Diskussion:Grubenjunge

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Lektorat Cogito in Abschnitt Vierzehntägig
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Vierzehntägig[Quelltext bearbeiten]

12-15 Schichten in 14 Tagen kann ja wohl nicht sein. In zwei Wochen können maximal 12 Schichten gefahren werden (Sonntag ist arbeitsfrei).(nicht signierter Beitrag von 92.224.154.35 (Diskussion) 17:23, 29. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Selbst in den 1930ern und -40ern wurden noch häufig Sonntagsschichten verfahren. Zwei Sonntage im Monat waren nicht ungewöhnlich.--Glückauf! Markscheider Disk 17:36, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Zu vierzehntägig oder vierzehntäglich. Duden: „Die Zeitangaben auf -ig drücken die Dauer aus, die auf -lich dagegen die Wiederholung eines Vorgangs nach Ablauf einer bestimmten Frist.“ Bei vierzehntägig fehlt dieser Ausdruck der Wiederholung. Vierzehntäglich bedeutet „alle 14 Tage“, genau das, was hier zutrifft: alle 14 Tage beginnt die Frist für die 10 bis 15 Schichten von neuem zu laufen. Es irritiert jedoch, weil der Vorgang während der ganzen „bestimmten Frist“ dauert. Am besten wird die Formulierung geändert, z. B. auf „alle 14 Tage“ oder „pro 14 Tage“. --Lektorat Cogito (Diskussion) 20:27, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Genau das habe ich auch gelesen, doch ziehe ich daraus eine andere Schlußfolgerung. Was ist, wenn der Grubenjunge nach 3 Wochen abkehrt? Dann ist nämlich keine Wiederholung gegeben. Imho bezieht sich der Satz auf die Dauer, "innerhalb von 14 Tagen". Man kann da unterschiedlicher Meinung sein, aber ein "typo" wars aber sicher nicht. Trotzdem stimme ich deinem Vorschlag, die Formulierung zu ändern, zu, finde aber "innerhalb von 14 Tagen" besser. -- Glückauf! Markscheider Disk 21:01, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Einverstanden und Gruß --Lektorat Cogito (Diskussion) 21:57, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten