Diskussion:Haldenstein

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 83.79.230.29
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Eine historische Sachfrage, die vielleicht jemand beantworten (und ggf dem Artikel hinzufuegen) kann: Im Artikel steht, dass Haldenstein bis 1803 eine autonome Freiherrschaft war. In der Karte zur Helvetischen Republik ist Haldenstein jedoch (im Gegensatz zu Rhaezuens) Teil des Kantons Raetien. Die Angaben scheinen mir widerspruechlich zu sein. Was genau war also der Status Haldensteins zwischen 1799 und 1803? Unabhaengig von Graubuenden (und damit wohl auch kein Teil der Helvetischen Republik) oder nicht (und damit doch)? Gespannte Gruesse, Hanno Sandvik 14:08, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Siehe Historisches Lexikon der Schweiz: Hier ist von einem besonderen Status zwischen 1799 und 1803 nicht die Rede. Ob der Fehler bei der Genauigkeit der Karte liegt? --Parpan 19:33, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Thomas von Schauenstein Herr zu Trÿnss hat 1608 vom deutsch römischen Kaiser hochselbst die Unabhängigkeit der Herrschaft Haldentein von dem gierigen Pindtner Puurenstaat (die drÿ friien Pindten) erlangt, mit Münz-, Galgen- Schutz- und viele andere Herrschaftsrechte mehr. Wenn die Drÿpindtnerische Behörde ihn um Steuer, Zehnten, Militäärdienst, Parking- Elektrizität, Telephongebühren usw anlangten, hat er sie konsequent abgewiesen und zum Deubel gescheert. Der Herr zu Haldenstein sei nur vom Kaiser allein abhängig, nicht aber von der Purrenschaft der dreÿen Pindten.So ist es bis zur Einmischung General Buonapartes in die Pindtner Angelegenheiten geblieben. (nicht signierter Beitrag von 83.79.230.29 (Diskussion) 14:58, 13. Dez. 2015 (CET))Beantworten