Diskussion:Graf

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Freiherrenstand war die niedrigste Stufe innerhalb des Hohen Adels[Quelltext bearbeiten]

Nicht der Grafenstad, sondern der Freiherrenstand war die niedrigste Stufe innerhalb des Hohen Adels. Hingegen war die Zugehörigkeit zum Grafenstand seit Geburt in vielen Fürstenhäusern die Voraussetzung für die Braut um nach Hausgesetz einheiraten zu dürfen. Daher wohl die verbreitete Fehleinschätzung der Grafenstand sei die niedrigste Stufe des Hohen Adels. Meinung: Ich glaube hier irrst Du: Die Grafen zaehlen zum Hochadel , die Freiherren nicht.

Bitte um Unterscheidung zwischen Hoher Adel und Hochadel. Der Freiherrenstand war die niedrigste Stufe des Hochadels, nicht des Hohen Adels. Hochadel lässt sich am leichtesten beschreiben (und merken) mit HOCHtitulierter Adel. Selbst Fürsten (etwa Palm) konnten dem Hochadel angehören, nicht jedoch dem hohen Adel - d. h. die Palm waren NIEDERER ADEL. Der Hohe Adel bezeichnet reichsunmittelbare Geschlechter, d. h. Familien, die über EIGENES STAATSGEBIET (Sitz und Stimme im Reichstag) innerhalb des Hl. Röm. Reiches dt. Nation verfügten.

aus dem Artikel Burggrafschaft - jetzt REDIRECT auf Graf:

Burggraf ist ein königlicher oder bischöflicher Militärbeamter auf einer Burg. Burggraf ist zunächst also eine Funktionsbezeichnung und deutet auf eine eigenständige militärische Stellung hin. Der Burggraf hat in seinem Bereich weitgehende, insbesondere richterliche Befugnisse. Ihre Stellung war zwischen den Hochadel (Landesherren) und dem niederen Adel angesiedelt. Heute tragen noch die Grafen zu Dohna den Titel eines Burggrafen. Er deutet auf den Verlust ihrer Burg im Rahmen der "Dohna-Fehde" 1407 mit dem Markgrafen von Meissen hin. Ilja 11:18, 26. Dez 2004 (CET)

Entgegen der Aussage des Artikels 'Reichsgrafen' kennzeichnet diese durchaus der Status der Reichsunmittelbarkeit! Genau deswegen waren sie ja auf dem Reichstag vertreten! Obwohl die Reichsgrafen mindermächtig waren, zählten sie zu den Reichsständen, die dort vertreten waren. Siehe auch in: Helmut Neuhaus, Das Reich in der Frühen Neuzeit, München 1997.

Das ist SO definitiv falsch. Der Begriff wird ab der frühen Neuzeit auch für "Titular-Reichsgrafen" verwendet. Diese Reichsgrafen waren zwar am Reichstag, mussten aber zeitweise die Grafenbank verlassen - da die tatsächlichen Reichsgrafen meist eine andere Meinung (und Position) hatten. Bitte nicht Literatur des 19. Jhdts. zitieren, wo es genügend zeitgenössische gibt, die leider nicht gelesen wird.

In diesem Breich ist wohl große Vorsicht geboten! Selbst wenn wir nur vom HRR ausgehen, geht es hier um einen Zeitrahmen von ca. 1000 Jahren. Es ist also nur schwer möglich, einen Titel der im 11 Jh. gegeben wurde, mit einem, mag er auch gleich lauten, aus dem 18 Jh. zu vergleichen. Grob gesagt, - Während z.B. der Inhaber eines Reichsgrafentitels im 13 Jh. als Herr eines reichsunmittelbaren Lehens und damit nur dem Kaiser verpflichtet angesehen wurde, versteht man im 19 Jh. unter diesem Titel eine Person die vom Kaiser nobilitiert wurde.

Im 19. Jhdt. gab es schon aufgrund der eher begrenzten Zeitspanne des HRR in diesem Jahrhundert sehr wenige Reichsgrafen. Der letzte Reichsfürst war jedenfalls Ferdinand Fürst Trauttmansdorff. Zum Reichsfürstentum hat er es, trotz seiner umfangreichen Besitzungen in Böhmen (dt. Reich) allerdings nicht mehr geschafft und ist daher "Titular-Reichsfürst" (d. h. nicht mediatisiert) geblieben. (Gotha, II. Abt.)

"Hoher Adel oder Hochadel bezeichnet gewöhnlich die Adelsgeschlechter fürstlichen Ranges (im weiteren Sinne des Begriffes Fürst)." Hier werden die Begriffe einheitlich verwendet.--84.132.187.5 16:59, 30. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Graf von ....[Quelltext bearbeiten]

Es ist zwar sehr verbreitet, aber wohl falsch, einen Grafen "Graf von Sowieso" zu nennen, korrekt ist "Graf Sowieso". Oder gibt es da Ausnahmen? Das müsste ein Kenner noch einbauen. Das könnte auch eine allgemeingültige Erläuterung sein, bei welchen Adelstiteln das "von" korrekt ist und bei welchen nicht.--Dr.cueppers 18:29, 18. Sep 2006 (CEST)

Da nach Aufhebung des Adelsstandes der Tiel , bspw.Graf, in den Nachnamen überging ist es korrekt "Graf von Beispielstein" zu titeln, im Adresskopf "S.H. Winfried Graf von Beispielstein" in der direkten Ansprache ist "Graf Beispielstein" üblich. Faustregel: Je weiter östlich desto weniger von und zu ist erwünscht. Gruß, --Allons! 17:55, 14. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Was spricht dagegen, Landgraf, Markgraf , Reichsgraf und Burggraf in eigene Artikel auszulagern? Secular mind 17:20, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

beim Landgraf sowieso, nachdems ein Fürst ist und kein Graf - da ist noch die jetztige BKL Landgraf zu berücksichtigen: mit einem Kapitellink ist der artikel formal nicht höher zu bewerten als die namen, aber die whatlinks auf die BKL zeigen, dass er weitaus der primäre Begriff ist: daher auf jedenfall Landgraf als Artikel und Landgraf (Begriffsklärung), noch besser in dem falle aber gleich Landgraf (Familienname) - um dort die namenskundliche beziehung zum adelstitel zu klären, bei Burggraf tuts wohl ein {Dieser Artikel} auf den herrn, und die anderen zwei sind sowieso redirs. ich denke, das all die begriffe einen eigenen artikel verdienen, und Graf hier als übersichtsartikel tadellos wäre, ohne auf detailfragen einzelner titel eingehen zu müssen - gruß -- W!B: 09:49, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte keine Übersetzungsversuche des "Markgrafen" in andere Sprachen geben, da es einfach nicht richtig ist. Sowohl in Deutschland, als auch vor allem in Österreich wurde einem Marquis, Marquesen etc. mit einer Ausnahme (Pallavicini) nie der Titel eines Markgrafen gegeben, sondern unübersetzt gelassen.--Rittermann 18:32, 30. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die hier gebrachte Erklärung ist vollkommener Unsinn. Erbgrafen sind die erstgeborenen Söhne von Fürsten aus Familien, in denen der Fürstentitel nur in der Primogenitur vergeben wird. (z. B. Fürsten Trauttmansdorff) D. h. der 1. Fürst Trauttmansdorft Ferdinand hatte einen ERSTGEBORENEN Sohn, den Erbgrafen Johann. Der zweitgeborene Sohn Josef war nur mehr Graf v. Trauttmansdorff.

