Diskussion:Grundlegung zur Metaphysik der Sitten

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Luha in Abschnitt Einwand
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Warum ist mit der letzten Änderung "Otfried Höffe (Hrsg): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Ein kooperativer Kommentar." rausgeflogen? Der Kommentar gehört meines Wissens zur grundlegenden Sekundärliteratur zu diesem Werk (vgl. Volpi, Großes Werlexikon). --HerbertErwin 09:29, 20. Jun 2006 (CEST)

Einwand[Quelltext bearbeiten]

Gegen Ende des Hauptteiles dieses Artikels heißt es " In der Regel wird die Moral den Menschen dazu führen, Gesetze einzuhalten, aber oft ist das moralische Gesetz enger als das, was legal ist.

Ich glaube Kant würde sich verstandener fühlen, wenn dort stünde ,dass das moralische Gesetz weiter ist, als das, was legal ist.

Grüße

Der Satz war vorher schon richtig, denn aufgrund des moralischen Gesetzes ist weniger zulässig (zumeist). Ich habs mal so formuliert, dass es unmissverständlich ist und weiter heißt. Gruß --Lutz Hartmann 14:58, 13. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Der besagte Unterschied ist bei Kant der zwischen Moralität und Legalität, der nicht nur für Kant, sondern auch für uns heute noch extrem wichtig ist. Dieser Unterschied besagt, dass jemand sich legal, d.h. den Gesetzen entsprechend verhalten kann, ohne zugleich moralisch zu sein. Bei Kant ist das ein Unterschied zwischen "Innen- und Außenperspektive". Da wir aber in niemanden hineinschauen können, können wir immer nur legale/ilegale bzw. pflichtgemäße/nicht pflichtgemäße Handlungen sehen. Das gibt keine Auskunft über die Moralität der Person, d.h. über die Maxime, nach der die Handlung beschlossen wurde: "weil, wenn vom moralischen Wert einer Handlung die Rede ist, es nicht auf die Handlungen ankommt, die man sieht, sondern auf jene inneren Prinzipien, die man nicht sieht." BA 26f. In der GMS taucht der Unterschied von Moralität und Legalität in der dort von Kant getroffenen Differenz "pflichtgemäßen" Handlungen (= legal) und Handlungen "aus Pflicht" (moralisch) auf. Leider wird im Artikel der Pflichtbegriff gar nicht geklärt, obwohl er zum Herzstück der Argumentation gehört (ebenso wie der Begriff der "Achtung" fehlt). Moralisch ist also wesentlich enger als legal, denn nicht alle legalen Handlungen sind auch moralisch: z.B. die Diskussion um die Boni der Bankenmanager in England in der Bankenkrise: Die Boni-Zahlungen sind legal, denn sie waren vertraglich festgelegt. Gleichwohl wird deren Einstreichung als unmoralisch empfunden, und sind es wohl auch, nachdem die Manager das Geld der Allgemeinheit verspielt haben und die Krise herbeigeführt haben. Dies ist ein klassischer Fall der Differenz von Moralität und Legalität.--Rose132 10:57, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich einverstanden. Pflicht und Achtung kommen zwar vor, aber man könnte mehr dazu sagen. Eine Maxime möchte ich anheim stellen: "Verurteile niemals eine Menschengruppe pauschal." Gruß --Lutz Hartmann 11:51, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Mit letzterem bin ich einverstanden und werde dies in Zukunft bei meinen Beispielen berücksichtigen. Grüße--Rose132 12:08, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Pardon, wenn das etwas agressiv klang. Aber zu diem Thema wird in der Presse und von der Politik sehr stark an Vorurteilen zum eigenen Nutzen gearbeitet. Gruß --Lutz Hartmann 13:11, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Der 3. Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

Der 3. Abschnitt, der doch philosophisch eigentlich der interessanteste aber auch zugleich der schwierigste ist, wird hier gar nicht behandelt. (nicht signierter Beitrag von 91.6.233.107 (Diskussion | Beiträge) 11:49, 8. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

GMS als Normative Ethik[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass die GMS eine metaethische Schrift sei. Das halte ich für falsch. Kant untersucht hier doch nicht, ob Sollensaussagen in ihrer Form überhaupt sinnvoll sind, er geht nicht auf sprachliche Problem ein, die vielleicht damit verbunden sind, er hinterfragt nicht die Form des Imperativs als solches etc. Das wären Kennzeichen einer Metaethik. Vielmehr ist Kant doch das Paradebeispiel einer normativen Ethik schlechthin! --Rose132 10:21, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Der kritisierte Satz lautet: „Die GMS dient der Klärung der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Sollensaussagen und ist damit eine metaethische Schrift.“ Für mich ist der Satz zutreffend, denn
  1. Kant klassifiziert Ethik als Metaphysik.
  2. Kant begrenzt das Grundprinzip auf das Formale.
  3. Kant betont, dass Voraussetzung aller ethischen Aussagen die Entscheidung ist, ethisch handeln zu wollen.
Diese Kernaussagen der GMS sind m.E. nicht normativ. Aber man kann sich natürlich über den Inhalt des Begriffs Metaethik unterhalten. Eine nur geringfügig andere Formulierung kommt Dir vielleicht entgegen: „Die GMS dient der Klärung der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Sollensaussagen und ist insofern eine metaethische Schrift.“ Gruß Lutz Hartmann 11:23, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Lieber Lutz, ich kann mich erstmal mit der Formulierung arrangieren, aber nur deshalb, weil ich denn ganzen Artikel für überarbeitungswürdig halte. Nun zu deinen Einwänden: 1. Daraus dass Kant eine Metaphysik der Ethik macht, folgt nicht, dass es sich um eine Metaethik handelt. Letztere kritisiert doch gerade auch metaphysische Aussagen. 2. Auch wenn der kategorischen Imperativ rein formal ist, so ist er doch ein Imperativ, drückt also ein Sollen aus, ist mithin ein normativer Satz. 3. Sollen und Wollen sind bei Kant eng verbunden. Für den Menschen als vernunftbegabtes Sinnenwesen ist das Wollen ein Sollen. Wenn du mir nicht glaubst, dann schau in die andere Forschung. Dort wird Kant immer unter normativer Ethik abgehandelt und zwar als das Beispiel einer normativen Ethik. Grüße--Rose132 12:05, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Vermutlich habe ich mich unzureichend ausgedrückt. Bitte nicht den Umkehrschluss aus meinen Aussagen ziehen. Ich würde immer bejahen, dass Kants Ethik normativ ist. Und ich würde immer bejahen, dass der Kategorische Imperativ normativ ist. Insofern ist die GMS auch ein normatives Werk. Worum es mir geht, ist, dass Kant in dieser Schrift Prinzipienfragen untersucht, eben die Möglichkeit von Ethik und, da er diese bejaht, ethischen Aussagen generell, also auch konkurrierende Ethiken, als metaphysich bezeichnet und das begründet. Auch dass er sich auf das Formale beschränkt hat doch eine Begründung, die über seine spezielle Ethik hinausgeht. Solche Aussagen über das Wesen und die Vorbedingungen von Ethik bezeichne ich für meinen Teil als metaethisch. Mag sein, dass ich den Begriff falsch verwende. Auf die Neufassung des Artikels bin ich schon gespannt. Gruß --Lutz Hartmann 13:08, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten