Diskussion:Hallerschloß (Nürnberg)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 95.118.173.91 in Abschnitt Hallerschloß oder Hallerschloss
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Hallerschloß oder Hallerschloss[Quelltext bearbeiten]

Zur Zeit heißt der Artikel ja Hallerschloß (Nürnberg). Wenn "Hallerschloß" wirklich mit ß geschrieben werden muß, etwa weil es als Eigenname nicht den reformierten Rechtschreibregeln zu genügen braucht, dann ist die Klammer überflüssig, Hallerschloß würde als Lemma ausreichen. Weil diese Seite leer ist, landet man augenblicklich bei der Suche nach "Hallerschloß" auf der BKL-Seite Hallerschloss. Das widerspricht den Richtlinien, siehe WP:(), da Weiterleitung auf BKL-Seite keine der vier möglichen erlaubten Belegungen für das ungeklammerte Lemma darstellt. Eine Nicht-Belegung, die zu einer automatischen Weiterleitung führt, widerspricht diesem Gedanken.

Andererseits, wenn man auch "Hallerschloss" schreiben darf (bin mir nicht sicher, wie das bei Eigennamen aussieht), dann müßte das Lemma in Hallerschloss (Nürnberg) umbenannt und die Schreibweise im Artikel entsprechend abgeändert werden. In dem Fall wäre die automatische Weiterleitung von Hallerschloß auf die BKL-Seite unproblematisch, da kein Klammerlemma mit der ß-Schreibweise existiert.

Außerdem bin ich der Meinung, selbst wenn es bei "Hallerschloß" bleiben sollte, der Genitiv von "Schloß" ist "des Schlosses", egal ob nach alter oder neuer Rechtschreibung. Ich bin mir nur nicht sicher, ob es da für Eigennamen eine Sonderregelung gibt. Wenn sich jemand sicher ist, bitte im Artikel korrigieren, dort steht "des Hallerschloßes".--95.118.173.91 12:09, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten