Diskussion:Grazer Partisanenmordprozess

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Josef Moser in Abschnitt Zu Personennamen
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Zum Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ein eigener Name wurde für diesen Beitrag nicht geschaffen, um Theoriefindung und unerwünschte Begriffsetablierung zu vermeiden: Die Tat hat in den Quellen keinen eigenständigen Namen, sie war einer jener grausamen Vorfälle, die sich 1944/45 im Koralmgebiet mehrfach ereigneten. Es ist damit auch mangels Unterscheidungskraft nicht sinnvoll, die damalige Überschrift eines Zeitungsartikels „Partisanenmord auf der Koralpe“ zu übernehmen, noch abgesehen davon, dass dieser Ausdruck unklar wäre (wer wurde tätig, wer ermordet?). Das hier behandelte Verbrechen hat ein eigenes Strafverfahren ausgelöst, welches als „Grazer Partisanenmordprozess“ (siehe Fußnote 1) publiziert ist, nach diesem Verfahren ist der Beitrag benannt.--Josef Moser (Diskussion) 22:11, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Das Urteil ist (im Archiv-Verlag, siehe Literatur) nur mit den ersten acht Seiten veröffentlicht, womit die Zeugenaussagen, Schlussfolgerungen und Erwägungen zu den Strafen des Gerichts weitestgehend nicht umfasst sind. Für die Behandlung dieser Teile, die aber wesentliche Inhalte zu Sachverhalt und Vorgeschichte betreffen, wurde zur Vermeidung original research auf die zitierten einschlägigen Quellen zurückgegriffen, nicht auf restlichen Seiten des Originalurteils.--Josef Moser (Diskussion) 22:11, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Zu Personennamen[Quelltext bearbeiten]

Die Namen der Angeklagten und die Gerichtsbesetzung sind in der Literatur (auch im Internet, siehe nur z. B. Polaschek, Volksgerichte. S. 160) auffindbar, die im Archiv-Verlag produzierte Urteilskopie enthält sie ebenfalls. Die Namen dieser Personen bezeichnen Personen der Zeitgeschichte und wurden nicht gelöscht. Die Namen der Gerichtsbeisitzer, Zeugen und sonstigen Auskunftspersonen sind jedoch nur in dieser Urteilskopie veröffentlicht, im Internet nicht: Diese Namen wurden daher vor dem Hochladen des Scans der Urteilskopie unkenntlich gemacht (erkennbar an den alleinstehenden einzelnen Großbuchstaben mit darauffolgendem Leerraum). Die Tatsache, dass diese Namen Unbeteiligter (den Usancen des Strafverfahrens folgend) im Jahr 1946 bei der öffentlichen Verhandlung und in manchen Zeitungsartikeln genannt wurden, ist meines Erachtens kein ausreichender Grund, sie etwa 70 Jahre später im Internet allgemein zugänglich zu machen. Ebenso nicht erwähnt werden zum Schutz der Privatsphäre ihrer heutigen Bewohner die genaueren Namen der Örtlichkeiten (die betroffenen Bauernhöfe sind auch heute unter ihren damaligen Vulgonamen bekannt).--Josef Moser (Diskussion) 22:11, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten