Diskussion:Grundbuchordnung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Traugott X in Abschnitt Sichtung gewünscht
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Grundbuchrecht - Liegenschaftsrecht[Quelltext bearbeiten]

Grundbuchrecht - Liegenschaftsrecht: Da es zwar durchaus ein materielles Grundbuchrecht gibt, dieses aber hier nicht gemeint war, sondern vielmehr vom formellen Liegenschaftsrecht als Regelungsgegenstand der GBO die Rede war, habe ich die Begriffe berichtigt.--Hamiglo (Diskussion) 12:31, 16. Sep. 2013 (CEST).Beantworten

Verwaltungsanweisungen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, gibt es neben GBO und GBV eigentlich noch weitere Verwaltungsvorschriften/-Anweisungen o. ä. die öffentlich sind? Danke & viele Grüße! --77.87.228.67 09:19, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Sichtung gewünscht[Quelltext bearbeiten]

Könnte mal bitte ein Beobachter/Sichter meine Änderungen bestätigen? Danke! Traugott (Diskussion) 23:51, 10. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Wieso sichtet das hier keiner? Wohin sind die ganzen Juristarier verschwunden? Traugott (Diskussion) 14:35, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten