Diskussion:Hans-Hermann Dickhuth

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Joergens.mi in Abschnitt Gute Quelle
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Letzte Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Der Antrag auf Verlängerung wurde nicht abgelehnt, sondern Dickhuth hat ihn zurückgezogen. Der Artikel in der Badischen Zeitung ist somit falsch... (nicht signierter Beitrag von 134.2.166.64 (Diskussion) 13:27, 14. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Die Quellen sagen aus, dass erst die Uni abgelehnt und danach Dickhuth zurückgezogen hat. Das klingt, in Verbindung mit der Zusatzvereinbarung, durchaus plausibel. Zudem sind wir an Quellen gebunden. Wenn es eine Quelle gibt, die das anders darstellt, kann es gern im Artikel geändert werden.--Hic et nunc disk WP:RM 17:08, 14. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ist mir klar, es stimmt eben nicht alles was - insbesondere in der Badischen - Zeitung steht. Der Antrag wurde zurückgezogen bevor er abgelehnt wurde. Aber ich verstehe schon, man kann natürlich nur veröffentlichen was an schriftlichen Quellen vorliegt. Ist auch egal, wollts nur mal anmerken. (nicht signierter Beitrag von 134.2.187.9 (Diskussion) 14:43, 15. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Gibt es denn keine Quellen, die das so darstellen, wie du es beschreibst? --Flominator 18:13, 17. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Nein, leider nicht. Wäre durchaus wünschenswert dass sich auch andere Publikationen als die BZ mit dem Thema so eng befassen.--37.209.8.123 16:25, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Zur Fußnote "Uli Homann, Beitrag auf SWR4 Radio Südbaden von 24. Januar 2013" liegt leider keine Online-Quelle vor. Bei Bedarf zu beziehen beim SWR. Ich habe auch ein Transkript, bin mir aber in Sachen Urheberrecht nicht sicher. --JoeHartsock (Diskussion) 14:57, 21. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ich hatte schon in der Mediathek nachgesehen. Aber die dürfen die Beiträge ja nicht so lange drin lassen...
Man kann nur hoffen, dass nach einer Entscheidung des Habilitationsausschusses da vielleicht noch mehr Quellen zu dem Thema Stellung nehmen und dabei auch wirklich seriöse dabei sind.
Am besten wäre ein Statement des Ausschusses selbst, z. B. als Pressemitteilung.--Hic et nunc disk WP:RM 15:53, 21. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Anbei der Teil des o.g. Radiobeitrags, der den Artikel betrifft:
War die Paoli-Kommission zur Aufklärung der Dopingvergangenheit der Sportmedizin an der Universität Freiburg nichts anderes als eine teure Showveranstaltung? Momentan kann dieser Eindruck entstehen. Der Vertrag mit der belgischen Kriminologin Lätitita Paoli nämlich lief zum Jahresende aus, einen Abschlussbericht ihrer Kommission und irgendwelche nennenswerte Erkenntnise zur Dopingvergangenheit der Freiburger Sportmedizin hat sie aber nicht geliefert. An der Universitäts-Klinik sind die Verantwortlichen deswegen ebenso angesäuert wie wegen dem Umgang des Rektorats im Fall der Habilitation des Sportmediziners Professor Dickhuth.
Uli Homann schildert die brisanten Vorgänge
[...]
Kommt da tatsächlich nichts oder nichts bewegendes, die Paoli-Kommission wäre genauso blamiert wie die Universität in ihrem vermeintlichen Aufklärungseifer. Den legte das Rektorat auch im Fall von Hans-Hermann Dickhuth an den Tag. Er war letzter Chef der Sportmedizin an der Uni Freiburg und ist seit dem Herbst im Ruhestand. Gleichwohl wird seine Zulassungsschrift zum Professor, die sogenannte Habilitationsschrift, untersucht. Auf Hinweis aus der Paoli-Kommission, einer der wenigen Tätigkeitsnachwiese dieses Gremiums. Obwohl bislang nicht geklärt ist, ob Dickhuth bei seiner Habilitationsschrift von anderen abschrieb, ohne sie richtig zu zitieren, leitete das Rektorat ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein und suspendierte ihn zeitweilig vom Dienst. Die Suspendierung musste schnell wieder aufgehoben werden, die vom Rektorat verlangten disziplinarischen Schritte gegen Dickhuth hat das zuständige Wissenschaftsministerium bis heute nicht akzeptiert. Zunächst ging das vorgelegte Material erst einmal wegen Formfehlern wieder zurück ans Rektorat.
Möglicherweise ist vom Rektorat der Versuch unternommen worden, Dickhuth disziplinarisch zu belangen, bevor überhaupt geklärt ist, ob er bei seiner Habilitation geschummelt hat. Rechtlich jedenfalls ist es unmöglich, jemanden mit Sanktionen zu belegen wegen eines Vergehens, das noch gar nicht bewiesen ist.
Hubert Blum, Dekan der Medizinischen Fakultät:
O-Ton: "Es sind primär mal juristisch zwei ganz getrennte Dinge, die Fakultät bewertet die wissenschaftlichen Aspekte, die erfüllt sein müssen, um eine Habilitation als habilitationswürdig auch im Nachhinein Bestand haben zu lassen. Und dabei ist im Augenblick ein Unterausschuss der Habilitationskommission tätig und wir erwarten das Ergebnis im April."
Vor April also gibt es gar keine Grundlage für disziplinarische Schritte, sagen Juristen, nur der Habilitationsausschuss kann Dickhuths Arbeit zurückweisen und die Habilitation aberkennen, was er nach Stand der Dinge wahrscheinlich gar nicht tun wird.
Noch einmal Dekan Hubert Blum:
O-Ton: "Ich denke das ist eine Frage der Einschätzung, ich denke dass die Universität den Sachgrund schon als Tatsachenfindung..., oder dass sie zu einem klaren Urteil kamen [dass die Universität schon zu einem klaren Urteil kam]. Wir schliessen uns dem natürlich nicht an, weil wir eine unabhängige Bewertung machen und deswegen auch nicht sozusagen den Erfolg des Disziplinarverfahrens zur Grundlage einer Aberkennung machen können. Sondern wir würden das auch wirklich gerne – und müssen das auch – selbst bewerten."
Das disziplinarische Vorpreschen des Rektorats, vor allem des Prorektos Heiner Schanz, ist die medizinische Fakultät schon jetzt teuer zu stehen gekommen. Dekan Blum bestätigte, dass die Fakultät bereits mehr als eine halbe Millionen Euro an Anwaltskosten bezahlen musste, die das Rektorat im Fall Dickhuth verursacht hat. --134.2.187.4 17:57, 21. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Nachfolgend der Beitrag vom 28.5.2014 im SWR4: "Gespräch Matthias Schlott mit Uli Homann