Ich würde mich freuen, wenn in diesem Artikel entscheidende Parameter über die "Grafen" aufgenommen würden. Wie zuvor schon einmal betont, umfasst der Begriff gut 1000 Jahre. Er beginnt als karolingische Amtsbezeichnung im 8. Jahrhundert, wird erblicher Besitz, der geteilt werden kann, wird ab dem 11. Jhrhdt. auf allodiale Güter übertragen, manchmal auch von Frei- oder Edelherren angeeignet, ohne dass bis heute klar wird, woher der Anspruch stammt, oder die nur "gräfliche Rechte" in einem winzigen Bezirk beanspruchen können, welche sie dann möglichst auf ihren übrigen Besitz übertragen. Auch wurden Land-, Mark-, Burggrafen als speziellere Formen des Grafen entwickelt. Der Anspruch wird von den Lehensherren oder auch einfach nur benachbarten mächtigeren Fürsten bestritten und bekämpft, so dass der Titel zuletzt ganz unterschiedliche Herrschaftsrechte widerspiegelt, je nachdem, ob de Graf sich unabhängig von mächtigeren Fürsten halten konnte oder nicht; manche wurden Reichsgrafen, andere sanken zu Landständen herab; später wurde der Titel von Reichsfürsten an Einzelpersonen vergeben. All das sollte in diesem Artikel genau aufgelistet werden, nach Zeiträumen getrennt, und so weit es möglich ist, auch mit Angabe der Rechte, die ein Graf zu einem bestimmten Zeitraum in seinem Gebiet ausüben konnte. Dann wäre es ein guter, informativer Artikel über den Grafen bzw. die Grafschaft--Peter PanDa 14:01, 21. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da ich sehr daran interessiert bin, die Bedeutung des früh- und hochmittelalterlichen Grafen zu erfassen, möchte ich diesen Artikel diesbezüglich genau untersuchen: 1. "In der Merowinger- und Karolingerzeit war der Graf ein königlicher Amtsträger in einer Verwaltungseinheit (Grafschaft, Gau), der die Regalien ausübte und in bestimmten Bereichen (Mark, Königsburg, Pfalz, Königsgut) Stellvertreter des Königs/Kaisers war" - das klingt erst mal nicht so schlecht, v.a. der zweite Teil, aber was ist mit dem 1. Teil: der Ausübung der Regalien? War dieser Begriff im 6.-9. Jahrhundert wirklich bedeutungsvoll? Paßt er also in diesen Zusammenhang? Sprach man damals von Regalien? Was tat ein Graf damals wirklich? O.k., es gab schon Pfalz-, Mark-, und gewöhnliche Grafen ohne Zusatz, sie waren Stellvertreter des Königs in Verwaltungseinheiten, und sie vertraten ihn in bestimmten Bereichen, den Pfalzen, Königsgütern und Marken. Die wesentlichen Regalien (Heerbann, Gerichtsbann und Abgaben) übten sie wohl aus, und was die weiteren Regalien angeht (Zoll, Geleit, Bodenschätze, Münze etc.), so waren die wohl in rudimentärer Form auch vorhanden und mußten von jemandem ausgeübt werden. Also falsch ist der Artikel nicht, aber geht es nicht genauer? 2. "Seit den Ottonen wandelte sich die Grafschaft vom ursprünglichen Dienstadel durch die zunehmende Erblichkeit des Grafentitels und die Einbindung ins Lehnssystem zum Geburtsadel." Was ist damit gemeint? Dass die ursprünglichen karolingischen Grafen nur "Dienstadel" waren? Was bedeutet "Dienstadel" in diesem Zusammenhang? ich bin wirklich kein Experte und maße mir auch kein Expertentum an. Ich stelle hier nur Fragen, allerdings habe ich doch auch einiges über das Mittelalter gelesen und falls ich nicht wirklich falsch liege, kommt hier einiges durcheinander (vielleicht ire ich mich aber auch): es kommt mir so vor, als würde hier "Dienstadel" mit "Erblichkeit" verwechselt. Dienstadel klingt mir zu sehr nach "Menschen niederer Herkunft, die durch ihre Königsnähe in höchste Verantwortung aufrückten" -im Sinne der Ministerialen der Salier- und Stauferzeit. Waren die Grafen der karolingischen Zeit Menschen unadeliger Herkunft, die nur durch ihre Königsnähe aufgestiegen sind? Konnte das vorkommen, oder war es ausgeschlossen? Ich vermute schon, dass die karolingischen Grafen meistens aus dem Adel stammten, also eigenen (Allod-)Besitz vorwiesen, aber ob das immer so sein mußte, oder gar anders war als ich es mir denke? Richtig ist wohl auf alle Fälle, dass der Grafentitel/das Grafenamt anfangs ein Amt war, das man vom (fränkischen) König erhielt, meistens auf einen Bezirk bezogen war, der zumindest im deutschen Osten des Karolingerreiches nach einem Gau, im Westen nach Civitates benannt wurde, und eben NICHT ERBLICH war - d.h. der König hatte es selbst in der Hand, ob er dem Sohn, Neffen oder Enkel des bisherigen Grafen die Grafschaft überließ. Macht einen das zum Dienstadligen?

