Diskussion:Grabungsschutzgebiet

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Zieglhar in Abschnitt Situation in Baden-Württemberg
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Situation in Baden-Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Ich würde den Abschnitt eindampfen, da er 1. wörtlich aus dem Gesetz zitiert und 2. die Denkmalschutzverwaltung des Landes zu weitgehend erklärt. --AxelHH (Diskussion) 17:19, 20. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ja das kann man schon machen, aber der Gesetzestext ist so kurz und knapp, dass man es mit anderen Worten kaum kürzer oder eben ungenau wiedergibt. Ungenau bedeutet dann auch, dass die Unterschiede zwischen den Bundeländern verwischt werden und man es bei der allgemeinen Beschreibung lassen könnte ohne auf die Bundesländer einzugehen. Die Denkmalschutzverwaltung habe ich hierhin kopiert, weil sonst Begriffe wie untere Denkmalschutzbehörde unklar im Raum stehen (hier ist ja wohl auch eine wesentliche Abweichung von Niedersachsen gegeben). Also ich werde es nicht ändern, da es für mich auch nur ein Nebengebiet ist, aber wenn Du meinst, kannst Du die Anpassung gerne machen.--Zieglhar (Diskussion) 10:08, 21. Dez. 2020 (CET)Beantworten