Diskussion:Haakjöringsköd-Fall

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 77.3.86.68 in Abschnitt Mengen, Beträge, Preise
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WikiReader: Wissen.ungewöhnlich[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel soll ev. Bestandteil von Wikipedia:WikiReader/Wissen.ungewöhnlich. werden..--^°^ @ (falsch signierter Beitrag von Nerd (Diskussion | Beiträge) 21:15, 11. Jul. 2005 (CEST))Beantworten

Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Was ist der Fehlerbegriff des § 459 BGB? Ist der Verweis noch aktuell? Der § 459 BGB regelt den Ersatz von Verwendungen beim Wiederkauf. --Smootha 12:57, 24. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo, das "a.F." dahinter bedeutet "alte Fassung". Ich habe einen Link auf den Gesetzestext angebracht. Beste Grüße -- kh80 ?! 23:32, 24. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Haifischfleisch[Quelltext bearbeiten]

Auch, wenn es nicht von juristischer Relevanz im betreffenden Fall ist: Könnte man vielleicht mal erfahren, welchen Verwendungszweck Haifischfleisch damals hatte, und aus welchem Grund genau es beschlagnahmt wurde, nicht aber Walfleisch? (Für Walfleisch mag es verschiedene Verwendungsmöglichkeiten geben - ich weiß zufällig, daß es traditionell auch als seemännisches Gericht in Form von Pluckte Finken (zu Walfängerzeiten tatsächlich aus Walfleisch, später und bei Betty Gleim aus Speck) verwendet wurde.) Schillerlocken sind natürlich auch Haifischfleisch, aber das ist wohl nicht gemeint. (nicht signierter Beitrag von 92.224.72.119 (Diskussion) 16:35, 23. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Juristische Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Die Bedeutung des Falls für das Kaufrecht (Qualifikationsaliud, Gattungsschuld, Stückkauf) sollte noch dargestellt werden, vgl. Medicus, Bürgerliches Recht, 23. Auflage, Rn. 288). Gruß --Malabon (Diskussion) 15:53, 14. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Mengen, Beträge, Preise[Quelltext bearbeiten]

Kann man die Zahlen vielleicht herausfinden? 4,30 M für ein Kilogramm Walfleisch kommt mir ziemlich teuer vor. Die andere Frage ist, wieviel 214 Faß wohl waren. Wenn ich von ungefähr 100 kg/Faß ausgehe, dann hätte der Wert der Ladung in etwa 90.000 M betragen; ungefähr die Hälfte wurde dann bei der Beschlagnahmung als Übernahmepreis bezahlt, die fehlende Hälfte offenbar eingeklagt. Aber besser als "Ratespiele" wären natürlich fundierte Informationen. Und natürlich fehlen auch immer noch nicht-juristische Grundfakten: welchen Verwendungszweck hatten Wal- bzw. Haifleisch, und warum unterlag dieses einem Einfuhrverbot und nachfolgender Beschlagnahmung, jenes aber nicht? Mit welchen nicht-maritimen Produkten konkurrierten das Fisch- bzw. Walfleisch, und zu welchen Preisen wurden sie gehandelt? --77.3.86.68 21:17, 17. Okt. 2021 (CEST)Beantworten