Diskussion:Goltdammer’s Archiv für Strafrecht

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von AStiller
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DIe Zeitschrift kann wohl kaum das "derzeit älteste" strafrechtliche Periodikum in Deutschland sein. Ein Älteres wird ja wohl kaum "aus dem Nichts" neu auftauchen. Sollte die Formulierung offen lassen, ob es vor dem GA bereits ("derzeit" vergessene) andere entsprechende Periodika gegeben hat, so wäre das nicht wirklich informativ. Eventuell sollte man den Eingangssatz so abändern, dass es das "älteste noch erscheinende strafrechtliche Periodikum" ist. Dieser Satz wäre gesichert. Ich ändere das entsprechend. -- AStiller 08:33, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten