Diskussion:Glaubensgemeinschaft

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 47.64.62.185 in Abschnitt Grundgesetz
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Auf Glaubensgemeinschaft geändert; weil niemand von seiner eigenen Kirche als Religionsgemeinschaft redet, sondern von einer Glaubensgemeinschaft spricht!

(nicht signierter Beitrag von 212.183.13.69 (Diskussion) 29. Januar 2007, 13:58 Uhr (CET))

Grundgesetz[Quelltext bearbeiten]

Unter den Einzelnachweisen wird auf das Grundgesetz verwiesen, gleichzeitig aber Beispiele aus Österreich genannt. Sollte das nicht geändert werden? Man könnte z.B. die Kirche des FSM Österreich, die noch keine eigenständige juristische Person ist, durch die Kirche des FSM Deutschland ergänzen. Die ist bereits ein als gemeinnütziger anerkannter eingetragener Verein, also eine gemeinnützige Körperschaft: http://pastafari.eu/index.php?kategorie=5 (nicht signierter Beitrag von 47.64.62.185 (Diskussion) 09:44, 17. Nov. 2013 (CET))Beantworten