Diskussion:Handfahrzeug

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von FordPrefect42 in Abschnitt Überarbeiten
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Der Artikel stellt den Begriff ausschließlich aus der Perspektive der deutschen StVO dar. Ist es so, dass es den Begriff in anderen Zusammenhängen nicht nennenswert gibt? Dann sollte man den Artikel ggf. mit dem Rechtshinweis kennzeichnen. Oder existiert der Begriff auch in anderen Zusammenhängen, z.B. als eine Art Werkzeug? Dann bitte darstellen. --FordPrefect42 (Diskussion) 15:12, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten