Es gibt aber zwei neuere italienischsprachige Publikationen aus Turku [!] (eine Monographie 2006 und ein Vorwort 2012 zu einem Sammelband) unter dem Namen [Fra'] Giacomo Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto und einen kunsthistorischen Aufsatz von 1972 unter dem Namen Giacomo Dalla Torre di Sanguinetto. -- Thomas Berger (Diskussion) 22:19, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ad it.WP: Der Artikel wurde auch erst nachträglich auf das lange Lemma verschoben, den Bearbeitungskommentar deute ich so, dass das kurze Lemma für den Vater der beiden, den Journalisten Giuseppe Dalla Torre, freigehalten werden sollte. -- Thomas Berger (Diskussion) 01:01, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Auch in Hinsicht auf Bruder und Vater sollte m. E. diese Verschiebung rückgängig gemacht werden. Die sog. "Vorzugsbenennung bei VIAF" ist eher eine dortige Vereinfachung des Namens zur Erfassung und daher auch keine Verschiebegrund. Gleiches gilt, wie bereits erwähnt, für die übliche Namensverkürzung in WP-Arikeln. -- Gödeke 08:03, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Die Vorzugsbenennungen bei VIAF sind keine beliebige Abkürzung zur Vereinfachung, sondern zeigen, dass Bibliothekare diverser Sprachkreise nach Kriterien, die ähnlich hier auf Gebräuchlichkeit, Selbstbezeichnung (in von den Personen verfassten Publikationen) und länderspezifischen Regeln für Adlige (da kenne ich mich für Italien leider rein gar nicht aus) unabhängig (die zugrundeliegenden Regelwerke sind natürlich recht ähnlich) voneinander auf Della Torre gekommen sind. Darunter auch die Vatikanische Bibliothek, die bei einem Kirchenrechtler wie diesem recht umfangreiche Bestände hat, sich also nicht nur auf die Evidenz eines einzelnen Buches oder Aufsatzes stützt. Aber das gilt stets nur für die konkrete Person, man kann daraus keine Regeln für Verwandte ableiten. Das wäre hier auch schwierig, weil der Vater als Chefredakteur einer sich bürgerlich gebenden Tageszeitung als "Dalla Torre" bekannt war und für den Bruder diese Namensform wohl definitiv nicht in Frage kommt. -- Thomas Berger (Diskussion) 08:39, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Giuseppe Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto hätte auch dann einen eigenen Artikel in der WP, wenn er keine Schriften veröffenlicht hätte. Da er also nicht hauptsächlich als Autor hier erfasst ist, kann die sog. "Vorzugsbenennung bei VIAF" erst recht kein Grund für die erfolgte Verschiebung sein. Ich bitte daher darum, diese rückgägngig zu machen. -- Gödeke 09:35, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Und der Jurist Giuseppe Dalla Torre hätte - nicht zuletzt nach Vatigate letztes Jahr - auch einen eigenen Artikel, wenn er kein Ordensritter wäre. Ich habe die Verschiebung im übrigen nicht auf den VIAF-Befund gegründet, sondern den nur als Beleg für die Behauptung, dass er in seiner Funktion als publizierender Wissenschaftler sich selber überwiegend "Dalla Torre" nennt. Andere Belege sind bei den Einzelnachweisen die verlinkte Pressemitteilung und die Universitätsseite. Der Grund für die Lemmaänderung ist dann, dass er - das Bild ergibt sich nicht zuletzt aus dem Artikel selber - als Jurist bekannter ist als als Ordensritter und das Lemma daher mit dem in diesem Kontext gebräuchlichen Namen übereinstimme sollte. Am instruktivsten ist m.E. die bei den Weblinks aufgeführte eigene Homepage: Oben prominent "Giuseppe Dalla Torre", im CV dann der vollständige Name "Giuseppe Dalla Torre Del Tempio di Sanguinetto". Nicht anders haben wir es hier jetzt auch. -- Thomas Berger (Diskussion) 10:26, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Welche eigene Homepage? Ich sehe nur die Webseite der LUMSA zu ihm. Ich bitte darum, die Verschiebung rückgängig zu machen. -- Gödeke 10:58, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Jetzt wird es aber putzig: "Sei in: Home » Didattica » Docenti » Giuseppe Dalla Torre". Wenn das (also die hier bei den Weblinks als "Biographie" betitelte Seite [1]) nicht seine eigene (berufliche) Homepage an der Universität ist, über die er die inhaltliche Kontrolle hat, was ist es dann? Ansonsten habe ich ja inzwischen meine Argumente für die Lemmaänderung dargelegt, nun wäre es an der Zeit Gegenargumente zu bringen... -- Thomas Berger (Diskussion) 12:23, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Auf der Internetpräsenz des Vatikans wird er angegeben mit S.E. Cav. Gr. Cr. Conte Prof. Giuseppe DALLA TORRE del TEMPIO di SANGUINETTO (für OESSH). Da die Kurie solche Sachverhalte immer sehr genau nimmt aund auf diplomatische Gepflogenheiten abstellt, sollte von der Langform Giuseppe Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto ausgegangen werden. Die LUMSA hat zwar die Kurzform [2]gewählt für die Überschrift und Benennung Webseite (wohl eher aus organisatorischen Gründen), aber gleichwohl das CV mit der Langform übertitelt. Die Langform hat auch die Laternuniversität gewählt [3] oder auch die Langform in der italienischen Enzyklopädie Treccani [4] oder auch die Langform im Who's Who in Italy 2008 Gold Edition - Seite 2750 oder Annuario Cattolico d'Italia. Seine vielen Publikationen veröffentlicht er in Kurzform Giuseppe Dalla Torre.--DOCMO audiatur et altera pars 18:50, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nach diplomatischen Gepflogenheiten hätten wir auch Clemens von Brentano di Tremezzo (nicht zu verwechseln mit Clemens Wenzeslaus Brentano de La Roche), oder Josemaría Escrivá de Balaguer, Guglielmo Ebreo da Pesaro. Im Dizionario Biografico degli Italiani hatte ich übrigens selbst geschaut (Dein gefundener Eintrag betrifft nicht ihn, sondern seinen Groß(?)vater, das zählt also nicht). Die Dozentenseite PUL ist allerdings ein starkes Argument und ich werde daher nachher die Lemmaänderung rückgängig machen. -- Thomas Berger (Diskussion) 09:41, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nachklapp: DBI schreibt (aus Schlampigkeit? - allerdings konsequent) "Sanguineto" übrigens mit nur einem "t", es handelt sich aber m.E. um "Conte di it:Sanguinetto" als (irgendwie kollektives) Adelsprädikat der Familie, die evtl. vor Jahrhunderten einmal nur "Dalla Torre del Tempio" geheissen haben mag. -- Thomas Berger (Diskussion) 00:12, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Dank an Docmo für die Arbeit, die er sich machen musste. -- Gödeke 13:59, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Thx. Gödeke. Ich werde Giuseppe Dalla Torre im Herbst, vielleicht auch bereits im Juni treffen. Ich werde ihn ansprechen und hier berichten. --DOCMO audiatur et altera pars 19:08, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Dann kannst Du ihn auch gleich fragen, ob er identisch mit dem "Gentleman driver" Giuseppe dalla Torre ist, der in den 1960er Jahren häufig (und recht erfolgreich) an Sportwagenrennen in Italien teilgenommen hat. -- Thomas Berger (Diskussion) 23:47, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Kategorie:Richter (Oberstes Gericht)[Quelltext bearbeiten]

Die Kategorie habe ich entfernt. Der Gerichtshof, den di Sanguinetto angehörte, ist laut unserem Artikel Recht der Vatikanstadt nur die Erstinstanz. --Excolis (Diskussion) 14:19, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten