Diskussion:Höhere Thermische Belastbarkeit

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Merkwürdiger Satz im ersten Abschnitt, merkwürdige Wahl der Grenztemperatur[Quelltext bearbeiten]

Konkret sollen sich über 30 Minuten keine explosionsfähigen Gas-Luft-Gemische bilden können“: Der Zusammenhang zum Lemma erschließt sich mMn nicht ausreichend. Im verlinkten PDF kommt dagegen viel klarer zum Ausdruck, dass die angegebenen 650 °C als „von außen“ auf die Anlage angenommen sind. --87.147.188.21 08:52, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Unabhängig davon wird auch dort zwar die Temperaturangabe „650 °C“ erklärt (= Zündtemperatur von Erdgas in der Luft), warum aber genau dieser Wert als „Grenzwert“ für gasführende Komponenten der Anlage angenommen wird, bleibt unklar. Oder einfacher ausgedrückt: Ein Versagen bei 660 °C oder mehr wäre zulässig, obwohl „Erdgas in der Luft“ dann noch sicherer zünden würde. --87.147.188.21 08:52, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten