Diskussion:Gleiswechselbetrieb

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Meerwind7 in Abschnitt Verwendung des Begriffs, Schweiz
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Einseitiger Gleiswechselbetrieb[Quelltext bearbeiten]

Im Text wird zitiert: „Der erste einseitige Gleiswechselbetrieb in Deutschland wurde am 17.Oktober 1951 an der Bahnstrecke Bebra–Göttingen zwischen Bebra und Cornberg in Betrieb genommen.

Was ist in Deutschland ein „einseitiger Gleiswechselbetrieb“? --Steindy 11:45, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ein einseitiger Gleiswechselbetrieb, Originalton DB, ist ein Gleiswechselbetrieb wobei nur in eine Streckenrichtung, im diesem speziellen Falle nur von Bebra nach Cornberg die Fahrten auf beiden Gleise signaltechnisch gesichert. In die andere Richtung, bergab von Cornberg kann das Gegengleis nur mittels schriftlichen Auftrag/Befehl befahren werden, denn die Signale stehen nur am "richtigen" rechten Streckengleis. Das ist dort bis heute so.
Auf dem sich nördlich daran anschließenden Abschnitt zwischen Cornberg und Sontra (8 km lang, bergab Richtung Sontra) wurde in den 70/80er Jahren ein zweiseitiger, sprich in jede Richtung funktionierender, Gleiswechselbetrieb eingerichtet. Am Bahnhof Cornberg und am Bahnhof Sontra stehen daher jeweils 2 Einfahrsignale.
Hallo Steindy, schicke Dir per Mail einen Gleisplan mit den eingezeichneten Signalen. --Lothar Brill 17:56, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Vielen Dank. Vielleicht kannst Du so nett sein, die Erklärung n den Artikel einzubauen? --Steindy 00:57, 18. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Gleiswechselbetrieb[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel erweckt den Eindruck, dass es bei der Deutschen Reichsbahn unter der DDR keinen Gleiswechselbetrieb gab. Dort wurde er dann mit anderen Varianten unter dem Oberbegriff "Linksfahrbetrieb" zusammengefasst. In der Ril 408 (ist keine KoRil mehr) wurden die Varianten "Fahren auf dem Gegengleis ständug eingerichtet" und "...vorübergehend angeordnet" vorgesehen. Eine Zusatzsignalisierung mit einem "Gegengleisanzeiger - Zs 6" muss bei beiden Varianten realisiert werden, wobei dieses Signal bei vorhandener Eindeutigkeit auch als Formsignal anstelle eines fahrstraßenabhängigen Lichtsignals eingesetzt werden kann. Dmicha 09:15, 15. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Das typische Problem fast aller deutschsprachigen Wikipediaartikel zu Eisenbahnthemen. Eisenbahn = Deutsche Bundesbahn. Die DR-Verhältnisse müssen mit rein. Die Begriffe wurden im Übrigen erst in den Achtzigern geändert. Bis dahin wurde die Betriebsführung abweichend vom Rechtsfahrbetrieb in
  • Befahren des falschen Gleises (ohne streckenseitige Änderungen mit Befehl B)
  • zeitweise eingleisiger Behelfsbetrieb
  • zeitweise eingleisiger Betrieb
  • signalisierter Falschfahrbetrieb und
  • Gleiswechselbetrieb
unterteilt. Aus den ersten Punkt wurde dann der »Linksfahrbetrieb mit Befehl B«, aus dem vierten »Linksfahrbetrieb mit Zs 8 und aus dem fünften »Linksfahrbetrieb mit Zs 7«. Der Grundgedanke war, das Befahren des falschen Gleises sprachlich abzulösen. Den primitiven zeitweise eingleisigen Behelfsbetrieb, bei dem die meisten schweren Unfälle passierten, aufzuheben gelang dabei nicht. Erst mit der Harmonisierung des Regelwerkes entstanden die Ausdrücke mit »Befahren des Gegengleises«, die nicht nur ich als sehr unglücklich gewählt empfinde. Dass der Begriff Gleiswechselbetrieb jetzt wieder eingeführt wird, ist nur folgerichtig.
Die übrigen Betriebsverfahren müssen ebenfalls auftauchen. Ob unter einem Sammelartikel oder jeweils separat, das wäre noch zu klären. --Falk2 (Diskussion) 05:52, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten


<Ruhesignal>

Feststellung

Der Verfasser vertritt die Ansicht, dass neben dem Begriff „Gleiswechselbetrieb“, der folgerichtig wieder eingeführt worden sei, die übrigen „Betriebsverfahren“ ebenfalls auftauchen müssten.

Die Maßnahme, den „Gleiswechselbetrieb“ wieder einzuführen, ist nicht richtig. Es hätte bei der einheitlichen Bezeichnung „Fahren auf dem Gegengleis“ bleiben müssen. Um dies zu verstehen, gebe ich folgende Erläuterungen.

Nach den Regeln im Modul 408.0212 Abschnitt 1 ist auf zweigleisigen Bahnen in der Regel rechts zu fahren (gewöhnliche Fahrtrichtung).

Nach den Regeln im Modul 408.0102 wird das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke in der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren wird, wird als Regelgleis bezeichnet. Das Gleis, das auf zweigleisiger Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren wird, wird als Gegengleis bezeichnet.

Nach den Regeln im Modul 408.0462 Abschnitt 1 Absatz 1 darf auf zweigleisigen Strecken auf der freien Strecke auf dem Gegengleis gefahren werden.

Es daher logisch, die Anlässe zu nennen, bei denen Fahren auf dem Gegengleis zugelassen ist. So war es geschehen im Modul 408.0462 Abschnitt 1 Absatz 2.

Unter a) wurde das Fahren auf dem Gegengleis mit Hauptsignal und Signal Zs 6 genannt, wo dieses eingerichtet war, unter b) wurde der Fall genannt, wo Fahren auf dem Gegengleis nicht eingerichtet war.

Wie war man zu dieser Lösung gekommen?

Ausgangslage

Nach den Regeln der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der ehemaligen Deutschen Reichsbahn wurde auf zweigleisigen Strecken in der Regel rechts gefahren. Sollte von dieser Fahrordnung abgewichen werden (DB) oder sollte eines der beiden Gleise sowohl in der gewöhnlichen als auch entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden (DR), war zu unterscheiden in

DB

Wird auf zweigleisigen Bahnen von der Fahrordnung abgewichen, sind folgende Betriebsweisen zugelassen:

a) Das Befahren von Streckengleisen gegen die gewöhnliche Fahrtrichtung

1. auf dem falschen Gleis

- mit Befehl B (Falschfahrbetrieb),

- mit signalisierten Aufträgen (signalisierter Falschfahrbetrieb),

2. auf dem Gegengleis bei Gleiswechselbetrieb.

b) Der zeitweise eingleisiger Betrieb sowie der wechselweise ein- und zweigleisige Betrieb.


DR

Linksfahrbetrieb,

(um Befahren des linken Gleises erhält der Zug einen Linksfahrauftrag durch

Signal Zs 7 (Linksfahrtauftragssignal),

Signal Zs 8 (Linksfahrtersatzsignal) oder

Befehl B),

zeitweise eingleisiger Behelfsbetrieb,

zeitweise eingleisiger Betrieb

In der Aufzählung sind 13 Begriffe genannt. Es wird u. a. von Betriebsweisen gesprochen, ohne zu erläutern, was darunter zu verstehen ist. Es wird das Wort „Betrieb“ verwendet, ohne zu erkennen, dass das Wort nicht erforderlich ist. Beide Wörter, Betriebsweisen und Betrieb, waren immer wieder aus betrieblichen Regeln übernommen worden, ohne je festzustellen, dass sie nicht benötigt werden.

Bei der Harmonisierung der Regeln der ehemaligen DB und der Ehemaligen DR wurde erkannt, dass der verhältnismäßig einfache Sachverhalt „Fahren auf dem Gegengleis“ mit weniger Begriffen aus bisher zu regeln war.

Ergebnis

Fahren auf dem Gegengleis

Auftrag durch

Zs 6 (damals auch Zs 7 (DV 301)

Zs 8

Befehl 4

Es gibt keine Betriebsweisen mehr. Die Auftragsart für das Fahren auf dem Gegengleis ist in der Regel von den vorhandenen Signalanlagen abhängig. Der Triebfahrzeugführer weiß aufgrund eines Auftrags, dass sein Zug auf das Gegengleis fährt, und nur das ist die Besonderheit.

Denn:

Was wird gewechselt bzw. was wechselt beim Gleiswechselbetrieb? Das Gleis? Der Zug? Die Antwort ist: Ein Zug fährt auf dem Gegengleis.

Auch beim zeitweise eingleisigen Betrieb fahren die Züge in einer Richtung auf dem Regelgleis, die in der anderen Richtung auf dem Gegengleis.

Zum Vergleich auszugweise die Regeln aus DV 408 § 63 Absatz 19 der ehemaligen DR:

„Bei zeitweise eingleisigem Betrieb wird der Fahrdienst auf einem Gleis einer zweigleisigen Strecke wie der auf eingleisigen Strecken gehandhabt.“

und aus DS 408 § 28 Absatz 42 der ehemaligen DB:

„Wo zeitweise eingleisiger Betrieb (auch wechselweise ein- und zweigleisiger Betrieb) eingerichtet ist, sind die Signalanlagen denen einer eingleisigen Strecke angepasst oder es werden Signalanlagen des Gleiswechselbetriebs mit Ausnahme des Signals Zs 6 genutzt.“

Das Signal Zs 6 musste für nicht gültig erklärt werden (zugehängt), weil es nicht zum zeitweise eingleisigen Betrieb passte, welch ein Unsinn.


Und was geschieht ab 10.06.2012?

Man ersetzt tatsächlich „Fahren auf dem Gegengleis mit Hauptsignal und Zs 6“ wieder durch „Gleiswechselbetrieb“, ohne dies zu erläutern und preist im ganzen Land die neue Errungenschaft.

In den Erläuterungen zur Bekanntgabe 10, gültig vom 10.06.2012 an, ist mitgeteilt, dass „Gleiswechselbetrieb“ die bisher verwendete Formulierung „Fahren auf dem Gegengleis mit Hauptsignal und Zs 6“ ersetzt. Es ist auf die Erläuterung zu Modul 408.0102 hingewiesen. In den Erläuterungen zum Modul 408.0102 – Begriffe – ist zu der Änderung nichts ausgesagt.

Die Bestrebungen zu dieser Änderung können nur im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn entstanden sein, denn nur dort gab es einen Gleiswechselbetrieb. Als „Gleiswechselbetrieb“ wird nunmehr nicht nur der ständig eingerichtete, sondern auch der vorübergehend eingerichtete genannt, der den ehemaligen zeitweise eingleisigen Betrieb ersetzte. Wenn ein Gleis der freien Strecke gesperrt und zum Baugleis erklärt worden ist, fahren die Züge auf dem nicht gesperrten Gleis auf dem Gegengleis im „Gleiswechselbetrieb“. Das Wort „Gleiswechselbetrieb“ darf nicht verwendet werden. Es ist falsch. Auch im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn, in dem es keinen „Gleiswechselbetrieb“ gab, wird jetzt dieser Begriff verwendet, und zwar für den ehemaligen „Linksfahrbetrieb“ bei dem der Zug einen Linksfahrtauftrag durch Signal Zs 7 erhalten hat.

Wie kann man die Fehlentwicklungen vermeiden?

Der Anwender wird einmal mehr gestaunt haben, als er von der Änderung erfahren hat. Alles geht seinen Weg. Die Regeln für den Bahnbetrieb sind so gut oder so schlecht wie die Mitarbeiter der Deutschen Bahn, die sie verfassen. (nicht signierter Beitrag von Ruhesignal (Diskussion | Beiträge) 16:27, 22. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Es ist zwar schon ein Jahr her, trotzdem kommentiere ich hier mal deine Aussagen (weil ich den Artikel vorher noch nicht gelesen habe). Vorweg: mir gefällt Gleiswechselbetrieb ebensowenig. Deine Aussage, dass es zur Wiedereinführung des GWB keine Erläuterung gibt, ist falsch. In den Erläuterungen zur B10 zur Ril 408 vom 10.06.2012 erstreckt sich das „Thema“ 408.0102 (wo die Begründung zur Wiedereinführung des GWB zu finden ist) auf die Seiten 2 bis 6. Wenn man sich geduldig durcharbeitet, wird man feststellen, dass die Begründung tatsächlich auf Seite 5, sechster Punkt, zu finden ist. Der GWB wurde also aus zwei Gründen neu erfunden: einerseits, um den viel zu langen Begriff Fahren auf dem Gegengleis mit ... abzulösen. Andererseits – und das ist das Ausschlaggebende – weil die EBO in § 38 Nr. 3 den Gleiswechselbetrieb und nicht das Fahren auf dem Gegengleis mit ... vorsieht. Die EBO ist eine Rechtsverordnung; sie kann von den Fachautoren der DB mit Richtlinien, welche sich der EBO unterzuordnen haben, nicht umgangen oder geändert werden, was auch deine Aussage bezüglich „... so gut oder so schlecht wie die Mitarbeiter der Deutschen Bahn, die sie verfassen.“ in dieser Hinsicht relativiert. Es wurde also lediglich der Verstoß gegen geltendes Recht bereinigt (aus welchem Lager die Initiative dazu kam sei mal dahingestellt ...). Um einen treffenderen Begriff als Gleiswechselbetrieb zu etablieren, müsste man also erst das BMVI von einem Handlungsbedarf überzeugen. – Also, Freunde von Herrn Dobrindt vor! --Block 683 (Diskussion) 13:19, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Es gibt Sachen, die sich nur durch Betrachtung der gesamten Geschichte erklären lassen. Weil es offenbar vollkommen untergegangen ist, auch die DR verwendete die Begriffe »signalisierter Falschfahrbetrieb« und »Gleiswechselbetrieb«. Erst nach 1980 wurde begonnen, die Betriebsverfahren beim Abweichen vom Regelbetrieb etwas zu systematisieren. Ich habe den Eindruck, der Versuch ist gründlich misslungen. Der Artikel und die Diskussionsseiten zeigen es und so, wie es aussieht, gehen die technischen Hintergründe vollkommen unter. Bei Bauzuständen kann kein Gleiswechselbetrieb »angeordnet werden«, man kann nur infrastrukturseitig eingerichteten nutzen. Besteht die Einrichtung nicht, dann kann man sie entweder vollwertig nachrüsten und in der Folge flexibel nutzen – oder man hält sich an die (scheinbar) günstigerere Lösung, die jeder Mitarbeiter der Leit- und Sicherungstechnik auch weiterhin unter dem Begriff »zeitweise eingleisiger Betrieb« kennt. Dass man dafür Gleiswechselanzeiger an die Signale bindet, macht noch lange keinen Gleiswechselbetrieb draus. Inzwischen ist auch der allerdings nicht mehr so genannte »zeitweise eingleisige Behelfsbetrieb« wieder aus der Mottenkiste geholt worden, ebenfalls ergänzt durch zeitweilig aufzuhängende Zs-6-Formsignale ergänzt. Damit entsteht erst recht kein Gleiswechselbetrieb. Die Geizkragen in Führungspositionen, denen die Boni wichtiger sind als die Betriebssicherheit, haben es inzwischen sogar geschafft, innerhalb von eStw-Bereichen auf Fahrstraßen und Signale am linken Streckengleis zu verzichten, obwohl ihr Einbau kaum Verkabelungsaufwand bedeutet. Zwischen zwei Stellwerken erfordert ein echter Gleiswechselbetrieb die doppelte Anzahl an Blockadern, doch das lässt sich bei der Streckenverkabelung recht einfach berücksichtigen. Man denke immer daran, dass die Kabelanlage bei einem Stellwerk etwa 60% der Investition erfordert und dass davon der größte Anteil auf die Tiefbauleistungen entfällt. Etwas mehr Luft bei den Kabeladern macht nicht viel aus, zusätzlich ist auch der zumindest bei neueren Systemen mit Busverkabelung geringer geworden.
Ich bleibe im Übrigen dabei, der Gleiswechselbetrieb alleine ist zu dünn. Ich suche ein griffiges Lemma für alle Betriebsverfahren (trotz der Ohrfeigen von unserem anonymen Controller, der eben doch kein Sicherungskontrolleur ist, gibt es einfach keinen anderen sinnvollen Ausdruck dafür) für das Abweichen vom Regelbetrieb. Sollte jemand eine gute Idee haben, dann bitte einfügen. »Gleiswechselbetrieb« wird dann eine Weiterleitung, womit eigentlich jeder leben können müsste. –Falk2 (Diskussion) 13:02, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Verwendung des Begriffs, Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sagt man wirklich nicht "Gleiswechselbetrieb", aber "Wechselbetrieb" (mit der gleichen Bedeutung) ist in der Schweiz gebräuchlich und der offizielle Begriff gemäss Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV. Die FDV nennen "banalisation" als französische Übersetzung von "Wechselbetrieb". "Banalisiert" (z. B. "eine banalisierte Strecke") kommt im Eisenbahner-Jargon vor, ob es früher mal der offizielle Ausdruck war, weiss ich nicht. Könnte das ein Wiki-Versierter sinngemäss, aber nicht so kompliziert, eintragen und allenfalls die FDV (online zugänglich bei admin.ch! weiss die genaue Adresse nicht) als Quelle vermerken? 83.76.164.214 02:11, 27. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich finde die Darstellungen zu zweigleisigen Strecken mit bzw. ohne Einrichtung für Einspurbetrieb in der Schweiz nicht klar bzw. nicht eindeutig.--Meerwind7 (Diskussion) 23:39, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten