Diskussion:Goya (Schiff, 1940)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Harka2 in Abschnitt Versenkung der Goya ein Kriegsverbrechen?
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Daten[Quelltext bearbeiten]

Sind die Daten der Goya abgeklärt und gesichert ? Ich lese in verschiedenen Quellen im www unterschiedliche Angaben. So z.B. betreff der Verdrängung : Hier 7200BRT - Hier aber 5230 BRT. Ich finde, das sollte genauer geklärt oder aber auch weggelassen werden, wenn man keine wagen Angaben machen kann (Angaben schwanken von .. bis.. ). --84.151.145.82

Bruttoregistertonnen (BRT) sind nicht die Verdrängung sondern der Rauminhalt des Schiffes! Die Verdrängung wird in Tonnen gemessen. --Captain Chaos 00:44, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich fände es nicht schlecht, wenn der ganze Artikel weniger reißerisch geschrieben wäre. Zeitwechsel (erst Vergangenheit, dann Gegenwart) sind erzählerische oder berichtende Mittel, sollter aber nicht in einer Enzyklopädie vorkommen!!! 130.238.5.5 23:51, 13. Jun 2005 (CEST)

es war krieg und im krieg passieren viele grausamkeiten und irrtuemer!

was soll diese verharmlosende Bemerkung ? Und zum eigentlichen Text:

" Auf Grund der Kriegswirren und der Schandtaten der Deutschen wurde die Versenkung lange von russischer Seite dementiert."

Was bitte ist das für eine Begründung ? "Weil der Himmel blau ist, werde ich jetzt Joghurt essen" wäre eine Begründung mit einer ähnlichen Kausalität.

Chris

Änderungen rückgängig gemacht, da der Text fast 1:1 von Spiegel übernommen wurde.

--82.150.196.73 02:06, 16. Apr 2005 (CEST)

also ich kann das nach Überfliegen erstmal so nicht bestätigen - es ist nicht verboten, Fakten zu übernehmen, nur darf es keine 1:1 Kopie (oder nahe daran) sein? Nenn doch mal einen Beispielsatz ober Absatz, der kopiert sein soll ... -- Schusch 02:40, 17. Apr 2005 (CEST)
Ich sehe da auch kein Problem. --ST 09:16, 17. Apr 2005 (CEST)
Der Vorwurf ist in jeder Hinsicht unbegründet. Fakten sind frei und auch Formulierungen (z.B. Das Schiff sank oder Denis Scheck studierte da und da [1]) können bedenkenlos übernommen werden, sofern sie keine individuelle Prägung aufweisen. Herausragende Mitarbeiter wie APPER sollten bitte sich nicht durch durchsichtige Mobbingversuche von IPs verunsichern lassen und zur Tagesordnung übergehen. --Historiograf 16:04, 17. Apr 2005 (CEST)

PS: Ich hielte es allerdings für sinnvoll, in jedem Fall die benutzten Onlinequellen auch anzugeben, damit der Eindruck, dass da jemand klaut, weil er keine Quelle angibt, vermieden wird. --Historiograf 16:07, 17. Apr 2005 (CEST)

Ich habe Appers Version wieder hergestellt. Gruß, -- Schusch 16:29, 17. Apr 2005 (CEST)

Danke. MfG --APPER\☺☹ 22:58, 18. Apr 2005 (CEST)

Hi allerseits,
wei jemand warum das Schiff, oder besser nach wem das Schiff benennzt wurde? Ist es evtl Francesco Goya, der steht in den siehe auchs, aber das bringt mir nicht viel. merci & greetz vanGore 22:40, 2. Dez 2005 (CET)

Versenkung der Goya ein Kriegsverbrechen?[Quelltext bearbeiten]

Es wurde kürzlich eine Änderung am Artikeltext vorgenommen in dem Sinne, das die Versenkung ein Kriegsverbrechen gewesen sei mit der Begründung das die Goya unbewaffnet und als Lazarettschiff gekennzeichnet gewesen war. Mir steht leider z.Z. keine Literatur zu dem Thema zur Verfügung, aber eine kurze Recherche im Internet ergab keine Belege für die Richtigkeit dieser Behauptung: in keinem der gesichteten Beiträge wird von einer Kennzeichnung als Lazarettschiff gesprochen. In einem der Beiträge unter http://www.schiffe-menschen-schicksale.de/sms133.htm wird aber explizit geschrieben "Im Februar 1945 erhielt das Schiff, das bis dahin unbewaffnet fuhr, eine bescheidene Flugabwehr-Bewaffnung und eine kleine militärische Stammbesatzung." Das spricht nicht gerade dafür, daß es sich bei der Goya um ein unbewaffnetes Lazarettschiff gehandelt hat. Der Artikel sollte im Ursprungszustand verbleiben, bis der Streitpunkt eindeutig geklärt ist. Gruß, --TA 18:08, 31. Mär 2006 (CEST)

Da der Artikel auch von Sicherungsbooten spricht, fuhr das Schiff zudem unter bewaffnetem Geleit, was auch gegen Kriegsverbrechen spricht: Schiffe in bewaffnetem Geleit wurden allgemein als legitime Ziele angesehen. -- Tobnu 18:21, 31. Mär 2006 (CEST)
Auch Lazarettschiffe dürfen eine Bewaffnung für Selbstverteidigung fahren, genauso wie der einzelne Sanitäter selbstverständlich auch eine Handwaffe besitzt. Mit Krampf kann man natürlich auch das zurechtdrehen. --77.190.205.191 (19:43, 4. Feb. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Ähnliche Diskussion auch bei der Steuben (Schiff): Diskussion:Steuben (Schiff) --EinKonstanzer 20:27, 5. Apr 2006 (CEST)

Lazarettschiffe müssen zwingend unbewaffnet sein. Sie müssen einen weißen Anstrich mit einer grünen Bauchbinde tragen. Sie müssen hell erleuchtet sein und die großen Roten Kreuze an der Seite müssen extra angestrahlt werden. Sie dürfen keine einsetzbaren Truppen transportieren. Lazarettschiffe müssen beim Roten Kreuz in der Schweiz registriert sein und ihre Fahrten müssen dem Gegner rechtzeitig bekannt geben werden. All das war bei den deutschen Schiffen nicht gegeben und machte sie deshalb tragischerweise zu berechtigten Zielen.--Harka2 (Diskussion) 14:06, 11. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Das Schiff war bewaffnet und transportierte zumindest lt. Artikel reguläre Truppen der Wehrmacht (die nicht als Verwundete mitfuhren, sondern als intakte Einheit). Die Kategorie Kriegsverbrechen ist insofern unangebracht. Ob es klug seitens der dt. Behörden war, so viele Zivilisten gemeinsam mit regulären Truppen in einem bewaffneten Konvoi zu transportieren ist eine andere Frage. Die Handbewaffnung der Sanitäter ist ein ganz schlechtes Beispiel. Ein Sanitäter innerhalb einer Truppe ist zwar primär Sanitäter, sein Tod im Kampf aber auch kein Kriegsverbrechen. Andernfalls müsste man bei vielen durch dt. U-Boote versenkten Schiffen auch die Kategorie Kriegsverechen einfügen, ob das sinnvoll ist? (nicht signierter Beitrag von 188.20.178.14 (Diskussion) 13:38, 6. Aug. 2019 (CEST))Beantworten
Nach geltendem Seekriegsrecht waren die allermeisten Versenkungen durch deutsche U-Boote Kriegsverbrechen. Das wurde in Nürnberg auch angeklagt, jedoch durch US-U-Boot-Kapitäne wurde klar gemacht, dass sie nach der selben Praxis handelten und niemand ernsthaft die Priesenordnung einhielt. Dazu hätte das U-Boot schließlich auftauchen müssen, was einem Selbstmord gleich gekommen wäre.

Die deutschen Transportschiffe waren durch die Bank weg weder beim Roten Kreuz angemeldet, noch waren die Fahrten 6 Tage vorher bekanntgeben worden. Die Schiffe trugen einen Tarnanstrich, sie waren bewaffnet, sie transportierten auch reguläre einsatzfähige Truppen und sie fuhren unter der Reichskriegsflagge. Die Kriegsmarine hatte die Schiffe alle beschlagnahmt und sie fuhren im Auftrag und unter dem Kommando eines Kapitäns der Kriegsmarine. Hiermit erübrigen sich alle Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit der Versenkung. Es war ohne jeden Zweifel eine extrem tragische Tat, aber leider dennoch eine rechtmäßige.--Harka2 (Diskussion) 14:06, 11. Jan. 2021 (CET)Beantworten