Diskussion:Großer Krisenstab

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Karsten11
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Der Artikel stellt eine Reihe von Behauptungen auf, die ich inhaltlich nicht nachvollziehen kann.

  • Abschnitt Gewaltenteilung
    • Die in der Notstandsverfassung vorgesehenen Wege wurden nicht beschritten.: Ist sicher zutreffend, aber: Was ist der Sinn der Aussage. Hat dies irgend jemand gefordert oder wäre dies eine sachgerechte Form der Terrorismusbekämpfung gewesen?
    • Das Aussetzen des Prinzips der Gewaltenteilung und der gewählten politischen Gremien waren Mittel der Krisenstäbe, in denen Exekutive und Legislative quasi vereint waren.: Dieser Satz impliziert, dass gemeinsame Gremien zwischen Exekutive und Legislative die Gewaltenteilung quasi automatisch außer Kraft setzen. Dies ist nicht so. In der politischen Praxis gibt es vielfach gemeinsame Gremien.
    • Die Jurisdiktion wurde bei mehreren Massnahmen übergangen. Könnte man diese nennen? Übersetzt bedeutet dieser Satz, dass Maßnahmen, die einen richterlichen Beschluss bedürfen, ohne diesen durchgeführt wurden.
    • Die "Kleine Lage" trat an Stelle der Regierung: Glaube ich nicht. Ich bin fest davon überzeugt, dass es weiterhin Regierungssitzungen (und Regierungshandeln) gab.
    • das Parlament wurde vorübergehend ausgeschaltet.: Glaube ich auch nicht. Wer hat diesen Putsch beschlossen und wie wurde er durchgeführt. Hat das Parlament in dieser Zeit nicht getagt und keine Beschlüsse gefasst? Wie hat sich das Parlament gewehrt?
    • Ausdrücklich wurde beschlossen, in den Krisenstäben kein Protokoll zu führen.: Das mag wohl sein oder auch nicht. Aber was hat das mit Gewaltenteilung zu tun? Wenn dem so war: Woher wissen wir dann, welche Maßnahmen auf den Beschluss des Krisenstabes und welche auf Entscheidungen nachgeordneter Stellen zurückgehen.
  • Abschnitt Totale Fahndung
    • Die Titelüberschrift ist POV und TF
    • Ungesetzmäßig wurde eine imminente, totale Fahndung eingeleitet. Wer hat die Ungesetzmäßigkeit festgestellt? Was bedeutet imminent?
  • Abschnitt Kontaktsperre
    • Weitgehend redundant zu Kontaktsperre
    • Das Kontaktsperregesetz wurde offenkundig durch den (angeblich doch entmachteten) Bundestag beschlossen.
    • Am 23. September. legalisierte der 3. Senat des BGH dieses Gesetz. Sorry aber Gesetze werden im Rechtsstaat nicht durch Gerichte "legalisiert" sondern angewendet.
  • Abschnitt Strafprozessordnung
    • Des Weiteren wurde im Schnellverfahren die Strafprozessordnung geändert. Wie bitte funktioniert dieses Schnellverfahren? Ich tippe einmal: Die (ach so entmachtete) Bundesregierung beschliest eine Vorlage, der (ach so entmachtete) Bundestag stimmt dieser zu. Vieleicht wurden aufgrund der Eilbedürftigkeit Fristen versäumt. Dies sollte man dann darstellen. Wenn die Verfassungsorgane lediglich (der Eilbedürftigkeit wegen) schneller handeln als sonst, ist dies sicher kein (negativ konnotiertes) "Schnellverfahren".

Hier sind Ergänzungen, Korrekturen und Neutralisierungen dringend notwendig.Karsten11 11:03, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nachdem keine anderen Meinungen kamen, habe ich einmal die genannten Sätze herausgenommen. Es verbleibt aber ein massiver Mangel: Bei keiner der geschilderten Maßnahmen ist belegt, dass diese Maßnahme aufgrund der Arbeit des Krisenstabes erfolgte.Karsten11 20:06, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten