Diskussion:Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Aschmidt in Abschnitt Relevanz
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Mammutwerk[Quelltext bearbeiten]

Wenn man darüber nachdenkt, dass die 2. Auflage zwar noch nicht erschienen ist, aber einige der Autoren bereits das Zeitliche gesegnet haben … Kann einem hier in der Wikipedia nicht passieren. --Forevermore 19:53, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der 1. Band der zweiten Auflage ist inzwischen erschienen. --Sabine Valipour 17:25, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Umfang?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht derzeit: „Der erste Band dieser Auflage ist 2008 erschienen. Er besteht aus 8 Lieferungen der Jahre 2004 bis 2008 und umfasst die Stichworte „Aachen“ bis „Geistliche Bank“. Der zweite Band, beginnend mit „Geistliche Gerichtsbarkeit“, wird im August 2012 mit dem Stichwort „Konfiskation → Vermögenseinziehung“ abgeschlossen.

Das Werk soll sechs Bände umfassen und der zweite Band ist schon beim "V"? Sind die Buchstaben W bis Z so umfangreich, dass sie vier Bände benötigen würden? Wohl kaum, oder? Ich bitte, diese Passage deutlicher zu machen, offenbar ist die Gliederung des Werkes nicht nur alphabetisch.--Josef Moser (Diskussion) 15:00, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Der Band endet nicht mit V, sondern mit K. Der Pfeil bedeutet, dass man die Erläuterungen zu Konfiskation unter dem Stichwort Vermögenseinziehung finden kann, wenn es dann irgendwann veröffentlicht ist. Eigentlich weiß jeder, der schon mal ein Lexikon in der Hand hatte, das. Deshalb braucht das nicht erläutert werden. --217.9.46.69 09:50, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Tut leid, ich publiziere bloß zeitweise und weiß daher, dass man auf Layout und Verständlichkeit Wert legen muss, um es den Lesern einfach zu machen.--Josef Moser (Diskussion) 11:55, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Mal so in die Runde gefragt, ist denn ein reiner Bücherband wirklich relevant für Wikipedia? --poldi50_gra (Diskussion) 18:14, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

 " das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte" - sollte eigentlich bzgl. Relevanz alles sagen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:11, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
+1. Abgesehen davon, dass mir nicht klar ist, was ein reiner Bücherband sein mag. Das Referenzwerk zum Thema und fachliches Nachschlagewerk für die GND, also auch weit über die Rechtswissenschaft hinaus bedeutsam. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:14, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten