Diskussion:Gutsbesitzer

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Jbergner in Abschnitt redundanzauflösung
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redundanzauflösung[Quelltext bearbeiten]

nicht kommentarlos durch WL. Disku unter Wikipedia:Redundanz/Oktober 2014#5. Oktober nicht erledigt. --Jbergner (Diskussion) 12:47, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten

erneut rückgängig, siehe disku in redundanzdisku. --Jbergner (Diskussion) 14:35, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
halloJbergner;
das hier ist einfach kein sinnvoller enzyklopädischer Artikel. Unbelegt, weitgehend lemmafremd und frei zusammen fabuliert. Mein erster gedanke war eine Weiterleitung auf Gutshof. Was spicht Deiner Meinung nach dagegen. --V ¿ 18:27, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
auf Gutshof weiterzuleiten wäre noch schlechter als auf Gutsherr weiterzuleiten, der ist wenigstens ein Mensch (biologisch gesehen), kein Ding. Aber das beinhaltet immer noch nicht die Situation der eben nicht adligen Großgrundbesitzer, sondern der vielen Hufner und Anderthalbhufner, die als Altgemeinde wesentlich mehr Rechte hatten als die nicht zur Altgemeinde gehörenden Kleinbauern mit weniger Land, als es brauchte, eine Großfamilie zu ernähren. --Jbergner (Diskussion) 18:33, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Bauerngutsbesitzer welche der Artikel behandelt, als Gutsbesitzer zu bezeichnen halte ich für eher widersinnig. Nicht nur mir wird es so gehen, das etwas ganz anderes erwartet wird (in meinem Fall als Linkziel) als das, was hier im Artikel steht. Der Artikel behandelt eben nicht den Gutsbsitzer, sondern nur den Bauerngutsbesitzer. Ließe sich imho lösen mit verschieben auf das letztgenannte Lemma. Was würde Deiner Meinung nach dagegen sprechen? --V ¿ 18:44, 27. Feb. 2016 (CET) PS: Inhaltlich kann und will ich mich zu Bauerngutsbesitzer nicht äußern. Es interessiert mich zuwenig, als das ich für diesen unbelegten Artikel Nachweise suchen wollte.Beantworten
Aus der verbliebenen Weiterleitung würde ich dann eine BKL machen. --V ¿ 18:46, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
das passt so nicht, weil es eben auch die Weingutsbesitzer betraf, die eben auch nur in der II. Kammer des sächsischen Parlaments sitzen durften, im Gegensatz zu den adligen Rittergutsbesitzern (die den Gutsherren entsprechen), die in die I. Kammer kamen. Machst du einen Bauerngutsbesitzer draus, sind die Weingüter ausgeschlossen. --Jbergner (Diskussion) 18:58, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das passt aber so auch nicht. Wer allgemeine Informationen zu Gutsbesitzer sucht wird hier schwer enttäuscht, weil er nur vieles zum Bauerngutsbesitzer und ein bißchen zu speziellen Fragen zum Thema Gutsbesitzer in Sachsen findet. Aber keine allgemeingültige Antwort, die nach meiner Glaskugel über 90 % der vorbeikommenden Leser suchen. Nicht Mal ein Link auf Gutsherr oder Gutshof bietet der Artikel. In der Form ist das so ziemlich der größte Schrott, den ich in den letzten Jahren gesehen habe. --V ¿ 21:57, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
deshalb sollte ja auch die redundanz bzw. die Abgrenzung zu Gutsherr geschehen, wie sie noch vor kurzem oben drüber stand. Jemand Schlaues hat das vor kurzem gelöscht. --Jbergner (Diskussion) 22:26, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten