Diskussion:Grundfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 82.83.28.113
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"Die Kapitalverkehrsfreiheit ist eine besondere Art von Grundfreiheiten des EG, denn sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Ungleichbehandlung von Unionsbürgern." Könnte man das noch belegen oder verdeutlichen? Mwka 15:23, 9. Mär 2005 (CET)

  • Stand in Kapitalverkehrsfreiheit und wurde legiglich von mir verschoben .... Gruß, Flominator 16:06, 9. Mär 2005 (CET)
  • Adressat der GF sind doch die Bürger! Ihnen wird durch die GF eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten gegeben, sich zu bewegen in jeder Hinsicht.

Dadurch sind die GF ein Motor der Integration, wenn Bürger sie nutzen und zB europaweit als Unternehmer aktiv werden und Waren und Kultur hin- und hertransportieren. Der Staat und seine Instiutionen dürfen den Bürgern dabei nicht im Weg stehen, sonst kommt der EUGH, aber wo sind sie Adressaten? viele Grüsse, Borris

  • Wie schon korrekt im Text wiedergegeben, sind die Adressaten der Grundfreiheiten die Mitgliedsstaaten. Erst durch das EuGH-Urteil zu Van Gend & Loos (1963) ist eindeutig, dass die Grundfreiheiten unmittelbar Anwendung finden können. Das heißt, dass sich auch Unionsbürger_Innen darauf berufen dürfen. Aber grundsätzlich sind die Staaten bzw. ihre Instanzen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Freiheiten wahrgenommen werden können. Im Unterschied dazu sind die Adressaten der Grundrechte die Bürger_Innen - aber dazu gibt es ganz eigene Probleme, da diese nicht im EG-Vertrag geregelt sind. Simon --82.83.28.113 20:05, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Entsprechender Artikel in en-wiki[Quelltext bearbeiten]

Ich habe nichts Vergleichbares im en-wiki gefunden, daher für die Begrifflichkeiten den Link der englischen EU-Seite 217.86.40.28 19:58, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 17:19, 16. Aug. 2017 (CEST)

Der Artikel sollte inhaltlich überarbeitet werden. Die Überschrift muss im Plural stehen. Ob Art. 18 EGV eine Grundfreiheit ist (oder ein Grundrecht oder etwas dazwischen), ist in der juristischen Literatur umstritten. Der Passus "Jedes Land ist versucht, diese Freiheiten zum Schutz der eigenen Bevölkerung und Wirtschaft oder sonstiger Interessen zu unterwandern." ist eine nicht bewiesene Behauptung. Der Passus "Bei neuen Beitrittsländern werden immer Übergangsfristen vereinbart..." ist falsch, da er besagt, dass es auch in Zukunft immer so sein wird. Sprachlich und stilistisch wäre auch einiges zu tun...

Überschneidung[Quelltext bearbeiten]

Es gibt schon beiträge mit dem titel "Arbeitnehmerfreizügigkeit","Dienstleistungsfreiheit" und "Warenverkehrsfreiheit"...