Diskussion:Handänderungssteuer

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von AndreasBL in Abschnitt grundlegende Überarbeitung nötig
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Vorschlag: Es handelt sich bei dieser Steuer offenbar um das, was in Deutschland Grunderwerbssteuer genannt wird. Wollen wir nicht einfach eine Weiterleitung dorthin machen und im Artikel erwähnen, wie das Ding in der Schweiz heißt? Pianist Berlin 09:25, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ist wohl ähnlich, aber nicht gleich. Ein wechselseitiger Hinweis sollte ausreichen. --Eingangskontrolle 09:30, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Dann würde ich gerne was über die Unterschiede im Artikel lesen... :-) Pianist Berlin 09:36, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Wie kommt man drauf dass die Handänderungssteuer 1,5% ist? Soweit ich weiss ist das von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Colrider 18:06, 13. Mai 2011 (CEST)Beantworten

grundlegende Überarbeitung nötig[Quelltext bearbeiten]

Man unterscheidet in der Schweiz zwischen der Handänderungssteuer und der Grundstückgewinnsteuer. Es werden beide beim Eigentumsübergang fällig, aber die Grundstückgewinnsteuer greift am erzielten Gewinn an; die Handänderungssteuer hingegen besteuert den Übergang eines Rechts als solchem von einer Person auf eine andere.

Die Angabe von 1,5% ist im Prinzip Humbug; in der Tat handelt es sich um den Steuersatz im Kanton Luzern; aber das kann nicht einfach auf die ganze Schweiz verallgemeinert werden, da die Vorschriften von Kanton zu Kanton extrem variieren. Es kann in einigen Fällen ja nicht mal von einer Steuer gesprochen werden. Kommt hinzu, dass die Kantone Zürich und Schwyz keine solche Steuer oder Gebühr kennen. Ich werde mir mal die Mühe machen, und den Beitrag grundlegend überarbeiten. AndreasBL-- 14:49, 24. Sep. 2011 (CEST)Beantworten