Diskussion:große selbständige Stadt

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Diwas in Abschnitt Kreisangehörig? Kreisaufgaben in welchem Gebiet?
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Kreisangehörig oder kreisfrei[Quelltext bearbeiten]

"rev.; das war schon richtig; hier geht es um den Vergleich kreisangehörig zu kreisfrei"

genau das ist eben falsch. so ensteht unnötig ein falscher eindruck... die große selbstständige stadt gehört (im scheinbaren gegensatz zu ihrem namen) ZU einem landkreis. sie ist nicht eine kreisfreie stadt!

und deshalb entspricht sie AM EHESTEN den "großen kreisstädten" in baden-württemberg etc.! -- und bei einer entsprechung geht es darum, was etwas am ehesten entspricht.

Es heißt im Text richtigerweise, die Großen selbständigen Städte sind kreisangehörig und übernehmen dennoch zusätzliche Aufgaben vom Landkreis. Daher kommen sie von der Aufgabenstellung her den kreisangehörigen Städten gleich. Sie sind natürlich nicht kreisfrei, das ist nach wie vor der Unterschied zu den kreisfreien Städten. Natürlich könnte man sie auch mit den Großen Kreisstädten anderer Bundesländer vergleichen, aber das ist es ja gerade, was es in Niedersachsen nicht gibt. Um besser vergleichen zu können, muss man aber einen Vergleich zum eigenen Land herstellen und da kommen sie nun mal fast den kreisfreien Städten gleich (wie gesagt, immer von ihrer Aufgabe her, nicht von ihrem Status). Im Übrigen müsste man für den Vergleich mit den Großen Kreisstädten auch im selben Atemzug die "Mittelstädte" im Saarland, die "Großen kreisangehörigen Städte" in NRW etc. anführen und diese stehen am Ende des Artikels schon drin. Was ist also am Text des Artikels inhaltlich falsch? bear 20:08, 24. Jan 2006 (CET)

Selbständige Gemeinde[Quelltext bearbeiten]

Spürt der Verfasser nicht die Notwendigkeit, hier an Ort und Stelle klarzumachen, dass es daneben auch noch den allgemeinen, landläufig verwendeten Begriff der "selbständigen Gemeinde" (Kommune, Gemeinde, Stadt) gibt, der der Abgrenzung gegen Ortsteile, Gemeindeverwaltungsverbände dient? Zumal der REDIRECT von "Selbständige Gemeinde" auch hierher geht?

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe den Artikel ergänzt. Hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit. Gruß Martin

Größer als die großen selbständigen Städte = kreisfrei?[Quelltext bearbeiten]

>Größere Städte, die nicht "Große selbständige Städte" sind, gehören zu keinem Landkreis und sind daher kreisfrei.

Will heißen: Gr. s. St. sind den Landkreisen zugeordnet.
ja so ist es. Es wird ja im Text so beschrieben (gehören zum Landkreis)

Besonderer rechtlicher Status[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist die Rede von einem gesonderten rechtlichen Status?

Worin besteht der denn, außer der Bezeichnung?
Der besondere Status besteht darin, dass diese Städte zusätzliche Aufgaben gegenüber ihren "kleineren" Nachbargemeinden wahrnehmen, also z.T. die Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie sind z.T. sog. "untere Verwaltungsbehörden", wie z.B. die kreisfreien Städte. Dies wird durch diese rechtl. Stellung nach der jew. Gemeindeordnung dokumentiert. Ich dachte dass dies aus dem Text eigentlich hervorgehen müsste, wenn nicht, wie könnte man es dann fassen? :) Gruß Martin

So, wie Du es gerade geschrieben hast ;-). Im Artikel steht nämlich nix von den Verwaltungsaufgaben.
mfg --zeno 17:30, 27. Apr 2003 (CEST)

O.K. ich werde das umgehen ergänzen. Gruß Martin

Ist Göttingen keine "Große selbständige Stadt"? 18:57, 26. Dezember 2005 hr, bkm

Nein, Göttingen war bis 1964 eine kreisfreie Stadt. Damals wurde sie aufgrund des so genannten "Göttingen-Gesetzes" in den Landkreis Göttingen integriert, behielt jedoch aber weitgehend die Rechte einer kreisfreien Stadt, "sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt". Daher bedurfte es keiner weiteren Regelung, diese Stadt als "Große selbständige Stadt" einzustufen. Sie ist quasi immer noch eine Art "kreisfreie Stadt". bear 19:01, 26. Dez 2005

Göttingen und Hannover[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß, dass Göttingen und Hannover keine großen selbstständigen Städte nach der "niedersächsischen Diktion" sind, verstehe aber langsam nur noch Bahnhof:

  1. Göttingen ist beinahe eine kreisfreie Stadt und wird auch oft so gesehen, ist aber keine große selbstständige Stadt.
  2. Hannover sollte eigentlich eine kreisfreie Stadt bleiben, ist es aber in der Region Hannover nicht wirklich, hat aber viele Sonderrechte.
  3. Selbst bei den großen selbstständigen Städten gibt es noch Unterschiede im von der Stadt selbst zu erledigenden Aufgabenbereich.
  4. Hinzu kommt die Bestimmung, dass kreisfreie Städte und nur die großen selbstständigen Städte - aber auch Göttingen und Hannover - ihr Gemeindegebiet in Bezirke gliedern können (§ 55 NGO).

Also: Komplizierter geht es wohl nicht. Oder sehe ich das falsch und alles ist viel leichter zu erklären? --Harry8 16:28, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die Stadt Hannover wurde in die Region Hannover eingegliedert, behielt jedoch ihren Rechtsstatus als kreisfreie Stadt, sofern im "Gesetz über die Region Hannover" oder aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Region_Hannover

Hannover und auch Göttingen werden bei den kreisfreien Städten allerdings nicht (!) mitgezählt! Quelle: StBA. --Harry8 07:53, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Irgend jemand stand sich bei der Anlage des Artikels wohl selbst ständig im Weg, so dass er aus dem Wort selbständig ein selbstständig gemacht hat. Dies ist jedoch falsch, in Blick in die hier verlinkte niedersächsische Gemeindeordnung hätte schon gereicht, um sich Gewissheit zu verschaffen. Ich werde die Fehler hier im Artikel jetzt korrigieren, aber den Artikel zum richtigen Lemma verschieben möge bitte jemand, der Administratorenrechte hat. Gruß 131.220.136.195 09:35, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nach der NGO heißt es selbständig. Daher ist eine Lemmaverschiebung nötig. Das geht derzeit nicht, weil es einen Artikel Große selbständige Stadt schon gibt (Redirect). Den löse ich erst mal auf, um das spätere Verschieben zu ermöglichen.
PS: Nach dem Duden sind beide Schreibweisen erlaubt: selbständig und selbstständig.
--Harry8 09:58, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Der Duden ist nicht mehr das Maß der Dinge, und im Zweifel schreibe ich so, wie ich spreche. Ich frage mich echt, woher der Duden teilweise seine Wortneuschöpfungen herholt. Da werden Sacher erlaubt geschrieben zu werden, wie man sie niemals aussprechen würde. Nichtsdestotrotz: Da es sich hier um einen feststehenden Begriff handelt, sollte man der offiziellen Seite und nicht dem Duden trauen. 80.136.231.235 02:40, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube einfach nicht, dass Du so schreibst wie Du sprichst, sonst müsstest Du ja schprichst schreiben, aber Scherz beiseite: Der Duden lässt doch beide Schreibweisen zu; somit kann der Artikel verschoben werden. --Harry8 12:03, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Es handelt sich bei selbständig und selbstständig nicht um zwei verschiedene Schreibweisen ein und desselben Begriffs, sondern schlicht um zwei verschiedene Wörter gleicher Bedeutung, die verschieden gesprochen und somit auch verschieden geschrieben werden. Ausschlaggebend sollte hier sein, welches der beiden Wörter im entsprechenden Gesetzestext verwendet wird; und das ist doch einwandfrei selbständig, was gibt es da noch zu diskutieren? Übrigens: Daß ansonsten beide Wörter (in ihrer jeweiligen Schreibweise) gleichermaßen richtig und erlaubt sind, ergibt sich aus ihrer entsprechenden Aufführung in der amtlichen Wörterliste, nicht aus dem, was der Duden sagt oder empfiehlt. --Wikkipäde (Diskussion) 12:46, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Penetrante Falschschreibung[Quelltext bearbeiten]

Die amtliche Schreibweise kann jeder selbststst unter http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonieder.pdf nachlesen. Der Text ist auch nicht aus dem 19. Jahrhundert, sondern brandaktuell. Wer sich daran stört, wände sich bitte an die Nds. Landesregierung, anstatt hier Falschschreibungen (auch wenn die Schreibweise "selbststständig" irgendwie zugelassen ist) zu propagieren. --Leider 15:22, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Diese Diskussionsseite habe ich gerade verschoben. Die hattest Du vergessen;-) --Harry8 16:19, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Asche auf mein Haupt! Wie konnte das passieren? Leider wird die Seite "selbstststständig" ständig gespammt, so daß der Verweis auf die "selbständige Stadt" immer falsch ist. --Leider 16:42, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Der angegebene Link funktioniert übrigens nicht (mehr). Wie ist es eigentlich mit der im Artikel angewendeten Großschreibung Große selbständige Stadt? Aus dem Gesetzestext geht die Kleinschreibung große selbständige Stadt hervor, also sollte sie auch im Artikel so gehandhabt werden. Einwände? --Wikkipäde (Diskussion) 12:53, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Unabhängig von dem oben Gesagten müßte die Überschrift natürlich mit einem Großbuchstaben beginnen: Große selbständige Stadt; die von mir gemeinte Kleinschreibung gilt nur für den laufenden Artikeltext. Wikkipäde (Diskussion) 10:06, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Begründung? ℳ웃79 22:02, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
In WP:NK heißt es im Abschnitt „Groß- und Kleinschreibung des Anfangsbuchstabens“: „In der Wikipedia hat das Lemma eines Artikels die Form einer Überschrift. Es sollte daher gemäß § 53 der Rechtschreibregeln immer mit einem Großbuchstaben beginnen“. Wikkipäde (Diskussion) 10:27, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Da hast Du Recht. LG, ℳ웃79 20:10, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Kreisangehörig? Kreisaufgaben in welchem Gebiet?[Quelltext bearbeiten]

Sind die Großen selbständigen Städte kreisangehörig? Das sollte deutlich im Artikel angegeben werden. Nehmen die Großen selbständigen Städte die Kreisaufgaben nur für das Stadtgebiet wahr oder auch für das restliche Gebiet des Kreises? Das sollte ebenfalls klargestellt werden. Danke und Grüße --Diwas (Diskussion) 23:35, 4. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Der zweite Punkt wurde klargestellt, danke IP. --Diwas (Diskussion) 20:02, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Sie sind kreisangehörig. MfG Harry8 20:38, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Danke Dir. Grüße --Diwas (Diskussion) 21:56, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten