Diskussion:Grundstückskaufvertrag

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Thogru in Abschnitt Abschnitt "Allgemeines"
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Abschnitt "Allgemeines"[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

in o. g. Abschnitt steht, die baurechtliche Ausnutzbarkeit würde durch den Notar geprüft werden. Ist das so? Ich sage nein. Damit würde der Notar ggfls. für die Tauglichkeit des Kaufgegenstandes im Sinne des Vorhabens des Käufers haften. Ich denke nicht, dass dem so ist. Weitere Meinungen?

Weiterhin wird die Prüfung auf Vorhandensein von Baulasten in den Verträgen, die ich kenne, immer den Beteiligten selbst überlassen durch eventuelle Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Ist das ggfls. von Bundesland zu BL unterschiedlich?

Gruß Thogru (Diskussion) 10:33, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ich zweifle das immer noch an und zumindest für Hessen kann ich auch bestätigen dass dem nicht so ist. VG Thogru (Diskussion) 17:19, 21. Nov. 2019 (CET)Beantworten