Wie und wann erfolgte die Einbindung des Grafentitels/-amtes ins Lehenswesen? Oder seine Erblichkeit? Ich weiss, dass der Grafentitel bis ins 11. Jahrhundert im deutschen Raum nach den Gauen benannt wurde, dann ab Mitte des 11. Jahrhunderts zunehmend nach Herkunftsorten der Grafen wie z.B. Burgen; dass zunehmend der Grafentitel auch ohne förmliche "Verleihung" benutzt wurde, dass es unklar ist, woher sich diese "Grafen" das Recht nahmen, sich so zu nennen. Dass vermutet wird, manchmal sei der Titel einfach angemaßt worden, manchmal hätte der Inhaber vielleicht auch einige kleinere Splitter einer früheren Grafschaft durch Erbteilung sein Eigen nennen können. Wahrscheinlich kam es in der damaligen Realität wieder mal darauf an, wer sich frech gegen etwaige Konkurrenten durchsetzen kann. Ich will jetzt hier auf der Diskussionsseite nicht einen ellenlangen Parallelartikel verfassen; mein bisheriger Beitrag sollte nur darauf hinweisen, dass für mich der bisherige Artikel zu "Wischiwaschi" ist. Vielleicht erwarte ich auch zu viel von einer Enzyklopädie. Vielleicht fehlen mir auch nur die richtigen Quellenhinweise. Bestimmt weiss ich es nicht besser. Ich will nur eins sagen: der bisherige Artikel befriedigt meinen Wissensdurst nicht, bitte sagt mir, wo ich ihn stillen kann, wenn schon nicht hier. (ich fände es natürlich auch gaanz toll, wenn Wikipedia die erste Enzyklopädie wäre, die einen wirklich guten Artikel über den Grafen besitzen würde.)--Peter PanDa 19:01, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Laut Brockhaus vom Ende des 19. Jh. gehörten die Freiherren zum niederen Adel, wenn auch als besserer Rang desselben.
Deine Kritik an der Verwendung des Wortes Regalien war berechtigt.
Die Aussage des Artikels, dass der Grafenstand unter den Ottonen erblich wurde, halte ich für genau genug.--Ulamm 21:13, 15. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
der Artikel sagt nicht einmal aus, dass der Grafenstand unter den Ottonen erblich geworden sei, sondern der Grafentitel. Einen Grafenstand gab es unter den Ottonen nicht. Ob der Grafentitel erblich geworden wäre, ist relativ unerheblich. Interessant ist doch die Frage, ob die Grafschaft erblich wurde! Denn nur an sie sind doch die gräflichen Rechte gebunden. Nur in dem denkbaren Fall, dass es dem Nachkommen eines Grafen gelungen wäre, den Titel mitsamt den Rechten auf seinen Erbanteil zu übertragen, in dem die gräflichen Rechte bisher von jemand anderem ausgeübt worden wären, wäre der Punkt mit dem Titel bedeutsam. Was die Erblichkeit der Grafschaft angeht, möchte ich nur den Fall der Grafschaft Metz anführen: ca 1150 starb dort Graf Hugo, er hatte einen Bruder, die Grafschaft war ein Lehen der Bischöfe von Metz, aber König Friedrich I. verlieh die Grafschaft an Graf Hugo X. von Dagsburg, der ein Cousin des Verstorbenen war. Eigentlich hätte der Bischof darüber entscheiden dürfen, wer neuer Graf wird, und eigentlich wäre der Bruder des Verstorbenen der nächste Erbberechtigte gewesen. Der König setzte sich in diesem Fall über beides hinweg. (Quelle: Legl Frank: Seite 250-256, "Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim.") Was ist nun mit der Erblichkeit (egal ob des Standes, des Titels oder der gräflichen Rechte in einer Grafschaft) seit den Ottonen? Ist die Aussage immer noch genau genug? O.K., mag sein, dass es für eine Enzyklopädie wirklich genügt, aber ich habe den Eindruck, dass man als Leser bisher nur erkennt, dass nicht einmal verstanden wurde, wovon man spricht.--87.147.44.104 09:41, 1. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Welche Ausgabe des Brockhaus behauptet das und in welchem Zusammenhang? a) Ist zu unterscheiden zwischen Hochadel und hoch titulierten Adel b) Mit der hier gebrachten Definition wäre ein heutiger Fotograf dem (hohen) Adel zu zurechnen. Tatsächlich ist zwischen dem Amtstitel eines -grafen (z. B. sind die beiden jüdischen Kammergrafen der Babenberger, Lublinus und Nekelo, keine Grafen im Sinne eines Adelsrangs, sondern ganz wörtlich "Kammerschreiber")und einem Grafen im Sinne des Artikels zu unterscheiden.

Schenk Graf?[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet denn der Schenk Graf? Oder ist das Schenk ein Namensteil? 80.130.241.33 10:50, 15. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Es ist ein Namensteil, siehe Stauffenberg (Adelsfamilie). Die Grafen von Stauffenberg waren gleichzeitig und ebenfalls erblich (Mund-)Schenken bei den benachbarten (und anscheinend ranghöheren) Grafen von Hohenzollern.--Ulamm 20:33, 15. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Nota. Die Erläuterung zu "Freigraf" widerspricht inhaltlich dem Text in der englischen Wikipedia. --92.226.159.186 22:41, 13. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel steht: „In Deutschland erfolgt seit 1919 die richtige Anrede nach dem Muster Vorname und danach der frühere Adelstitel als Teil des Nachnamens.“ Kann das stimmen? Wurde Karl Anton Graf von Haugwitz je mit „Lieber Karl Graf“ angeredet? Er hätte sich wohl als Angehöriger der Familie Steffi Grafs verdächtigt gefühlt. -- Wegner8 10:18, 31. Dez. 2011 (CET) Logischerweise, dann Graf von Haugwitz.--Tintenfisch 2 (Diskussion) 22:41, 13. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

"Lieber Karl Graf" wäre unrichtig, weil der Nachname ja nicht "Graf" lautet, sondern "Graf von Haugwitz". Die Anrede "Lieber Karl Graf von Haugwitz" wäre daher richtig und nach meinem Verständnis auch keineswegs unüblich. SchnitteUK (Diskussion) 16:54, 27. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Fehlverlinkung bei Freigraf[Quelltext bearbeiten]

Freigraf ist blau und demzufolge verlinkt.

Der Link führt aber nicht zu einem eigenständigen Artikel "Freigraf" o.a., sondern ZUR SELBEN STELLE, also dem Startpunkt!?

Diese auf sich selbst verweisende Verlinkung ist ja wohl absoluter Blödsinn.

Freigraf müsste daher schwarz oder rot sein. --Bortz60 (Diskussion) 13:56, 14. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: Freigraf (als Richter) findet sich u.a. in den Artikeln "Freigericht (Freigrafschaft)" als auch "Femegericht". Im weiteren in den Artikeln "Stuhlherr" und "Amt Medebach".

Ein zu erstellender Artikel "Freigraf (Richter)" sollte auch den Unterschied und Abgrenzung zum Gografen beinhalten, die es, ebenfalls auch in Richterfunktion, parallel im selben Gebiet z.B. Personen aus der Fam. Knipschild, im südöstlichen Westfalen (Medebach)und angrenzenden Waldeck gegeben hat. --Bortz60 (Diskussion) 14:58, 14. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Doppelte Aufführung von Freigraf ohne erläuternden eigenen Artikel[Quelltext bearbeiten]

Freigraf wird im Artikel sowohl im Abschnitt "Abgeleitete Titel" dort schwarz, als auch in "Graf als nichtständische Amtstitel", dort blau, aufgeführt.

Im Gegensatz zu den anderen Grafentiteln gibt es aber keinen erläuternden eigenständigen Artikel "Freigraf", der sowohl als auch näher erläutert.

Auch keinen allgemein zu Freigrafschaft in ihrer entsprechend unterschiedlichen Bedeutung als "Gerichtsbezirk" bzw. adliges Territorium.

Die Sucheingabe Freigrafschaft führt sofort zu Franche-Comté, obwohl bei der Suchanzeige bei Freigraf auch: Freigrafschaft Burgund, Freigrafschaft Rüdenberg, Freigrafschaft Epsingsen und Freigrafschaft Heppen im Angebot sind und man somit auf einer Begriffserklärungs-/-auswahlseite landen müsste. (Wobei mir Freigrafschaft und davon Freigraf als Adelstitel bzw. Variante von Graf in der Tat NUR für Burgund geläufig ist.) --Bortz60 (Diskussion) 14:28, 14. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Interwiki - Sackgasse[Quelltext bearbeiten]

https://en.wikipedia.org/wiki/Graf verlinkt hierher, aber nicht umgekehrt.--46.23.66.109 09:02, 14. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

und der Scheriff? ein Gaugraf --> https://en.wikipedia.org/wiki/Sheriff#Term & https://en.wikipedia.org/wiki/Reeve_(England)#Anglo-Saxon_England & https://books.google.de/books?id=lSDJ4CQHzwAC&pg=PA469&lpg=PA469&dq=sheriff+gaugraf&source=bl&ots=WboF8tLnRX&sig=ILq_w9LsHjTHR5T9OPrx7VT8Kc4&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiA-_edwKbQAhUFWhQKHUDWBtIQ6AEIRTAG#v=onepage&q=sheriff%20gaugraf&f=false (nicht signierter Beitrag von 46.223.69.26 (Diskussion) 20:51, 13. Nov. 2016 (CET))[Beantworten]

Insignien einer Grafschaft[Quelltext bearbeiten]

Ist bekannt, ob die Grafen der damaligen Grafschaften auf dem heutigen Bundesgebiet über Insignien verfügten? Also eine Art Symbol der Macht wie eine Krone,ein besonderes prunkvolles Schwert oder ähnliches. --Lidhe (Diskussion) 16:23, 18. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Theoretisch müssten reichsunmittelbare, z.B. gefürstete, Grafen eine Krone (Fürstenhut?) haben, die ihren höheren Stand gegenüber "normalen" Grafen ausweist. Darauf sollte im Artikel noch eingegangen werden. Hodsha (Diskussion) 10:37, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Titel falsch[Quelltext bearbeiten]

Graf is doch gar kein titel, sonder ein predikat. der ist der namme.