M.S.: Neue Erkenntnisse zum Fall Dickhuth werden uns jetzt beschäftigen: Wir haben schon öfter berichtet – da geht es darum, dass dem Freiburger Sportmediziner Professor Hans-Hermann Dickhuth die Habilitation entzogen worden ist. Grundlage der Entscheidung war die Annahme, Dickhuth habe seine Habilitation 1983 mit unlauteren Mitteln erlangt. Dickhuth hat gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt, und jüngst hat der Habilitationsausschuss diesen Wiederspruch zurückgewiesen. Jetzt muss der Rektor der Universität die Entscheidung bewerten. Kommt sie nicht vom Tisch, kann Dickhuth beim Verwaltungsgericht klagen. Mein Kollege Uli Homann hat sich tief in den Fall hineingekniet und neue Erkenntnisse gewonnen. Zunächst mal: welche unlauteren Mittel soll Dickhuth denn angewendet haben?


U.H.:Der Habilitationsausschuss ist der Meinung, Dickhuth habe eine Habilitationsschrift eingereicht, die zu großen Teilen mit unter seiner Betreuung entstandenen Doktorarbeiten wortidentisch ist: dies sei aber nicht durch Zitierung, Erwähnung in Fußnoten oder im Vorwort per Danksagung vermerkt worden. Lassen Sie mich kurz erklären: eine Habilitation – da ist die schriftliche Arbeit das Kernstück - ist dazu da, dass der Habilitand seine besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der ganzen Breite seines Fachs nachweist. Oft wird er danach zum Professor berufen. Damit jetzt keiner sagt, ich habe abgeschrieben: diese Erklärung habe ich in Teilen vom Internet-Lexikon Wikipedia übernommen, weil sie mir verständlich erscheint auch für den Nichtakademiker.


M.S.: Wie steht es denn um die Wortidentitäten zwischen der Schrift von Dickhuth und den untersuchten Doktorarbeiten?


U.H.: In zwei von Dickhuth betreuten Doktorarbeiten sind Wortidentitäten mit seiner Habilitationsschrift tatsächlich massiv vorhanden, auch Abbildungen und Tabellen sind gleich. Das ist allerdings in der Medizin gar nicht so etwas Besonderes: Der in Südbaden lebende und im wissenschaftlichen Umfeld tätige Publizist Hermann Scharnagl hat zum Fall Dickhuth recherchiert und dem Wissenschaftsministerium, dem Rektorat und der Klinik eine lange Liste und Belege von Identitätenvon Habilitationsschriften und Doktorarbeiten vorgelegt. Bei denen gibt es auch in erheblichem Umfang Übereinstimmungen in Text und bildlicher sowie tabellarischer Darstellung. Zum Hintergrund muss man wissen: viele, auch namhafte Professoren und Chefärzte haben ihre Habilitationen in Gruppen erarbeitet: die Chefs hatten die Grundidee zum Forschungsthema, viele Studierende und Doktoranden haben dann mit untersucht. Und heraus kamen eben Doktor-Arbeiten und Habilitationsschriften, die oft im methodischen und statistischen Teil erstaunliche Gleichheiten aufweisen, nicht selten auch in bewertenden Teilen wie den Ergebnis- und Diskussions-Abschnitten.


M.S.: Was sagt Kerstin Kriegelstein, die Dekanin der Medizinischen Fakultät, zu der vorgelegten Liste von Arbeiten und den Belegen mit erkennbaren Übereinstimmungen?


U.H.: Sie sagt, es bestehe kein Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens – nach meinem Eindruck wird schön kleingehalten, was da vorgelegt wurde – sonst müssten eine Menge von Arbeiten neu bewertet werden. In Münster sind gerade wieder 14 medizinische Doktorarbeiten unter Plagiatsverdacht geraten. Und es gibt Anzeichen, dass auch in den in Freiburg vorgelegten Fällen doch noch tiefgehender untersucht wird. Eine beanstandete Habil-Schrift ist in der Freiburger Uni-Bibliothek derzeit für die Ausleihe gesperrt. Begründung: es gebe eine Rechtsprüfung der Arbeit. Und der Vorsitzende der Kommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft, Klaus Lernhart, sagte mir soeben, die Arbeiten, soweit sie die Uni Freiburg betreffen, würden geprüft.


M.S.: Haben sie solche Arbeiten selbst gesehen?


U.H.: Ja, ich kenne Beispiele aus der vorgelegten Liste. Da sieht man schon erstaunliche Übereinstimmungen. Ich nenne mal ein Beispiel, das auch noch die Scheinheiligkeit in einem Teil des akademischen Medizin-Betriebs beleuchtet. Professor Hanjörg Just, ein ehemaliger hochangesehener Ärztlicher Direktor hier, der Dickhuth öffentlich in die Parade fuhr, hat eine Doktorarbeit und eine Habilitation als Gutachter durchgehen lassen, da ist in Methodik, Statistik und Bewertung, also auch in urheberrechts-geschützten Teilen, so vieles gleich, das es einem die Sprache verschlägt.


M.S.: Da drängt sich die Frage auf: Haben es sich viele Mediziner mit ihren Doktortiteln und ihrer Professoren-Werdung möglichst einfach gemacht?


U.H.: Sagen wir mal so: Belohnung für Forschung an einem einzigen Thema waren mehrere akademische Titel für mehrere Beteiligte. Professor Tassilo Bonzel aus Fulda, in den 80er Jahren in Freiburg tätig und ein anerkannter Spitzenmediziner, sagt, bei der Habilitation sind neben der direkten Eigenleistung auch die geistigen Vorgaben und das Gesamtkonzept des Habilitanden wesentlicher Teil der wissenschaftlichen Leistung. Doktorarbeiten seien häufig Bausteine für Habilitationsarbeiten gewesen. Die Zu- und Mitarbeit von Doktoranden sei allgemein bekannt gewesen, eine Erwähnung der Beteiligten aber nicht für unbedingt erforderlich gehalten worden.


M.S.: Will man Dickhuth also wegen etwas hängen, was viele selbst gemacht haben, die über ihn urteilen?


U.H.: Das kann man so sehen, und hinter vorgehaltener Hand bestätigen das Professoren, die die Gepflogenheiten der 80 er Jahre kennen. Es gibt auch aber auch noch dies zu bedenken: Sprachanalytiker sagen in Gutachten, die beanstandeten Texte stammen alle von Dickhuth. Und dann besteht weiter die Frage: Wer hat denn letztlich vom anderen abgeschrieben? Hat Dickhuth von seinen Doktoranden abschreiben können, deren Arbeit später vorgelegt wurde? Oder haben die Doktoranden abgeschrieben beziehungsweise das übernommen, was der Ideengeber der jeweiligen Forschung für seine Habilitation vorgab erarbeiten ließ und selbst formulierte? Und wie sollte Dickhuth aus einer Doktorarbeit zitieren, die erst nach seiner Habilitationsschrift vorlag? Gehen wir nochmal zu einem Beispiel: ich kenne die Habil-Arbeit eines bekannten Klinikers hier im Medizinbetrieb, die umfänglich Wortidentitäten aufweist mit einer später veröffentlichten Doktorarbeit. Was sagt die medizinische Führungskraft sinngemäß dazu: der spätere Doktorand habe als Student in seiner Arbeitsgruppe mitgewirkt. Er als Autor könne nichts dafür, dass später Wortteile seiner Habilitationsschrift haarklein übernommen wurden. Das habe er auch gar nicht gewusst. Dieser hochrangige Mediziner hat wiederum schwer darauf Einfluss genommen, dass Dickhuths Habilitation kassiert wurde. So ist das eben im akademischen Haifischbecken.


M.S.: Wie lautet ihr Zwischenfazit nach all den Recherchen?


U.H.: Die Entscheidung des Habilitationsausschusses gegen Dickhuth erscheint fragwürdig. Dass der Rektor sie jetzt in der Überprüfung korrigiert, ist unwahrscheinlich. Er wird sich nicht gegen die medizinische Fakultät stellen wollen. Und Dickhuth soll ja wohl auch ein Opfer sein und als Bösewicht präsentiert werden, damit man endlich mal einen dingfest gemacht hat für all die Misshelligkeiten um die Freiburger Sportmedizin. Wenn es nun zu einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung kommt, müssen dann auch noch bemerkenswerte formale Beanstandungen der Entscheidung richterlich bewertet werden – und Dickhuth hat dann gute Chancen, sagen Rechtskundige. Ein Ende des Falls ist nicht abzusehen. Vielleicht wird noch eine Einigung gefunden, die beiden Seiten nützt, ich weiß es nicht. Aber: dass Habilitationsschriften und Doktorarbeiten in der Medizin schön säuberlich getrennt und möglichst original und originell erarbeitet werden, das könnte die weiße Zunft nach diesen Erkenntnissen ruhig mal vorantreiben. Ich habe ja diese Informationen auch selbst formuliert und nicht bei Ihnen abgeschrieben, nicht wahr, Herr Schlott!


M.S.: Das kann ich bestätigen. Das war Uli Homann mit neuen Recherchen zum Fall Dickhuth"--JoeHartsock (Diskussion) 20:16, 15. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Entzug der Habilitation von Professor Dickhuth bestandskräftig[Quelltext bearbeiten]

Auf der Homepage der Uni kann man lesen, dass der Einwand gegen den Entzug der Habilitation am 12.09.14 von Herrn Dickhuth zurückgezogen wurde. Die Entscheidung ist damit endgültig geworden. (http://www.pr.uni-freiburg.de/pm/2014/pm.2014-09-15.96) Da ich keine Ahnung davon habe, wie man einen wikipedia Artikel redigiert habe ich es einfach mal hier hin geschrieben. (nicht signierter Beitrag von 132.230.1.27 (Diskussion) 18:26, 16. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Ist jetzt auch im Artikel drin.--Hic et nunc disk WP:RM 08:23, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Jahr, in dem er Chefarzt in Freiburg wurde, kann nicht stimmen (oder doch?)[Quelltext bearbeiten]

Keul ist laut Wikipedia 2000 gestorben. Hier steht, Dickhuth kehrte nach Keuls Tod 2002 nach Freiburg zurück. Irgendwie ist da der Wurm drin... AB WANN war Dickhuth denn Chefarzt in Freiburg? 2000 oder 2002? => OK, hab's nachgeschaut: Laut BZ (nicht immer die sicherste Quelle, ich weiß): "Der Prozess der Neubesetzung zog sich ungewöhnlich lange hin – anderthalb Jahre." - wurde Dickhuth im Dezember 2001 Keuls Nachfolger. Bitte ändern. (ich bin ja nur ne doofe IP...) (nicht signierter Beitrag von 84.146.169.52 (Diskussion) 23:32, 13. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Ist geändert, wobei das selbstverständlich auch eine IP machen kann, wenn ein Beleg dafür angeführt wird.--Hic et nunc disk WP:RM 08:12, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Gute Quelle[Quelltext bearbeiten]

Ist das Laborjournal eine hinreichende wertige Quelle oder ist sie befangen? Sie erscheint in Merzhausen einem Ort nahebei bei Freiburg.

Im Netz ist nicht viel dazu zu finden, Auflage ca. 30000, --Jörgens.Mi Diskussion 15:05, 10. Dez. 2014 (CET)Beantworten