Diskussion:Großer Senat

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von SteMicha in Abschnitt Uni-Senate
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Zwei Anmerkungen:
Zum einen meine ich, wir sollten die Namen der Präsidenten als "gesezlich ovrgeschirebener" Mitglieder wieder entfernen. Daß die Präsidenten qua Amt Mitglieder des gemeinsamen Senats sind, steht bereits im Artikeltext, die Nennung der Namen ist hier ohne Erkenntnisgewinn. Wenn überhaupt müßten alle von den jeweiligen Gerichten nominierten Mitglieder benannt werden; bei diesem Verfahren hätte ich aber große Sorge, ob die Datenpflege bei sich ändernden Geschäftsverteilungen der obersten Gerichtshöfe noch funktioniert.
Zum anderen wäre meines Erachtens zu erwägen, ob wir diesen Artikel mit dem Beitrag Großer Senat zusammenführen sollten, in welchem der gemeinsame Senat bereits erwähnt ist. Inhaltlich geht es um die Instrumentarien zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung, also um das gleiche Thema - auch von der Länge her erscheint mir ein gemeinsamer Artikel, selbstverständlich unter Beibehaltung eines Redirects sachgerechter.
Im übrigen bitte ich diese Bemerkungen nicht als Kritik am Artikel, über dessen Anlage ich mich sehr freue, mißzuverstehen.
-- Stechlin 10:09, 5. Nov 2005 (CET)

Nachdem keine Einwände erhoben wurde, werde ich die von mir angeregten Änderungen nunmehr vollziehen. -- Stechlin 14:35, 19. Nov 2005 (CET)

Uni-Senate[Quelltext bearbeiten]

Bei Universität in Deutschland gibt (oder gab) es auch Große Senate, das fehlt im Artikel. SteMicha 10:48, 22. Apr. 2011 (CEST)Beantworten