Diskussion:Grundstückverkehrsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Verum in Abschnitt D-Lastig Baustein
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Das Gesetz heißt "Grundstückverkehrsgesetz" ohne "s" nach Grundstück (s.a. bei den einschlägigen Internet-Buchhändlern)

--Volkmar~~~~


Hallo Volkmar, das Gesetz heißt "Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe". Es wird abgekürzt Grundstücksverkehrsgesetz genannt. Diese Bezeichnung / Schreibweise findet sich so auch im Creifelds, Rechtswörterbuch, 19. Auflage und ist allgemein gängig. Im Duden findet sich zwar nur die Schreibweise Grundstückseigentümer, aber eben nicht Grundstückeigentümer. Ich denke wir sollten die langjährige und bewährte Schreibweise, die im juristischen und allgemeinen Sprachgebrauch anerkannt ist, so stehen lassen. Dürfte auch grammatikalisch richtig sein: Wessen Verkehr? + des Grundstücks = Grundstückverkehrsgesetz und nicht Grundstücksverkehrgesetz, Wessen Steuer? + der Erbschaft = Erbschaftsteuer und nicht Erbschaftssteuer. Lasse mich aber gerne vom richtigen Gegenteil überzeugen --Erbrechtler1 15:30, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Laut hier "Grundstückverkehrsgesetz" --Of 16:04, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten


D-Lastig Baustein[Quelltext bearbeiten]

Wenn es ein ähnliches Gesetz in anderen Ländern gibt braucht das einen eigenen Artikel. Und solange es keinen gibt wäre eine Verschiebung auf Grundstücksverkehrsgesetz (Deutschland) vielleicht formal richtig aber praktisch ziemlich albern. mfg --V ¿ 22:02, 26. Okt. 2013 (CEST)Beantworten