Diskussion:Grundschuld

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Kai Burghardt in Abschnitt Allgemeinverständliche Erklärung
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Grundschuldbestellung[Quelltext bearbeiten]

Nachdem man den Artikel Grundschuldbestellung gelöscht hat und stattdessen einen Link auf Grundschuld gesetzt hat, hat man wohl vergessen im Artikel Grundschuld den Vorgang Grundschuldbestellung zu erklären. Das kann man jetzt nur noch in der Revisionshistorie von "Grundschuldbestellung" nachlesen. Es wäre schön, wenn das jemand, der sich für diesen Artikel hier verantwortlich fühlt bereingen würde. Ich selbst ändere keine Wikipedia-Artikel mehr, da das immer wieder rückgängig gemacht wurde, weil sich jemand der "Verantwortlichen" auf die Füße getreten fühlte. (Im übrigen verstehe ich nicht, warum man den Teil der sich auf die Begriffserklärung von "Grundschuldbestellung" bezogen hat nicht an Ort und Stelle im eigenen Artikel belassen hat und nur die Redundanz bei der Erklärung von Grundschuld gelöscht hat.) (nicht signierter Beitrag von 62.159.30.170 (Diskussion) 15:46, 23. Okt. 2012 (CEST))Beantworten


tja wikipedia suckt. zumindest die deutsche. es ist bekannt das wenige leute die oft keine bis wenig ahnung haben in artikeln rum fuschen und sich gegenseitig auch noch pushen und unterstützen. Als wikipedia noch gehypet wurde konnte man das auch in vielen Medien nachlesen. Wikipedia ist vlt. gerade noch gut einen ganz ganz groben überblick über etwas zu bekommen. 141.70.27.104 10:41, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

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Link auf Rentenschuld mit aufnehmen: http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenschuld. Rentenschuld ist eine besondere form der Grundschuld §§ 1199 BGB ff.

Wikipedia ist ein Wiki, also eine Seitensammlung im World Wide Web die jeder Nutzer online ändern kann: Sei mutig! --Andrsvoss 13:33, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

OK. Erledigt! Habe nur damit negative Erfahrungen damit, weil es ständig jemand wieder rauslöscht, weil er meint es besser zu wissen, deshalb wollte ich es vorher diskutieren.

Na siehste hat gleich wieder jemand rückgängig gemacht, was soll das???

Wie wäre es denn mit einem schönen Beispiel? Oder gleich mehreren? Ich finde es ist wichtig dass man sich "bildlich" vorstellen kann, was eine Grundschuld ist, nachdem man diesen Artikel gelesen hat und das erreicht man am besten ---> mit einem BEISPIEL ;)

Bin leider kein Experte und kenne kein geeignetes!


Folgender Fall A. hat ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung erworben,auf dieses lastete eine getilgte Grundschult einer Bank. Diese verzichtete einen Tag vor dem Versteigerungstermin. Das Amtsgericht ist der Meinung die Grundschuld gehe als Eigentümergrundschult kraft Gesetz vor dem Termin auf die vorherigen Besitzer B-C-D-E-und F über, der neue Eigentümer müsse jetzt diese um Löschung bitten und unter Umständen finanziel in Höhe der Grundschult befriedigen.


Anmerkungen:

1. Wohnungseigentum (s. Einleitung)ist kein grundstücksgleiches Recht.

2. Der Zwangsversteigerungsfall (Diskussion)ist richtig dargestellt, da das sogenannte geringste Gebot aus dem geringsten Bargebot und den bestehenbleibenden Rechten besteht. Dies ergibt letztendlich den Kaufpreis. Wenn das bestehenbleibende Recht dem Eigentümer zusteht (gar nicht so selten), so ist dieser eben (nicht nur unter Umständen) abzulösen. Dies wird dem Ersteigerer im Termin durch den Rechtspfleger bekannt gegeben.

3. Änderungen im Text nehme ich wegen der Wichtighuberei selbsternannter Experten nicht vor.

NB

Verkauf von notleidenen Krediten und (ich vermute mal) Abtretung der Grundschuld durch den Kreditgeber an den Käufer[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

auf Grund eines TV-Beitrags zum Thema im Titel hätte ich eine Verständnisfrage.

Kurz zur Situation: Der Kauf einer Immobilie wird von einer Bank durch einen Kredit finanziert, der Kreditnehmer gewährt dieser im Gegenzug eine Grundschuld. Der Kreditnehmer zahlt nun brav seine Raten ab. Die Bank verkauft im Kredite im Paket, unter diesen befindet sich auch der Kredit des betroffenen Kreditnehmers. Nun macht der Aufkäufer des Kredits von seinem Zwangsvollstreckungsrecht gebrauch und bringt die Immobilie "unter den Hammer".

Darf der das überhaupt, obwohl der eigentliche Kredit nicht notleidend ist? Was passiert mit dem Erlös? Wird der auf die Kreditsumme angerechnet?

Anderer Fall: Die Forderungen der Bank sind komplett beglichen, das Haus also abbezahlt. Trotzdem bleibt die Grundschuld erhalten (weil es das Bestellen und Löschen ja Geld kostet, das sich man im Fall eines weiteren Kredites beim gleichen Kreditinstitut ja sparen kann, so die Argumentation). Könnte die Bank nun ungeachtet des vollständig zurückgezahlten Darlehns zwangsvollstrecken? Bekäme der Kreditnehmer dann irgendeine Kompensation? Hätte er Ansprüche gegen die Bank?

Besten Dank!

lies den Artikel nochmal durch. Bezüglich der dinglichen Rechtslage ihres Falls steht m.E. alles drin. Sie müssen nur noch "subsumieren". Informieren Sie sich dann nochmal über das Trennungspriniz. Dann kommen sie auch auf die schuldrechtliche Lage. Guter Artikel vom Verfasser! (nicht signierter Beitrag von 87.179.229.159 (Diskussion) 17:24, 8. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Wikipedia ist keine Anwaltskanzlei, auch keine Online-Rechtsberatung, und auch keine Verbraucherberatung, sondern ein Lexikon. Als Lexikon beschreibt Wikipedia auch wesentliche Institute des geltenden Rechts, und gibt Begrifferklärungn. In Deutschland wäre eine Online-Rechtsberatung durch Wikipedia illegal. Die deutsche Wikipedia müßte dann befürchten, kostenpflichtig abgemahnt und verklagt zu werden. Im Ausland mag das vielleicht anders sein. Habe bitte Verständnis dafür, dass Wikipedia nicht weiter geht, als gesetzlich erlaubt. Danke.

Erstens: Das Monopol auf Rechtsberatung für Rechtsanwälte und Notare ist gefallen. Nun dürfen auch nicht-kommerzielle Organisationen ran. (Manche Leute versuchen das zu vernebeln, um ihre Pfründe zu wahren.)
Zweitens: Beratung ist, wie der Name schon sagt, das Erteilen von Ratschlägen, d. h. von Äußerungen der Form: "tue das und das" oder "ich an deiner Stelle würde..."-
Darum geht es bei der anonymen Anfrage mit keinem Wort. Es wird gefragt nach rechtlichen FAKTEN. Aussagen zu machen über Fakten kann ja wohl nicht verboten sein. (Anderenfalls würde sich jeder, der auf die Frage "Darf man auf der Autobahn zurücksetzen?" Antwort gibt, ja strafbar machen.)
Drittens handelt es sich hier in der Breite und Brutalität der Missbräuche um ein dringendes gesellschaftliches Problem, bei dem viele Existenzen vernichtet werden. Warum sollte hier für eine Enzyklopädie ein Informationsverbot darüber herrschen?
Also, Anonymus 2 (und andere): warum so feige?
Bernward

Mit der Gesetzeslage hat all das wenig zu tun. Aber: Wikipedia will eine Enzyklopädie sein. Rechtsrat gibt es hier nicht. Nach meinem Verständnis dienen auch die Diskussionsseiten hier nicht dazu, Rechtsrat zu erteilen. Hier soll nur die Verbesserung es Artikels diskutiert werden. Ich bitte daher darum, dies hier abzubrechen. --Langsammerker 15:36, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hast du meine Entgegnung eigentlich überhaupt zur Kenntnis genommen, Langsammerker?
In deiner Antwort deutet allein die Behauptung darauf hin, "das habe mit der Gesetzteslage wenig zu tun". Wieso das so sein soll, bleibt unerfindlich. Ansonsten bringst du in deiner Antwort keinerlei Gegenbegründungen, sondern wiederholst einfach nur dein Verständnis(?) und versuchst, es zur Richtschnur durchzudrücken. Und wieso es nicht mit der Verbesserung des Artikels zu tun haben soll, wenn darin ein aktueller verbreiteter Missbrauch der Gesetzeslage um diesen Begriff dargestellt wird, der für viele Bürger fatal ist, das wissen die Götter.
Bernward

Literatur[Quelltext bearbeiten]

In der Literatur sind teilweise Bücher aus den 90er Jahren aufgeführt. Gibt es von diesen Werken neuere Auflagen? Ansonsten sollten wir diese Bücher rausnehmen, denn sie können nicht mehr aktuell sein (vgl. auch WP:LIT). --Langsammerker 11:32, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Risiken[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Risiken" wird in einem Absatz ohne jegliche Quellenangabe behauptet, dass die Darstellung in den Medien falsch gewesen sei. Dem stehen reale Fälle gegenüber und andersartige Aussagen in sämtlichen Medienberichten und Expertenaussagen. Die Aussage ist daher fraglich und benötigt auf jeden Fall eine Quellenangabe. Oder handelt es sich gar um Theoriefindung? -- 80.139.37.181 02:25, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Keine der angegebenen Quellen zeigt einen einzigen konkreten Mißbrauch auf. Ohne reale Fälle eines Mißbrauchs ist dies einfach eine Medienkampagne (einer "erfolgreichen", wie man dem "Risikobegrenzungsgesetz" entnehmen kann). Der Absatz ist aber in der Tat nicht neutral und aktuell. Ich ergänze einmal ein wenig.Karsten11 11:42, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Allgemeinverständliche Erklärung[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand, der weiss, worum es geht, im ersten Absatz in ein/zwei Sätzen eine allgemeinverständliche Erklärung (für Dummies) geben,, was eine GS eigentlich ist. Ich bin so einer (Dummie, meine ich) und kann auf Anhieb mit dem juristischen Kauderwelsch nicht anfangen. Ist sicher auch notwendig, aber nicht ausschliesslich.

Ich bin deiner Meinung ! Hilfe !!!

Bitte, bitte bringt uns doch Chinesisch bei, aber bitte ohne chinesische Schriftzeichen, die kennen wir nämlich nicht und wollen wir auch nicht kennen.--82.113.99.210 11:28, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Niemand hier will etwas beigebracht bekommen, die Leute wollen einfach nur wissen, was eine Grundschuld ist. Oder noch kürzer: schulde ich wem Geld oder nicht? Nach dem Lesen des Artikels weiß ich zwar, was 1891 irgendwer zur Grundschuld gemeint hat, aber mehr auch nicht. Manchmal glaub ich, die einzige Aufgabe von Juristen ist es, simpelste Dinge so auszudrücken, dass es unglaublich kompliziert klingt. Medizin ist kompliziert aber trotzdem kann mir der Arzt sagen, ob ich Schnupfen habe oder nicht. Juristen schaffen eine solche Abstraktion regelmäßig nicht. (nicht signierter Beitrag von 2003:E2:5BEB:4200:B96E:F1AC:3305:6073 (Diskussion) 09:16, 22. Apr. 2019 (CEST))Beantworten

Schon der erste Absatz beantwortet deine Frage: Bei der Grundschuld schuldest du niemandem Geld, du musst nur dulden, dass in dein Grundstück zwangsvollstreckt wird. --Andrsvoss (Diskussion) 12:43, 22. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Sehr wohl wollen Leute hier etwas beigebracht bekommen, angefangen bei Juristen und Jurastudis. Ich finde die derzeitige Einleitung gelungen: Es ist kurz und prägnat erklärt was eine GS ist, und die einschlägigen Lemmata sind verlinkt. Die erste Absatz soll doch keine Immobiliarsachenrechtvorlesung ersetzen. 2012 sah's nicht sonderlich anders aus (nur etwas Ballast). Von mir bekommt dieser Abschnitt daher: -- K (T | C) 00:50, 23. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- K (T | C) 00:50, 23. Apr. 2019 (CEST)

Eigentümergrundschuld[Quelltext bearbeiten]

Offenbar ist diese Aussage [1] bzgl. automatischer Umwandlung tatsächlich hanebüchend falsch (selbst wenn der Artikel von einem Freiherr und Rechtsanwalt verfasst wurde und unkorrigiert in Welt online steht...)  ;-)

Danke also an Karsten11 für die schnelle, soeben erfolgte Korrektur. Eine recht allgemeinverständliche (und hoffentlich richtigere) Erklärung findet sich hier [2]. --Carolin 20:00, 25. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Einige Klarstellungen:

Die Grundschuld wandelt sich, da abstraktes Sicherungsmittel, nach Zahlung eines Kredites des Grundschuldgläubigers nicht automatisch in eine Eigentümergrundschuld um. Dies ist nur bei der Hypothek der Fall, da diese streng akzessorisch (forderungsabhängig)ist. Die Zahlungen auf den Hauptsachebetrag der Hypothek wandeln diese nachrangig in eine Eigentümergrundschuld um.

Für die Erteilung der Löschungsbewilligung bei Grundpfandrechten dürfen keine Bankgebühren erhoben werden, sehr wohl aber die wegen der Formerfordernisse anfallenden Notargebühren. Im Fall der Hypothek empfehle ich die "löschungsfähige Quittung" die die Bank in notarieller Form (wie das Grundgeschäft) erteilen muss und die damit für den Schuldner in jedem Fall gebührenfrei bleibt und für die Löschung bzw. Umschreibung des Rechtes auf den Eigentümer (als sog. "Unrichtigkeitsnachweis") ausreichend ist.

Umstritten ist die Erhebung von Gebühren für die Löschungsbewilligung durch siegelführende Banken (z.B. Sparkassen), da diesem in der Tat keine eigenen Kosten entstehen, da hier die Tätigkeit des Notars nicht anfällt.

N. Baumgärtner (nicht signierter Beitrag von 79.207.45.114 (Diskussion | Beiträge) 11:59, 31. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Grundschuld in der Weltwirschaftskrise[Quelltext bearbeiten]

kann mir jemand beantworten was mit den Grundschulden in der Weltwirtschaftskrise gemacht wurde ? Wurden Sie der Deflation angepasst oder blieben diese gleich ? (nicht signierter Beitrag von 79.192.213.220 (Diskussion) 20:50, 19. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Die Grundschulden blieben nominal gleich. Die damit abgesicherten Kredite wurden in der Inflation wertlos und die Hauseigentümer haben einen Reibach gemacht. Mit der Hauszinssteuer hat der Staat diesen dann wieder abgeschmolzen.Karsten11 21:18, 19. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Antwort war jetzt formal falsch. Die Antwort bezog sich auf die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 (war wohl auch gemeint). Die Weltwirtschaftskrise war eine Deflationskrise. Damit wurden die Schulden teurer. Allerdings wurden auch hier keine Grundschulden der Deflation angepasst.Karsten11 21:31, 19. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Für mich stellt sich jetzt noch die Frage wenn ein Hauseigentümer mit mehreren Mietpartein seinen Hauskauf zu 100% über die Bank finanziert hat und in der Deflation durch hohe Arbeitslosigkeit keine Miete mehr von den Bewohnern bekommt zu den Gewinner zählen soll. Somit könnte er ja nicht mehr die laufenden Raten an die Bank bezahlen. (nicht signierter Beitrag von 79.192.162.1 (Diskussion) 21:32, 20. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

unverständliche definition / fehlende abgrenzung zu hypothek[Quelltext bearbeiten]

Eine abgrenzung zu hypothek dürfte die definition weniger unverständlich machen. Bezeichnend ist auch das fehlen von links zu artikeln über das gleiche thema in anderssprachigen Wikipedias. --Espoo 00:28, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Interwiki dürfte in den meisten Fällen hier nicht sinnvoll sein, da andere Länder andere Sitten, eine Grundschuld in anderen Ländern nicht existiert oder nach anderen Regeln funktioniert.--Giftzwerg 88 18:42, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten


Hinweis: falls der Autor möchte, dass man seinen Artikel NICHT liest, hat er seine Sache gut gemacht. Diese verdrehte Fachchinesisch macht vielleicht bei einem Juristenkongress Eindruck - hier schreckt es nur ab. Während des zweiten Kapitels habe ich abgebrochen. Tschüs Wikipedia für einfache Leute. (nicht signierter Beitrag von 84.58.54.147 (Diskussion) 17:41, 11. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Ich hatte danach gesucht, ob und in welcher Höhe auf die eingetragene Grundschuld bei einem Darlehen mit dinglicher Sicherheit auch dann noch zugegriffen werden kann, wenn die Schuld ganz oder teilweise getilgt ist. Wie ich es im Artikel verstanden habe, geht das bei einer Zweckerklärung für Grundschulden - Sicherung der Geschäftsverbindung nicht. Ich weiß nur nicht, ob ich das richtig verstanden habe... Wie manche andere Artikel auch, ist er schon sehr schwer zu lesen und manche Infos werden erst durch die Diskussion klarer - oder auch nicht. Aber immerhin hat sich jemand die Arbeit gemacht: Danke! (nicht signierter Beitrag von Kreisquadrat (Diskussion | Beiträge) 20:29, 30. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Zum Thema Verständlichkeit erlaube ich mir mal zu ergänzen: Ich darf mich immerhin eines abgeschlossenen Hochschulstudiums rühmen und bilde mir auch ein, über eine halbwegs brauchbare Allgemeinbildung zu verfügen. Aber hier verstehe ich kein Wort.

Wenn keiner widerspricht, würde ich hier (und beim ebenso unverständlichen Artikel Eigentümergrundschuld) mal einen Oma-Baustein setzen. --93.212.254.121 14:14, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich widerspreche. Bitte lass uns Problem für Problem durchgehen, was dir unverständlich erscheint und wie man es besser verständlich - aber immer noch juristisch korrekt - ausdrücken kann. --Andrsvoss (Diskussion) 10:26, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Häufigkeit im Vergleich zur Hypothek[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel zur Hypothek steht mit Quellenangabe, dass die Grundschuld sich in 90% der Fällen durchgesetzt habe. Hier wird ohne Quellenangabe geschrieben es handele sich um 80%. Wollte nur auf diesen Widerspruch aufmerksam machen.

Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von 134.76.62.193 (Diskussion) 19:22, 1. Mär. 2016 (CET))Beantworten