Diskussion:Gustav von Hochwächter (Offizier)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Turpit in Abschnitt Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche?
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Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche?[Quelltext bearbeiten]

@Werner von Basil: Im Artikel steht, dass er "Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche" war. Das wäre für einen preußischen auftragsweisen Landrat ganz ungewöhnlich - die preußische Landeskirche war ja uniert und ein lutherischer Dissident wurde eigentlich nicht Landrat. Wo genau stammt diese Angabe her? Gruß, --Turpit (Diskussion) 10:17, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Nach: Evangelisches Kirchenbuchamt Hannover, Militärgemeinde Aachen, Taufen, Heiraten und Sterbefälle 1835 bis 1920, S. 103, Proklamation vom 23. und 30. August 1835. waren „beide [Brautleute] evangelisch lutherischer Confession“. Auszug des online einsehbaren Dokuments wird bei Interesse gerne übermittelt.
Warum sollte er nicht Landrat werden?
Uslar-Gleichen wird z.B. bei Romeyk dezidiert als evang.-luth. bezeichnet. Romeyk sah insbesondere die Personalakten etc. hierzu ein.
Weitere Landräte die lt. Romeyk ev.-luth. waren als Beispiel:
  • Eduard Stackmann, 1888 bis 1896 Landrat zu Wetzlar
  • Julius Sparre von Wangenstein, 1822 bis 1845 dito
  • Wilhelm Sebaldt, 1849 bis 1863 Regierungspräsident zu Trier
Gruß --WvB 10:35, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten
@Werner von Basil: Danke für die Antwort. Er war also evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Aber gerade, wenn er der preußischen Militärgemeinde Aachen angehörte, dann zeigt das doch, dass er der preußischen Landeskirche angehörte. Und die war nun einmal uniert. Also wird "Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche" nicht stimmen. Gruß, --Turpit (Diskussion) 11:06, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Mit der Änderung sollte dieser Punkt im hiesigen Sinne geklärt sein. Gruß --WvB 11:47, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten
@Werner von Basil: Ja, sehr schön. Dafür taucht jetzt ein neuer Punkt in diesem Zusammenhang auf: Laut Artikel soll das Aufgebot ("Proklamation") jetzt am "23. und 30. August 1835" erfolgt sein, die Heirat am "9. September 1836". Das passt so nicht, es müsste das gleiche Jahr sein. Aber welches? Gruß, --Turpit (Diskussion) 17:48, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten
  1. Hochwächter war kein Aachener, sondern zeitlich befristet Militärangehöriger. Als solcher muss er nicht der Militärgemeinde “angehört” haben und dennoch wurde dort bekanntgegeben das er beabsichtigt sich zu vermählen. Hier besteht kein Widerspruch.
  2. Lt. Proklamation waren er und seine Braut „evangelisch lutherischer Confession“. Zu ihm wird darüber hinaus ausgeführt, das er „Seconde Lieutnant im 34. Inf. Regiment“ sei – und wohnhaft in Aachen.
  3. Die Proklamation weißt zweifelsohne die Daten wie angeführt aus. Der Zeitpunkt der Eheschließung ist ebenfalls belegt. Längere zeitliche Abstände sind nichts ungewöhnliches. Bedurfte es doch z.B. auch zahlreicher Genehmigungen offizieller u.U. auch familiärer Art. Warum „muss“ oder „müsste“ es das gleich Jahr sein? Und wenn, so ist umseitig die Quelle für 1836 angegeben und zur Einsicht verlinkt.
  4. Landräte etc. konnten sehr wohl evang.-luther. Konfession sein, auch dies kein Widerspruch.
  5. Wenn sich weitere Quellen auftun, so werde ich diese gerne einpflegen. Doch an dem Inhalt der bekannten bzw. einsehbaren kann meinerseits nichts geändert werden. Gruß --WvB 19:14, 10. Dez. 2021 (CET) P.s. übrigens, nicht, „das Aufgebot ("Proklamation") [soll] jetzt am "23. und 30. August 1835" erfolgt sein“ - das stand so dort von Anfang an. Das Handbuch ergänzte ich indes erst in der Folge.Beantworten
@Werner von Basil: Der Punkt "evangelisch lutherisch" ist doch geklärt. Du hast die falsche Angabe, er sei "Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche" gewesen, inzwischen geändert in die Angabe, dass er "evangelisch-lutherischer Konfession" war ([1]). Damit ist zu diesem Punkt doch alles gut. Offenbar war Hochwächter, wie sich dies für einen preußischen Offizier und Landrat auch gehörte, Mitglied der (unierten) Landeskirche.
Der Punkt mit dem Jahr der Eheschließung wird dann mit unseren Mitteln nicht zu klären sein. Bei "Militärgemeinde Aachen, Taufen, Heiraten und Sterbefälle 1835 bis 1920, S. 103, Proklamation vom 16., 23. und 30. August 1835, Bescheinigung vom 31. August 1835" handelt es sich doch sichtlich um die Bescheinigung des Aufgebots in der Kirchengemeinde des Bräutigams. Wenn danach am 9. September geheiratet wurde, so erwartet man den 9. September 1835, nicht etwa den 9. September 1836. Aber im verlinkten Gotha steht in der Tat "1836". Dann bleibt es bis auf Weiteres so im Artikel. Vielleicht klärt sich dieser Punkt ja noch mal auf. Gruß, --Turpit (Diskussion) 22:24, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten