Diskussion:Grabungsunternehmen

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Hartmann Linge in Abschnitt Grabungsfirmen in Westfalen
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Grabungsfirmen in Westfalen[Quelltext bearbeiten]

Wieso ist der Einsatz von Grabungsfirmen in Westfalen nur begrenzt gestattet? Auf den Seiten des LWL konnte ich keinen diesbezüglichen Hinweis finden. Was ist überhaupt mit "begrenzt" gemeint? Entweder sind dort Firmen zugelassen, oder sie sind es nicht. Bitte um klarstellung! Besten Dank, Hobbes24 93.192.124.68 (15:39, 13. Nov. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt der LWL Grabungsfirmen nur dann zu, wenn die eigenen Personalressourcen nicht ausreichen, die notwendigen Grabungen durchzuführen. --Hartmann Linge 00:48, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten