Diskussion:Grenzkontrolle

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Einreisekontrolle durch den Zoll (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage "Dabei werden aber die Maßnahmen der jew. Bundespolizeibehörde, und nicht der Zollverwaltung, zugerechnet" ist nur dann zutreffend, wenn seitens der Zollverwaltung auch die Einreisekontrolle (grenzpolizeilich) durchgeführt wird. Nimmt der Zoll jedoch nur seine eigenen Aufgaben wahr, verbleibt die Verantwortung bei der zuständigen Zollbehörde. --Wurzel27 02:32, 6. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Wiedereinführung von Grenzkontrollen[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht notwendig, im Abschnitt "Deutschland" die Wiedereinführung von Grenzkontrollen aufgrund der Flüchtlingskrise zu erwähnen? --Zxy5000 (Diskussion) 23:28, 30. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: Ist inzwischen erledigt, denn die Wiedereinführung wurde im Artikel erwähnt (Difflink 1. Mai 2016). --Carolin 23:05, 23. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Schweiz"[Quelltext bearbeiten]

Was dort steht, beschreibt nicht die Situation in der Schweiz, sondern die Situation in Deutschland an der Grenze zur Schweiz. Es gehört deshalb in den Abschnitt "Deutschland", evt. in einen Unterabschnitt "Grenze zur Schweiz". --Digamma (Diskussion) 20:30, 23. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Ich habe es entsprechend geändert. --Digamma (Diskussion) 20:33, 23. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Wiedereinführung von Grenzkontrollen[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht notwendig, im Abschnitt "De lutte " die Wiedereinführung von Grenzkontrollen aufgrund der Flüchtlingskrise zu erwähnen? (nicht signierter Beitrag von 86.103.151.222 (Diskussion) 11:14, 23. Apr. 2017 (CEST))[Beantworten]

"De lutte"? --Digamma (Diskussion) 20:26, 23. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
+1 Digamma. Und die Wiedereinführung ist jedenfalls im letzten Absatz des Abschnitts Grenzkontrolle#Ausgestaltung der Grenzkontrolle und rechtliche Grundlagen erwähnt. --Carolin 23:08, 23. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]